GPLv1 v2 v3 - Bitte um einfache Erkärung

Warum Debian und/oder eine seiner Spielarten? Was muss ich vorher wissen? Wo geht es nach der Installation weiter?
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CKeen
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GPLv1 v2 v3 - Bitte um einfache Erkärung

Beitrag von CKeen » 10.08.2013 16:27:58

Ich versuche vergeblich nachzuvollziehen, was ich unter GPL verstehe. Zwar kann ich unter Wiki nachlesen, es fehlt an praktische Beispiele.

Beispiel: Ich veröffentliche ein eigens einfaches Adressenprogramm und lege den Quellcode zusätzlich bei. Nun kann ich das Programm entweder unter GPL v1, GPL v2, GPL v3, LGPL etc legen. Nun,

1.) Was ist eigentlich genau (L)GPL und die zwei weitere Versionsunterschiede ?

2.) Was ist eigentlich unter GNU zu verstehen?

3.) Darf ich zum Beispiel das GNU Midnight Commander das Quellcode ändern und publizieren, wenn ja, worauf muss ich achten?

Bitte dazu exemplarisch und einfach meine Frage erklären. Danke. :)

Radfahrer

Re: GPLv1 v2 v3 - Bitte um einfache Erkärung

Beitrag von Radfahrer » 10.08.2013 16:37:57

Äh...
1. http://de.wikipedia.org/wiki/Gpl
2. http://de.wikipedia.org/wiki/GNU
3. Ja, darfst du. Zu beachten ist, was in der entsprechenden Lizenz steht. Das heißt z.B. dass die Software quelloffen bleiben muss.

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CKeen
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Re: GPLv1 v2 v3 - Bitte um einfache Erkärung

Beitrag von CKeen » 10.08.2013 16:40:54

Diese Webseite kenne ich, habe leider nix verstanden.
Radfahrer hat geschrieben:3. Ja, darfst du. Zu beachten ist, was in der entsprechenden Lizenz steht. Das heißt z.B. dass die Software quelloffen bleiben muss.
Offen? Meinst du das Original, oder das modifizierte Quellcode?

Radfahrer

Re: GPLv1 v2 v3 - Bitte um einfache Erkärung

Beitrag von Radfahrer » 10.08.2013 16:44:01

Na die Modifizierung natürlich. Am Original kannst du ja schlecht die Lizenz ändern.

Was das Verständnis angeht, gibt es im Netz genügend Infos. Lese dir doch einfach mal die Lizenzen durch.

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Re: GPLv1 v2 v3 - Bitte um einfache Erkärung

Beitrag von Drahtseil » 10.08.2013 18:26:20

Also so wie ich es verstanden habe, darf jemand meine von mir erstellte Software als Teil einer eigenen Software hernehmen und auch zu Geld machen, wenn ich sie unter LGPL gestellt habe. Wenn sie unter GPL steht darf er das wohl auch, muss aber auch seine eigene Software unter GPL stellen und damit seinen eigenen Quellcode veröffentlichen. Somit zahlt nur, wer nicht kompilieren kann.
Aber so ganz sicher bin ich mir da nicht

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CKeen
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Re: GPLv1 v2 v3 - Bitte um einfache Erkärung

Beitrag von CKeen » 10.08.2013 20:05:53

In der Tat, das Thema hat sehr viele Feinheiten herausgebildet, dass ich selbst den ganzen Überblick verloren habe, was zählt und ab wann nicht zählt.
GPLv3 - Praktische Auswirkungen

Was der Umstieg auf die GPLv3 an Neuerungen mit sich bringt, welche Fehler beim Wechsel vermieden werden können und an welchen Stellen rechtliche Fragestellungen lauern, für deren Klärung technische Überlegungen nicht ausreichen, schildert dieser Vortrag.

Im Sommer 2007 wurde die aktuelle Version 3 der GPL veröffentlicht. Dieser Vortrag wendet sich an Open-Source-Interessierte ohne rechtliche Vorkenntnisse, die vor der Entscheidung stehen, die GPL in der einen oder anderen Version einzusetzen.[..]
----------------------------
Quelle: GPLv3 - Praktische Auswirkungen
Vortrag als PDF - Folie: Folien für diesen Vortrag
Vortrag als Video: GPLv3 - Praktische Auswirkungen [24c3]

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Re: GPLv1 v2 v3 - Bitte um einfache Erkärung

Beitrag von wanne » 10.08.2013 21:31:04

Drahtseil hat geschrieben:Somit zahlt nur, wer nicht kompilieren kann.
Ne, du kannst ganz normal GPL Software verkaufen. Bevor nicht gezahlt wird, wird nicht geliefert. Nur für den Massenmarkt ist GPL eher untauglich. Aber auch das geht, weil eben viele keine Lust haben zu compilieren siehe: https://play.google.com/store/apps/deta ... smand.plus

@CKeen: Die GPL unterscheidet sich in den verschiedenen Versionen praktisch nicht. Sie fixen nur nach und nach Sachen, die ihrer Idee zuwiderlaufen z.B. dass sie in manchen Ländern ungültig ist, dass man sein zeug schön mit GPL veröffentlicht und dann aber Patente drauf anmeldet oder das man sein OS unter GPL stellt und und dann die Hardware überprüft, ob das OS echt ist womit die Erlaubnis des Änderns wieder sinnlos ist, weil danach nichtsmehr funktioniert.

Vom Prinzipher gilt:
BSD/MPL/WTFPL: Man darf fast alles machen inklusive das einbauen des codes in eigene proprietäre Produkte.
LGPL: Die SW darf von proprietären sachen gnutzt werden der Code selbst und veränderungen müssen aber weiter OSS bleiben.
GPL: Alles was GPL nutzt muss auch Open Soruce sein.

Wenn du's genauer haben willst, musst du den Lizenstext lesen oder ne Abhandlung von nem Juristen.
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Re: GPLv1 v2 v3 - Bitte um einfache Erkärung

Beitrag von Meillo » 22.08.2013 13:06:26

Ich grabe diesen Thread nochmal aus weil ich noch einiges beizusteuern habe.

CKeen hat geschrieben: 1.) Was ist eigentlich genau (L)GPL und die zwei weitere Versionsunterschiede ?
Kuemmere dich nur um den Unterschied zwischen GPL (jedes abgeleitete Werk muss wieder der GPL unterstehen) und LGPL (diese Einschraenkung gibt es nicht). Nimm einfach die jeweils neuste Version und geh davon aus, dass die FSF darin nur Probleme in aelteren Versionen und auf neue Anforderungen reagiert hat.
3.) Darf ich zum Beispiel das GNU Midnight Commander das Quellcode ändern und publizieren, wenn ja, worauf muss ich achten?
Du darfst. Die Abwandlung (= Veraenderung oder Nutzung des Codes) muss wiederum unter der GPL lizenziert werden. Wenn du die Binaerdaten veroeffnetlichst musst du auch deren Quellcode veroeffentlichen. (Wenn du nur fuer dich selbst, ohne Kontakt nach aussen, daran rumfummelst musst du auch auf nichts achten. -- Jedenfalls wenn man es vereinfacht sieht.)

Radfahrer hat geschrieben:Lese dir doch einfach mal die Lizenzen durch.
Du willst ihm doch nicht zumuten die GPL zu lesen wo er noch Probleme mit den Basics hat. Ich kenne wenige die die GPL ueberhaupt gelesen haben.

Drahtseil hat geschrieben:Also so wie ich es verstanden habe, darf jemand meine von mir erstellte Software als Teil einer eigenen Software hernehmen und auch zu Geld machen, wenn ich sie unter LGPL gestellt habe. Wenn sie unter GPL steht darf er das wohl auch, muss aber auch seine eigene Software unter GPL stellen und damit seinen eigenen Quellcode veröffentlichen. Somit zahlt nur, wer nicht kompilieren kann.
Wichtig: Es geht hier *nie* um die Frage nach Geld! Es geht nur um die Frage nach Freiheit. ``FREE as in FREE SPEECH not as in FREE BEER.'' Man darf das Zeug jederzeit verkaufen und damit Millionen scheffeln ... wenn das jemand kaufen will, wo es unbedingt kostenlos (= zu den reinen Kopier- und Uebertragungskosten) verfuegbar sein muss. Du darfst es also gerne fuer Geld anbieten, musst es aber gleichzeitig kostenlos zur Verfuegung stellen.

wanne hat geschrieben:Nur für den Massenmarkt ist GPL eher untauglich.
Wie soll man das verstehen? IMO ist sie sogar sehr wohl tauglich.
@CKeen: Die GPL unterscheidet sich in den verschiedenen Versionen praktisch nicht. Sie fixen nur nach und nach Sachen, die ihrer Idee zuwiderlaufen [...]
Genau.

Vom Prinzipher gilt:
BSD/MPL/WTFPL: Man darf fast alles machen inklusive das einbauen des codes in eigene proprietäre Produkte.
(Bei der MPL bin ich mir nicht sicher.) Normalerweise bezeichnet man diese Gruppe als ``permissive licenses'' bzw. ``BSD/MIT-artige Lizenzen''.

Ihre Essenz: Du darfst damit alles machen, nur nenne den Urheber und dieser uebernimmt keine Garantie fuer nichts.

Empfehlung: Wenn du diese Gruppe gut findest, dann nimm die MIT/X11/expat-Lizenz (die hat leider keinen eindeutigen Namen), oder eine neue(!) BSD-Lizenz (3-Clause oder 2-Clause oder ISC).
LGPL: Die SW darf von proprietären sachen gnutzt werden der Code selbst und veränderungen müssen aber weiter OSS bleiben.
Die LGPL ist in den wenigsten Faellen sinnvoll, vor allem nicht fuer die gaengigsten Faelle. AFAIR raet sogar die FSF davon ab sie fuer neue Software zu verwenden.
GPL: Alles was GPL nutzt muss auch Open Soruce sein.
Das ist die andere grosse Gruppe von Lizenzen, die ``copyleft/sharealike licenses''.

Ihre Essenz: Wie bei den ``permissive licenses'' plus: jedes abgeleitete Werk muss wieder der gleichen Lizenz unterstehen. Damit wird alles was auf das Werk (= Programm) aufbaut ebenfalls so frei sein wie das Werk selbst.

Empfehlung: Wenn du diese Gruppe gut findest, dann nimm die neuste Version der GPL mit der ``or any later version'' Formulierung.
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Re: GPLv1 v2 v3 - Bitte um einfache Erkärung

Beitrag von Radfahrer » 22.08.2013 13:14:00

Meillo hat geschrieben: Du willst ihm doch nicht zumuten die GPL zu lesen wo er noch Probleme mit den Basics hat. Ich kenne wenige die die GPL ueberhaupt gelesen haben.
Naja, wenn ich mir, wie der TE, selber das Ziel setze, die Unterschiede zwischen den Lizenzen nachzuvollziehen, werde ich wohl nicht drumrumkommen, sie auch zu lesen.

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Re: GPLv1 v2 v3 - Bitte um einfache Erkärung

Beitrag von hikaru » 22.08.2013 13:28:03

Meillo hat geschrieben:Kuemmere dich nur um den Unterschied zwischen GPL (jedes abgeleitete Werk muss wieder der GPL unterstehen) und LGPL (diese Einschraenkung gibt es nicht). Nimm einfach die jeweils neuste Version und geh davon aus, dass die FSF darin nur Probleme in aelteren Versionen und auf neue Anforderungen reagiert hat.
Das mag in den meisten Fällen sinnvoll sein, halte ich als pauschale Empfehlung aber für zu oberflächlich.
Ich (juristischer Laie) habe mir alle Versionen der GPL durchgelesen, und war nach dem zweiten oder dritten mal der Meinung die GPLv2 verstanden zu haben. Bei der GPLv3 habe ich diesen Punkt nie erreicht und kann daher mit eigenen Worten nicht sagen welche "Bugs" die GPLv3 gefixt hat und welche neuen sie produziert hat.
War nicht sogar die Unverständlichkeit der GPLv3 ein Grund warum der Linux-Kernel immer noch ausschießlich unter GPLv2 und nicht GPLv2 und später steht?
Meillo hat geschrieben:Du willst ihm doch nicht zumuten die GPL zu lesen wo er noch Probleme mit den Basics hat. Ich kenne wenige die die GPL ueberhaupt gelesen haben.
Ich denke jeder der FLOSS-Software der Freiheit wegen benutzt sollte sich irgendwann mal die Mühe machen die wichtigsten Lizenzen zu lesen und auch zumindest versuchen sie zu verstehen.
Das hat für mich den gleichen Stellenwert wie dass jemand der politisch interessiert ist mal die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes gelesen haben sollte.

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Re: GPLv1 v2 v3 - Bitte um einfache Erkärung

Beitrag von Meillo » 22.08.2013 15:25:20

hikaru hat geschrieben:
Meillo hat geschrieben:Kuemmere dich nur um den Unterschied zwischen GPL (jedes abgeleitete Werk muss wieder der GPL unterstehen) und LGPL (diese Einschraenkung gibt es nicht). Nimm einfach die jeweils neuste Version und geh davon aus, dass die FSF darin nur Probleme in aelteren Versionen und auf neue Anforderungen reagiert hat.
Das mag in den meisten Fällen sinnvoll sein, halte ich als pauschale Empfehlung aber für zu oberflächlich.
Ich (juristischer Laie) habe mir alle Versionen der GPL durchgelesen, und war nach dem zweiten oder dritten mal der Meinung die GPLv2 verstanden zu haben. Bei der GPLv3 habe ich diesen Punkt nie erreicht und kann daher mit eigenen Worten nicht sagen welche "Bugs" die GPLv3 gefixt hat und welche neuen sie produziert hat.
War nicht sogar die Unverständlichkeit der GPLv3 ein Grund warum der Linux-Kernel immer noch ausschießlich unter GPLv2 und nicht GPLv2 und später steht?
Das sollte keine pauschale Empfehlung sein, sondern eine fuer CKeen. Meine Empfehlung muss im Bezug auf die urspruengliche Anfrage gesehen werden.

Je nachdem wer fragt mag meine Empfehlung anders lauten. Das haette ich wohl erwaehnen sollen.
Meillo hat geschrieben:Du willst ihm doch nicht zumuten die GPL zu lesen wo er noch Probleme mit den Basics hat. Ich kenne wenige die die GPL ueberhaupt gelesen haben.
Ich denke jeder der FLOSS-Software der Freiheit wegen benutzt sollte sich irgendwann mal die Mühe machen die wichtigsten Lizenzen zu lesen und auch zumindest versuchen sie zu verstehen.
Das hat für mich den gleichen Stellenwert wie dass jemand der politisch interessiert ist mal die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes gelesen haben sollte.
IMO vielleicht nicht jeder aber doch viele. Ich glaube jedoch, dass es CKeen nicht weiterhilft wenn er das jetzt macht. Wer nicht weiss was GNU ist -- ich meine, so ging's uns alle mal -- der muss deutlich tiefer einsteigen als mit dem Juristen-Englisch eines umfangreichen Lizenztextes.

(Deshalb auch meine Umfrage. Ich hoffe nur, dass sich auch die zu antworten trauen die die GPL einsetzen, sie aber nie gelesen haben. Meine Vermutung ist naemlich, dass dies eine grosse Gruppe ist.)
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Re: GPLv1 v2 v3 - Bitte um einfache Erkärung

Beitrag von wanne » 23.08.2013 00:52:05

hikaru hat geschrieben:Ich (juristischer Laie) habe mir alle Versionen der GPL durchgelesen, und war nach dem zweiten oder dritten mal der Meinung die GPLv2 verstanden zu haben. Bei der GPLv3 habe ich diesen Punkt nie erreicht und kann daher mit eigenen Worten nicht sagen welche "Bugs" die GPLv3 gefixt hat und welche neuen sie produziert hat.
War nicht sogar die Unverständlichkeit der GPLv3 ein Grund warum der Linux-Kernel immer noch ausschießlich unter GPLv2 und nicht GPLv2 und später steht?
Naja, die kompliziertere Sprache rührt vor allem daher, dass das ding in möglichst vielen Ländern gültig sein sollte.
Das der Linux Kernel da kein or later stehen hat ist meiner meinung eher historisch bedingt. Torvalds war mit der vorabversion der Tivoisierungs-Klausel nicht zufrienden und hat das or later rausgeschmissen. Jetzt gibt's kein zurück mehr, weil da jede menge Code ohne die or later Klausel ist. Außerdem findet Torvalds den Umstieg unnötig.
Allerdings ist das mit dem or later nochmal ne andere Sache wie GPLv2 or GPLv3: Man gibt der FSF einen blankocheck wenn die plözlich meinen die LGPL als GPLv4 zu verkaufen ist dein Code plözlich unter LGPL lizensiert. Das ist nicht nur komisch sondern auch rechtlich nicht so ganz einwandfrei.
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Re: GPLv1 v2 v3 - Bitte um einfache Erkärung

Beitrag von Meillo » 23.08.2013 08:32:32

wanne hat geschrieben:Allerdings ist das mit dem or later nochmal ne andere Sache wie GPLv2 or GPLv3: Man gibt der FSF einen blankocheck wenn die plözlich meinen die LGPL als GPLv4 zu verkaufen ist dein Code plözlich unter LGPL lizensiert.
Der Code ist dann *wahlweise auch* unter GPLv4 lizenzierbar.
either version 3 of the License, or (at your option) any later version
Der Code untersteht definitiv weiterhin der GPLv3, kann jedoch zukuenftig auch unter neueren Versionen lizenziert werden.

In wiefern das rechtlich schwierig ist kann ich schlecht einschaetzen.
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Re: GPLv1 v2 v3 - Bitte um einfache Erkärung

Beitrag von hikaru » 23.08.2013 09:15:17

wanne hat geschrieben:Das der Linux Kernel da kein or later stehen hat ist meiner meinung eher historisch bedingt. Torvalds war mit der vorabversion der Tivoisierungs-Klausel nicht zufrienden und hat das or later rausgeschmissen.
Ja, das schwirrt auch noch irgendwo in meinem Hirn rum.
wanne hat geschrieben:Allerdings ist das mit dem or later nochmal ne andere Sache wie GPLv2 or GPLv3: Man gibt der FSF einen blankocheck wenn die plözlich meinen die LGPL als GPLv4 zu verkaufen ist dein Code plözlich unter LGPL lizensiert. Das ist nicht nur komisch sondern auch rechtlich nicht so ganz einwandfrei.
Ja, diese "or later"-Lizensierungen waren mir auch immer suspekt.
Meillo hat geschrieben:In wiefern das rechtlich schwierig ist kann ich schlecht einschaetzen.
Stell dir vor aus irgendeinem Grund wird die FSF "evil" (RMS wird durch einen NSA-Klon ersetzt, ein paar U-Boot-Juristen werden von Apple und MS eingeschleust - denk dir irgendwas beliebig Abstruses aus!) und als Folge wird eine GPLv4 veröffentlicht die den bisherigen Zielen der FSF diametral entgegensteht.

Du hast deine (möglicherweise höchst nützliche) Software absichtlich mit der Copyleft-Lizenz GPL lizensiert weil du willst dass niemals jemand aus deiner Software etwas Unfreies machen kann. Ein GPLvX or later kann dir das nicht garantieren, denn du weißt nicht was in Version X+1 erlaubt sein wird.

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Re: GPLv1 v2 v3 - Bitte um einfache Erkärung

Beitrag von wanne » 23.08.2013 12:25:10

Meillo hat geschrieben:Der Code untersteht definitiv weiterhin der GPLv3, kann jedoch zukuenftig auch unter neueren Versionen lizenziert werden.
Deswegen habe ich im Beispiel die LGPL verwendet, die dem Nutzer in erster Linie mehr rechte einräumt.
Dann ist wurst ob man das immernoch unter GPLv2 lizenzieren kann. Man kann es eben auch unter LGPL.
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Re: GPLv1 v2 v3 - Bitte um einfache Erkärung

Beitrag von Meillo » 23.08.2013 15:01:10

hikaru hat geschrieben:
Meillo hat geschrieben:In wiefern das rechtlich schwierig ist kann ich schlecht einschaetzen.
Stell dir vor aus irgendeinem Grund wird die FSF "evil" (RMS wird durch einen NSA-Klon ersetzt, ein paar U-Boot-Juristen werden von Apple und MS eingeschleust - denk dir irgendwas beliebig Abstruses aus!) und als Folge wird eine GPLv4 veröffentlicht die den bisherigen Zielen der FSF diametral entgegensteht.
Wieder der gleiche Punkt wie an der anderen Stelle: Ich stimme dir sehr wohl zu, dass das moralisch schwierig sein kann, aber ich hatte von ``*rechtlich* schwierig'' geschrieben.
Du hast deine (möglicherweise höchst nützliche) Software absichtlich mit der Copyleft-Lizenz GPL lizensiert weil du willst dass niemals jemand aus deiner Software etwas Unfreies machen kann. Ein GPLvX or later kann dir das nicht garantieren, denn du weißt nicht was in Version X+1 erlaubt sein wird.
wanne hat geschrieben:
Meillo hat geschrieben:Der Code untersteht definitiv weiterhin der GPLv3, kann jedoch zukuenftig auch unter neueren Versionen lizenziert werden.
Deswegen habe ich im Beispiel die LGPL verwendet, die dem Nutzer in erster Linie mehr rechte einräumt.
Dann ist wurst ob man das immernoch unter GPLv2 lizenzieren kann. Man kann es eben auch unter LGPL.
Ja, ja. Das ist halt die Frage ob man der FSF (oder ueberhaupt jemandem) vertrauen kann. Kann man vertrauen, dann sind eure Einwaende irrelevant, kann man nicht dann muss man diese Moeglichkeit eliminieren.

Vielleicht kommt es auch auf die Frage des Blickwinkels an. Sieht man es als den eigenen Code an, den man der Welt zur Verfuegung stellt oder sieht man es als Beitrag zum GNU-Projekt an, das die FSF der Welt zur Verfuegung stellt. In zweiten Fall hoert es sich nicht so abwaegig an die Kontrolle darueber an das Projekt abzugeben.


Zum Rechtlichen (das in diesem Forum kaum angemessen geklaert werden koennen wird): Ich frage mich wirklich wie das mit dem ``or later'' *rechtlich* ist. Wird das ueberhaupt aus Rechtssicht (dt. Recht) anerkannt? Darf eine Lizenz so ein Tor oeffnen? Was ist mit sich widersprechenden Aussagen (z.B. Exklusivitaetszusicherungen) in zukuenftigen Lizenzversionen?
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Re: GPLv1 v2 v3 - Bitte um einfache Erkärung

Beitrag von hikaru » 23.08.2013 16:53:43

Meillo hat geschrieben:
hikaru hat geschrieben:
Meillo hat geschrieben:In wiefern das rechtlich schwierig ist kann ich schlecht einschaetzen.
Stell dir vor aus irgendeinem Grund wird die FSF "evil" (RMS wird durch einen NSA-Klon ersetzt, ein paar U-Boot-Juristen werden von Apple und MS eingeschleust - denk dir irgendwas beliebig Abstruses aus!) und als Folge wird eine GPLv4 veröffentlicht die den bisherigen Zielen der FSF diametral entgegensteht.
Wieder der gleiche Punkt wie an der anderen Stelle: Ich stimme dir sehr wohl zu, dass das moralisch schwierig sein kann, aber ich hatte von ``*rechtlich* schwierig'' geschrieben.
Es geht um einen Lizenzvertrag. Genau diesen Vertrag schließe ich wegen seiner Vertragsbedingungen (Lizenzbestimmungen) ab. Wenn nun die Vertragsbedingungen durch eine "or later"-Klausel prinzipiell beliebig einseitig geändert werden können sehe ich da schon ein rechtliches Problem.

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Re: GPLv1 v2 v3 - Bitte um einfache Erkärung

Beitrag von wanne » 23.08.2013 18:00:28

ich dachte Markus Kompa hatte mal was zu dem Thema. ich find's aber nciht mehr.
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