Haftungsausschluss für Hotspot-Betreiber
Haftungsausschluss für Hotspot-Betreiber
Hallo,
wie kann sich ein Hotspot-Betreiber der Haftung entziehen, wenn die Benutzer eine Rechtsverletzung begehen?
Sicherheitsmaßnahme (Verschlüsselung via WPA2-Enterprise, Authentifizierung über RADIUS-Server, Application Layer Firewall etc.) wurden ausreichend vorgenommen.
Allerdings kann deswegen ja noch lange nicht davon ausgagangen werden, dass dadurch trotzdem keine Rechtsverletztung begangen werden kann, denn Sicherheit ist immer relativ.
Gruß
wie kann sich ein Hotspot-Betreiber der Haftung entziehen, wenn die Benutzer eine Rechtsverletzung begehen?
Sicherheitsmaßnahme (Verschlüsselung via WPA2-Enterprise, Authentifizierung über RADIUS-Server, Application Layer Firewall etc.) wurden ausreichend vorgenommen.
Allerdings kann deswegen ja noch lange nicht davon ausgagangen werden, dass dadurch trotzdem keine Rechtsverletztung begangen werden kann, denn Sicherheit ist immer relativ.
Gruß
- mindX
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Re: Haftungsausschluss für Hotspot-Betreiber
Ich würde spontan vermuten, dass der Hotspotbetreiber immer in der Haftung ist. Einziger Ausweg: Benutzerkonten für Gäste anlegen, Personalausweis kopieren, Haftungsübernahmeerklärung unterschreiben lassen und alle möglichen Logdateien (Datum, Uhrzeit, MAC-Adresse, Logins, IP-Adressen etc.) revisionssicher aufbewahren. (Vermutung!)
Es gibt spezielle Software für Hotspotbetreiber, die sich genau dieser Problematik widmet, einfach mal "hotspot software" googeln.
Es gibt spezielle Software für Hotspotbetreiber, die sich genau dieser Problematik widmet, einfach mal "hotspot software" googeln.
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Re: Haftungsausschluss für Hotspot-Betreiber
Hallo
Im Moment gar nicht.
Die aktuelle Rechtslage ist hier im Moment noch zu Laten des hot-spot-Betzreibers, er haftet !
Anders bei Eltern mit Kindern, da sind jetzt seit einem Urteil des BGH die Eltern aus der Haftung u.B. eegen Urheberrechtsverletzungen raus,wenn sie das Kind über die Folgen aufgeklärt haben. Ob dieser Haftungsausschluß auch z.B. bei Wohngemeinschaften, Geschäften mit hotspot gilt, müsen weitere Prozesse klären.
mfg
schwedenmann
Im Moment gar nicht.
Die aktuelle Rechtslage ist hier im Moment noch zu Laten des hot-spot-Betzreibers, er haftet !
Anders bei Eltern mit Kindern, da sind jetzt seit einem Urteil des BGH die Eltern aus der Haftung u.B. eegen Urheberrechtsverletzungen raus,wenn sie das Kind über die Folgen aufgeklärt haben. Ob dieser Haftungsausschluß auch z.B. bei Wohngemeinschaften, Geschäften mit hotspot gilt, müsen weitere Prozesse klären.
mfg
schwedenmann
Re: Haftungsausschluss für Hotspot-Betreiber
Hast du mir dafür ein gutes MustermindX hat geschrieben:...Haftungsübernahmeerklärung unterschreiben lassen...
![Smile :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
- mindX
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Re: Haftungsausschluss für Hotspot-Betreiber
Leider nicht... das wär ja fast schon ne Rechtsberatung, zu der ich gar nicht befugt binteret4242 hat geschrieben:Hast du mir dafür ein gutes MustermindX hat geschrieben:...Haftungsübernahmeerklärung unterschreiben lassen...?
![Wink ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Aber die Suchmaschine deines Vertrauens wird einige inspirierende Beispiele zu Tage fördern
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Um auf der sicheren Seite zu sein, kommst du vmtl. um eine fachanwaltliche Beratung nicht herum.
Re: Haftungsausschluss für Hotspot-Betreiber
Es gibt eine dicke ausnahme wenn du selbst ISP bist. Dann haftest du nicht. Ob es reicht ein bisschen geld zu kassiren um ein solcher zu werden weiß ich nicht.
Pass mit solchen empfehlungen auf. Wenn du solches loggig betreibst ohne deine Mitnutzer darauf hinzuweisen ist das in Praktisch jedem Bundesland schtrafbar. (Datenschutz!) Vor Gericht hilft dir das allerdings gar nichts. Da du von hand alles in die Dateien schreiben kannst, werden die nciht als Beweismittel zugelassen. (Esseiden du baust in deinen login eine Qualifizierte elektronsiche Signatur ein. (Sowas ist praktisch unmöglich. Wo das eigentlcih mit dem neuen Perso extrem simpel währe, wenn der Gesetzgeber da nicht ein lex Telekom gebaut hätte.)mindX hat geschrieben:und alle möglichen Logdateien (Datum, Uhrzeit, MAC-Adresse, Logins, IP-Adressen etc.) revisionssicher aufbewahren. (Vermutung!)
rot: Moderator wanne spricht, default: User wanne spricht.
Re: Haftungsausschluss für Hotspot-Betreiber
Das Providerprivileg [1] (so heisst diese Ausnahme) gilt imho erst ab einer gewissen Groesse des ISP. Meiner Erinnerung nach die Latte so hoch gelegt, dass ein normaler Hotspot-Anbieter sie bei weitem nicht erreicht. Allerdings finde ich als nicht-Jurist dazu im Telemediengesetz keinerlei Einschraenkungen [2]. Gibt es da Urteile, die praezisere Angaben enthalten?wanne hat geschrieben:Es gibt eine dicke ausnahme wenn du selbst ISP bist. Dann haftest du nicht.
Gruss Cae
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Providerprivileg
[2] nur die Randfrage, ob Provider, die </html> stripen und/oder Werbung einbauen, nach § 8.3 TMG nicht fuer den Inhalt verantwortlich werden...
If universal surveillance were the answer, lots of us would have moved to the former East Germany. If surveillance cameras were the answer, camera-happy London, with something like 500,000 of them at a cost of $700 million, would be the safest city on the planet.
—Bruce Schneier
Re: Haftungsausschluss für Hotspot-Betreiber
Es gibt auch die Möglichkeit, sämtlichen Traffic über einen VPN in ein anderes Land zu leiten und erst von dort ins Netz gehen.
Berlin hat/will, mit politischer unterstützung, so sein WLan Netz aufbauen. Sollte also legal möglich sein, das ganze. Wie das rechtlich genau ist, kann ich dir nicht sagen. Technisch gesehen kostet es etwas geld (an den Endpunktbetreiber des VPN), wird zu leichten verzögerungen / latenzen führen, sollte aber sonst keine Nachteile mit sich bringen.
Berlin hat/will, mit politischer unterstützung, so sein WLan Netz aufbauen. Sollte also legal möglich sein, das ganze. Wie das rechtlich genau ist, kann ich dir nicht sagen. Technisch gesehen kostet es etwas geld (an den Endpunktbetreiber des VPN), wird zu leichten verzögerungen / latenzen führen, sollte aber sonst keine Nachteile mit sich bringen.
Linux und Windows laufen bei mir zusammen. Ich zocke halt gerne.
Re: Haftungsausschluss für Hotspot-Betreiber
Einen Punkt hab' ich noch: Aus Sicht eines Servers kommst du aus Schweden oder Finnland (oder wo der VPN-Endpunkt halt steht). Falls dieser anhand von GeoIP irgendwelche Dienste freischaltet oder eben nicht, veraendert sich die Sachlage schon etwas.ChoMar hat geschrieben:sollte aber sonst keine Nachteile mit sich bringen.
Gruss Cae
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—Bruce Schneier