Hallo Debianer!
Ich habe eine Lizenz-Frage. Ich hoffe hier passt die Frage rein und wird gelesen. Irgendwie passte es nirgendwo so recht hin. Aber gut.
Konkret geht es um diese Lib: http://www.pchart.net.
Diese steht unter der GPLv3. Wie ich mich zu verhalten habe wenn ich den Code verändere und verbreite ist mir soweit theoretisch bekannt.
Aber wie verhält es sich, wenn es sich nun um eine "generierte Ausgabe" handelt? Das Ergebnis ist zwar mithilfe der Lib gemacht worden aber ich verbreite ja nicht die Bibliothek selbst. Der Code bleibt auf dem Server, nur die Grafik wandert zum Enduser. Welche Anforderungen werden dann an die Grafik gestellt? Was darf ich mit ihr machen? Hat da jemand einen Rat zu?
Auch dort im Supportforum dort sind die Antworten dazu nur sehr schwammig. Deswegen dachte ich, ich versuchs mal hier an einer unabhängigeren Stelle.
Viele Grüße
Hawk5
Lizenz eines generierten Bildes
Lizenz eines generierten Bildes
Linux hat keine Systemsteuerung, Linux ist die Systemsteuerung.
Re: Lizenz eines generierten Bildes
Die Lizenz der Software hat ja nichts mit der Lizenz des Outputs zu tun. Ich kann auch mit dem GCC auf Debian Closed-Source-SW schreiben und kompilieren. Ich kann auch mit GIMP und Inkskape Grafiken erstellen und diese unter unfreie Lizenzen stellen.
Debian Testing + Gnome | Linux-Anfänger seit 04/2003
http://files.mdosch.de/2014-07/0xE13D657D.asc
http://files.mdosch.de/2014-07/0xE13D657D.asc
Re: Lizenz eines generierten Bildes
Das ist die Gehirnwindung die mir fehlt.
Also das Ergebnis ist meins?
Also das Ergebnis ist meins?
Linux hat keine Systemsteuerung, Linux ist die Systemsteuerung.
Re: Lizenz eines generierten Bildes
Das hier ist alles eine Frage des Urheberrechts.
In deinem Fall hängt es von den Nutzungsrechten der Ausgangsbilder ab.
Konkretes Beispiel:
a) Du machst ein Foto eines Baumes. In diesem Fall hast du das Urheberrecht für dieses Baum-Foto und kannst damit machen, was du willst.
b) Du kaufst bei einer Bildagentur wie zB Fotolia ein Foto eines Baumes. In diesem Fall erhältst du ein Nutzungsrecht für das Baum-Foto, das Urheberrecht bleibt immer beim Fotografen, Fotolia ist nur der Zwischen-Händler für das Nutzungsrecht. Was du mit dem Foto nun machen darfst, hängt von der Art des erworbenen Nutzungsrechts ab. Darin wird die Weiterverbreitung, Dauer der Nutzung usw geregelt.
Kurz gefasst: Wenn du Bilder über einen Webserver weiterverbreitest, dann kannst du das nur machen, wenn du Nutzungsrechte an dem Bild hast.
In deinem Fall hängt es von den Nutzungsrechten der Ausgangsbilder ab.
Konkretes Beispiel:
a) Du machst ein Foto eines Baumes. In diesem Fall hast du das Urheberrecht für dieses Baum-Foto und kannst damit machen, was du willst.
b) Du kaufst bei einer Bildagentur wie zB Fotolia ein Foto eines Baumes. In diesem Fall erhältst du ein Nutzungsrecht für das Baum-Foto, das Urheberrecht bleibt immer beim Fotografen, Fotolia ist nur der Zwischen-Händler für das Nutzungsrecht. Was du mit dem Foto nun machen darfst, hängt von der Art des erworbenen Nutzungsrechts ab. Darin wird die Weiterverbreitung, Dauer der Nutzung usw geregelt.
Kurz gefasst: Wenn du Bilder über einen Webserver weiterverbreitest, dann kannst du das nur machen, wenn du Nutzungsrechte an dem Bild hast.
Re: Lizenz eines generierten Bildes
Danke für eure Antworten!
Heißt dann wohl ich brauch mir da keine Gedanken mehr machen.
Vielen Dank!
Heißt dann wohl ich brauch mir da keine Gedanken mehr machen.
Vielen Dank!
Linux hat keine Systemsteuerung, Linux ist die Systemsteuerung.
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Re: Lizenz eines generierten Bildes
Hallo
@debianoli
Aber du darfst ein Foto bei Ncht des Eiffelturms nicht öffentlich zugänglich machen, du hats keine Rechte daran, oder wenn du in einen öffentlvhen Park der Stiftung preußischer Kulturbesitz gehst udd ort ein Foto z.B. einer Schloßfassade machst, trifft der terminsu des öffentlichen raumes leider auch nicht zu.
Ich weiß der Kommentar ist jetzt "Oberlehrerhaft", nur leider gibt es im Urhebrrecht immer wieder kleine Fallen und Stolperfallen, die einem nie so bewußt sind, das könenn sich nur Juristen
ausdenken, der wirklcih älteste Beruf.
mfg
schwedenmann
@debianoli
In 99,99% der Fälle hast du mit dem Beispiel recht.a) Du machst ein Foto eines Baumes. In diesem Fall hast du das Urheberrecht für dieses Baum-Foto und kannst damit machen, was du willst.
Aber du darfst ein Foto bei Ncht des Eiffelturms nicht öffentlich zugänglich machen, du hats keine Rechte daran, oder wenn du in einen öffentlvhen Park der Stiftung preußischer Kulturbesitz gehst udd ort ein Foto z.B. einer Schloßfassade machst, trifft der terminsu des öffentlichen raumes leider auch nicht zu.
Ich weiß der Kommentar ist jetzt "Oberlehrerhaft", nur leider gibt es im Urhebrrecht immer wieder kleine Fallen und Stolperfallen, die einem nie so bewußt sind, das könenn sich nur Juristen
ausdenken, der wirklcih älteste Beruf.
mfg
schwedenmann