Ok, ich versuch nochmal das etwas besser zu erklären, so wie das auch in dem Link erklärt ist.
Man kann softwareseitig auf 32-Bit-Prozessoren 32-Bit-Gastsysteme virtualisieren. Das geht, weil die Prozessoren getrennte Speicherbereiche unterstützen. Als nun AMD 64-Bit-Prozessoren eingeführt hat, haben diese nur im 32-Bit-Modus getrennte Speicherbereiche unterstützt, im 64-Bit-Modus aber eben nicht, mit der Konsequenz, dass nach wie vor nur 32-Bit-Gäste virtualisiert werden konnten. Später hat AMD aber auch getrennte Speicherbereiche im 64-Bit-Modus unterstützt und somit softwareseitige 64-Bit-Virtualisierung ermöglicht. Intel hat diese Funktion in ihrer Variante der 64-Bit-Technologie nie eingeführt.
All das hat bisher noch nichts mit Hardwareuntersützung für Virtualisierung zu tun, also weder mit AMD-V, noch mit VT-x. Diese beiden Technologien kamen später und bringen noch deutlich mehr Funktionen mit, d.h. auf denen können so und so 32-Bit- und 64-Bit-Gäste virtualisiert werden. Wenn man nun aber einen Intel-Prozessor ohne VT-x hat, dann unterstützt der auch keine getrennten Speicherbereiche im 64-Bit-Modus, sondern nur im 32-Bit-Modus und somit ist auf so einem Prozessor keine Softwarevirtualisierung von 64-Bit-Gästen möglich.
Der Grund, warum ich auf AMD-V verlinkt hatte, war, dass in dem Artikel auf die Voraussetzungen für softwareseitige Virtualisierung erklärt sind.
So, ich hoffe ich hab jetzt nicht für noch mehr Verwirrung gesorgt.
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