ub13 hat geschrieben:und dort findet man am Ende unter "Was bedeutet das für die Praxis?" folgendes Fazit:
Das mit dem Bußgeld sehe ich etwas anders.
Mal angenommen über einen Exit-Server wird eine möglicherweise strafbare Handlung vorgenommen und es wird eine Beschlagnahmung des Servers angeordnet.
Daraufhin findet man keine entsprechenden Logs, der Staatsanwalt ist sauer, weil er die mögliche Straftat seiner Meinung nach nur deshalb nicht aufklären kann (kennt sich evtl. mit Computern nicht aus), weil keine Logs existieren und leitet dann die Daten des TOR-Server-Betreibers an die Bundesnetzagentur weiter, damit seiner Meinung nach "so etwas nicht mehr vorkommt".
Die Bundesnetzagentur erlässt dann einen entsprechenden Bußgeldbescheid, für eine Privatperson würde ich da mit weniger als 10.000 Euro rechnen, aber das kann doch dazu führen, dass der TOR-Server-Betreiber keinen Server mehr betreibt.
Falls diese Logs erstellt würden, dann wären diese aber auch relativ nutzlos, denn da würde auch nur drin stehen, von welchen anderen TOR-Servern Verbindungen aufgebaut wurden und damit lässt sich erstmal kaum auf den eigentlichen Quellrechner schließen.
ub13 hat geschrieben:Vielleicht solltest du das vorraussichtliche Happy End auch verraten:
![Wink ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Das Happy End könnte aber auch ganz anders aussehen, mal sehen wie das BVerfG und das EuGH entscheiden.
Vielleicht fordert ein gewisser Mann ja danach die Abschaffung des völlig veralteten und unbrauchbaren Verfassungsgerichtes, da es den Terrorismus fördern und die innere Sicherheit gefährden würde.
Aber vielleicht bin ich auch nur ein hoffnungsloser Optimist.
Gruß,
Daniel