Festspeicherverwaltung

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WipAAr
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Festspeicherverwaltung

Beitrag von WipAAr » 17.07.2008 22:11:04

Hallo Leute,

folgende Situation. Ich hab hier einen kleinen Samba-Fileserver aufgesetzt. Jetzt würde ich gerne für die einzelnen Samba-User den max. Festplattenspeicher, den sie verbrauchen dürfen, festlegen können. Ohne mich wirklich schon damit beschäftigt zu haben, nehmen ich mal an, dass man relativ einfach Ordnern ev. Linux-Accounts nen max. Obergrenze zuordnen kann, nach dem Motto dieser Ordner darf max. 2GByte groß werden, oder so ähnlich. Was ich gerne hätte ist, dass ich sagen kann: "Diese Partition ist jetzt 500GB groß, Nutzer A bekommt davon 40% und Nutzer B und C jeweils 30%" Etwas in diese Richtung, am besten so, dass der einzelne Nutzer seinen zugeteilten Bedarf überschreiten kann, vorausgesetzt, es ist noch freier Platz übrig, ev. sogar mit Ausnahmebehandlung, sollte der rechtmäßige Eigentümer seinen so verliehen Plattenbedarf einfordern (Löschen (mit Frist), Kopieren auf ZwischenSpeicher usw.).

Darf ich darauf hoffen, dass auch hier das Ambrosia der Betriebssysteme wie so oft zuvor meine arg überzogenen Ansprüche zufriedenstellen kann?

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ThorstenS
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Re: Festspeicherverwaltung

Beitrag von ThorstenS » 17.07.2008 22:54:12

Du kannst mittels Quota festlegen wie viel Platz ein User bzw. eine Gruppe pro Partition belegen dürfen.

Hier im Wiki gibt es ein Howto:
http://wiki.debianforum.de/XFSQuotaEinrichten

quotas sind natürlich auch unter ext3-formatierten Partitionen möglich.

WipAAr
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Re: Festspeicherverwaltung

Beitrag von WipAAr » 19.07.2008 03:50:50

Danke erstmal für den Tipp, jetzt hab ich schon Mal nen Begriff, mit dem ich weitersuchen kann, allerdings fürchte, dass im Detail Quota leider nicht kann, was ich gerne hätte (wahrscheinlich weil es für die meisten Leute uninteressant ist). Ich würde gerne die Gnadenfrist dynamisch bestimmen, nicht einfach zeitabhängig sondern auch vom freien Speicherplatz und ob die anderen Nutzer ihren fremdbelegten Platz überhaupt einfordern. Das i-Tüpfelchen wäre noch, wenn man auch die Vorgangsweise, wie mit den im Wege liegenden Daten umgegangen wird, selbst bestimmen könnte.

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