darf man in D noch Foreneinträge über das Sniffen erstellen?

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d3f3nd3r
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darf man in D noch Foreneinträge über das Sniffen erstellen?

Beitrag von d3f3nd3r » 21.10.2007 20:06:41

heo

ich komme zwar aus Österreich aber mich würde trotzdem intressieren, ob es die gesetzliche Lage in D erlaubt über "Hackertechniken" ,wie zb Sniffen, zu diskutieren


mfg

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Beitrag von 123456 » 21.10.2007 20:14:40

Häh?

d3f3nd3r
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Beitrag von d3f3nd3r » 21.10.2007 20:17:53

Ja der Besitz von Hacktools (Sniffer gehören ja auch dazu ?) ist ja in D strafbar oder etwa nicht?

vll verbietet dieses Gesetz ja auch anderen Leuten bei Problemen mit solchen Tools zu helfen!?

kryzir
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Beitrag von kryzir » 21.10.2007 20:37:34

Es sollte keinerlei gesetzliche Einwende geben und selbst mit den neuen Paragraphen ist es nicht komplett verboten sonst gäbe es viele Programme garnicht mehr so angeboten wie es der Fall ist. Vor allem der Verwendungszweck ist entscheident. Des Weiteren kann man sich nur schützen wenn man weiss wovor.

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Beitrag von 123456 » 21.10.2007 20:58:14

Du meinst diese neue Gemeinheit hier:
http://dejure.org/gesetze/StGB/202c.html

Diskutieren darf man ganz sicher noch.

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catdog2
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Beitrag von catdog2 » 21.10.2007 21:15:03

Ich bin kein Jurist aber für mich liest sich das so, dass ich so ein Programm nur nicht geziehlt zur begehung einer Straftat erstellen bzw. beschaffen darf, ansonsten schon.
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gms
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Beitrag von gms » 21.10.2007 21:28:56

catdog2 hat geschrieben:Ich bin kein Jurist aber für mich liest sich das so, dass ich so ein Programm nur nicht geziehlt zur begehung einer Straftat erstellen bzw. beschaffen darf, ansonsten schon.
es ist auch die Verbreitung verboten, mit einer konkreten Straftat hat das also nichts zu tun

Allgemein über diese Tools zu diskutieren ist sicherlich noch erlaubt, jedoch wäre ich mir bei How-TOs oder sontigen Hilfestellung (z.B im Forum) nicht mehr so sicher. Unter "sonst zugänglich machen" kann ja alles mögliche verstanden werden:
http://dejure.org/gesetze/StGB/202c.html hat geschrieben: Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
bin schon gespannt, was dabei rauskommt:
http://netzpolitik.org/2007/bsi-angezei ... aragrafen/

Gruß
gms

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Beitrag von catdog2 » 21.10.2007 21:33:05

Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
aber gilt das auch, wenn das Programm auch einem anderen Zweck dient (dienen kann)?
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Beitrag von gms » 21.10.2007 21:41:08

catdog2 hat geschrieben: aber gilt das auch, wenn das Programm auch einem anderen Zweck dient (dienen kann)?
das wäre zu einfach, dann müßte diesen "Hackertools" nur irgendwelche "Zusatzfeatures", wie Spiele, News-Feeds eingebaut werden

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Beitrag von catdog2 » 21.10.2007 21:48:46

das wäre zu einfach, dann müßte diesen "Hackertools" nur irgendwelche "Zusatzfeatures", wie Spiele, News-Feeds eingebaut werden
Ich kann aber auch immer argumentieren, dass ich diese Programme dazu benutzen kann die Sicherheit meines eigenen system zu testen.
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Beitrag von gms » 21.10.2007 22:09:35

Solche Argumente werden sicherlich auch bei den kommenden Gerichtsverfahren vorgebracht werden, Rechtssicherheit wird es aber erst nach deren Urteilsverkündungen geben.

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Beitrag von uljanow » 22.10.2007 01:20:47

Ist die Definition von Computerprogramm und dessen Herstellung bekannt?

Es könnte ja sein, dass der source code erlaubt ist.

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Beitrag von ckoepp » 22.10.2007 09:50:21

202 sagt folgendes: Schreibst du ein Tool um in fremde Rechner (d.h. konkret Systeme eines Dritten) einzudringen, so kannst du belangt werden. Schreibst du diese Tools für dich selbst, kann dir nichts passieren. Es muss immer beides vorliegen: das Schreiben des Tools und der Wille es bei fremden Systemen einzusetzen.
Selbst wenn du auf einem fremden Rechner einbrichst, so kannst du nicht belangt werden. Der Besitzer muss dich erst anzeigen. Staatsanwaltschaften können nicht von sich aus tätig werden.

Entsprechend können Sicherheitsexperten die Netze testen, nicht belangt werden. Die haben ja das Recht die Systeme zu prüfen zuvor im Vertrag bekommen.

Is allso alles halb so wild...
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Beitrag von smo » 22.10.2007 12:38:51

ckoepp hat geschrieben:202 sagt folgendes: Schreibst du ein Tool um in fremde Rechner (d.h. konkret Systeme eines Dritten) einzudringen, so kannst du belangt werden. Schreibst du diese Tools für dich selbst, kann dir nichts passieren. Es muss immer beides vorliegen: das Schreiben des Tools und der Wille es bei fremden Systemen einzusetzen.
[...]
Is allso alles halb so wild...
Hm, ich hoffe so wird das in der Praxis gehandhabt, der Gesetzestext klingt allerdings anders (Ich bin kein Jurist...)
Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. [...] oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Wer also Programme herstellt (oder sich ein solches Programm herunterlädt ("beschafft")), dessen Zweck (bezieht sich auf das Programm) die Begehung einer Straftat ist, kann belangt werden. Wie unterscheidet man, bei welchen Programmen der Zweck die Begehung einer Straftat ist?
Unter 2) ist dabei keine Rede mehr von der Intention des Benutzers, allein der Zweck des Programms und dessen Besitzes genügt, damit das Gesetz greift.

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Beitrag von ckoepp » 22.10.2007 14:53:01

smo hat geschrieben: Hm, ich hoffe so wird das in der Praxis gehandhabt, der Gesetzestext klingt allerdings anders (Ich bin kein Jurist...)
Ich hab mir das von nem Juristen - der noch im betroffenen Ausschuss des Bundestages sitzt - erklären lassen. Daher geh ich mal davon aus, dass er weiß was er redet.
Aber auch der Prof. der Uni hier hat das so in seine Vorlesungsunterlagen aufgenommen. Halte es für eine gesicherte Information. Bin ja selbst auch kein Jurist...
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