Gebrauchte Grafikkarte mit Garantie

Warum Debian und/oder eine seiner Spielarten? Was muss ich vorher wissen? Wo geht es nach der Installation weiter?
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fragenfrager
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Gebrauchte Grafikkarte mit Garantie

Beitrag von fragenfrager » 12.08.2007 20:14:58

Diese hat mein Bruder vom Neffen bekommen. Mein Neffe hat die schon einmal beim Händler zurückgeben müssen da er damit Grafikfehler hatte. Das ist auf dem Auftragszettel dokumentiert. Mein Bruder hat mit der Karte jetzt auch Grafikfehler so dass er die Karte an Neffen zurückgab damit er sie wieder dem Händler bringen sollte. :lol:
Jetzt meint der Händler er habe die Karte getestet und es sei kein Fehler feststellbar, es müsse am Rechner vom Bruder liegen und er solle den Rechner vorbeibringen 8O . Mein Bruder hat mit einer anderen Grafikkarte keine Darstellungsfehler und er hat auch seinen Rechner nicht beim genannten Händler gekauft.
Nun die Fragen: Wie oft darf der Händler die Grafikkarte zurückgeben ehe ein Umtausch fällig wird?
Darf der Händler tatsächlich den kompletten Rechner verlangen? Auch wenn dieser Rechner nicht dort erworben wurde? Dar wären doch dann theoretisch viele Millionen Euro Produktionsausfall den mein Bruder ohne den Rechner zu beklagen hätte!

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fitheach
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Re: Gebrauchte Grafikkarte mit Garantie

Beitrag von fitheach » 12.08.2007 20:40:56

Das mit dem "Rechner vorbeibringen" meinte der Händler wohl eher technisch. Er wollte sich bestimmt nur das System mal anschauen, um herauszufinden, woran es liegt.

Eine Pflicht zur Bereitstellung kann ich so ohne weiteres nicht erkennen.

Wenn der Händler nichts entsprechendes in seinen AGB's hat, muss du dich grds. nicht auf Nacherfüllung verweisen lassen, sondern kannst direkt mindern oder zurücktreten.

Bei Ausschluss über AGB's muss die Nacherfüllung erst fehlgeschlagen sein. Wann eine Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, kommt auch auf den Wert und die Komplexität der Sache an.

Daumenregel bei Gütern des allgemeinen Verbrauchs: Alle guten Dinge sind drei. Wenn du es nach zwei Ausbesserungen nicht fehlerfrei bekommen hast, wandeln oder mindern.

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fragenfrager
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Beitrag von fragenfrager » 12.08.2007 21:10:39

Umtausch ist ok, falls das dann immernoch nicht fehlerfrei läuft. Aber mindern? was soll ich darunter verstehen? Ich mein die Graka kann er ja wegschmeißen wenn sie Fehler verursacht auf dem Monitor, die ist so unbrauchbar. Da ändert doch auch mindern nix dran. Oder meinst du vom Kaufvertrag ganz zurücktreten mit Geld zurück? Aber das würde doch net mindern heißen...

Zu der AGB, mein Bruder hat die Grafikkarte dem Neffen abgekauft. Überträgt sich da die AGB automatisch auf ihn?
Ne kann doch garnet sein, er hat die ja niemals zuvor gesehen.
Überträgt sich denn die Garantie für die Karte? Naja eigentlich egal weil der Neffe die ja abgibt aber kann scho recht kompliziert werden sowas...

schwedenmann
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Garntie, Umtauisch, etc.

Beitrag von schwedenmann » 12.08.2007 21:18:12

Hallo
Nun die Fragen: Wie oft darf der Händler die Grafikkarte zurückgeben ehe ein Umtausch fällig wird?
das hängt von den AGB des Händlers ab, normalerweise haben die Händler in den AGB sich das Rech vorbehalten 3x nachzubessern (sprich zu reparieren, RMA), bevor Wandlung also neue Karte, oder Geld zrurück fällig wird.


Waa der Neffe damit zu tun hat, sit mir jetzt schleierhaft, da er ja die karte mit dem Beleg veräußert hat. Er hat mit dem Ärger nichts mehr zu tun, außer er hat beim Privatverkauf seine EU-Gewährleistung verneint.

mfg
schwedenmann

Aiellu
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Beitrag von Aiellu » 12.08.2007 21:38:44

der händler muss dir beweisen dass die karte wirklich einen defekt hat, falls ja, dann fällt das unter garantiefall.

weil es jedoch auch noch das kapitel inkompatiblität und andere system-unwägbarkeiten (environment) gibt, nützt es nichts wenn die karte beim händler in einem versuchsrechner läuft und bei dir eben nicht. da die karte nach seiner aussage im testrechner des händlers läuft wäre für ihn der fall erledigt: "karte ist ok, kein garantiefall".

wenn du nun weiter darauf beharrst dass die karte bei dir nicht läuft musst du dem händler gelegenheit zur reperatur geben (maximal 3 mal), und das geht nur mit dem rechner in dem sie auch laufen soll. falls du den rechner nicht hergeben willst zur reparatur (meistens ein tag, und bei manchen händlern kann man sogar während der reparatur daneben stehen) dann geht nur noch eine energischere tonart, ein gang zum chef oder gleich zum rechtsanwalt, oder du harkst die karte ab. deine entscheidung...

aus der sicht des händlers:
problem#1 ist, dass tagtäglich leute kommen und eine pc-komponente wieder umtauschen wollen weil sie bei ihnen nicht läuft. da jedoch auch häufig einbau-/konfigurationsfehler eine rolle spielen schöpft der händler sein recht auf reparaturversuch aus, und zwar im betroffenem rechner, denn nur auf den kundenrechner kommt es an, für den händler heisst das: "das teil im kundenrechner zum laufen bringen".

problem#2 ist nämlich dass ca. 50% der reklamierungen reine einbau-/konfigurationsfehler sind und die teile eigentlich in ordnung sind, ein umtausch also zu vollen lasten des händler ginge da er nun mit einem pc-teil mit aufgerissener verpackung und gebrauchsspuren da steht, welche er nicht mehr als neuware wieder verkaufen kann (sondern nur mit preisnachlass) und welche er auch nicht zum hersteller einschicken kann zwecks ersatz, denn es fehlt eine ordentliche fehlerbeschreibung welche vom händler überprüft und bestätigt ist (auf "geht nicht" lassen sich die hersteller nicht ein und schicken dem händler die vehunzte karte wieder zurück und dann steht er wieder da).

fazit: der händler braucht (wenn er seinen laden nicht bald dicht machen will wegen ständigen pc-teile-rücknahmen auf denen er dann sitzen bleibt) im rahmen der garantie für einen reparaturversuch den kundenrechner um zu gucken ob 1. die karte wirklich defekt ist und es sich nicht einfach um einen einbau-/konfigurationsfehler handelt, und 2. welche art von defekt es ist und unter welchen bedingungen der defekt auftritt. beides ist sache des technikers der beim händler angestellt ist.

€dit:
achja und was übertrag der garantie angeht: klar geht das, mit dem besitzerwechsel gehen ja auch die rechte an den neuen besitzer über (wäre ja auch noch schöner... ;-) ), dazu zählt auch das garantierecht, dazu ist dann bei verkauf/verschenken innerhalb der garantie auch die kassenquittung erforderlich, welche bei garantiefall dem händler vorzulegen ist.

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fragenfrager
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Beitrag von fragenfrager » 12.08.2007 22:06:49

hey aiellu,

so wie du das aus Sicht des Händlers darstellst ist das ganz klar nachvollziehbar. Allerdings lief die Karte beim Neffen auch nicht korrekt, wies den gleichen Fehler auf. Hinzu kommt dass es genau derselbe Händler ist der dem Neffen bei seinem Hardwaredefekt irgendwas von defekter Festplatte erzählte... die jetzt wieder tadellos läuft bei ihm...
Nagut mal sehen wies ausgeht... ich werde berichten...

Übrigens aiellu, dein tip vor einigen monaten mit firestarter und ppp hat geholfen, danke dafür ;)

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