Zeichnungen unter die GPL stellen?

Warum Debian und/oder eine seiner Spielarten? Was muss ich vorher wissen? Wo geht es nach der Installation weiter?
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joeb72
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Zeichnungen unter die GPL stellen?

Beitrag von joeb72 » 25.07.2007 22:39:51

Ich habe für die Arbeit ein paar Zeichnungen erstellt, die in einem Katalog für verschiedene Standarts verwendet werden. Jetzt hat mich mein Chef gebeten ihm diese Zeichnungen zur Verfügung zu stellen, damit sie auch für andere Kataloge verwendet werden können. Kann er natürlich gerne tun. Nur hab ich ein bisschen Angst das sie irgendwann, oder auch gleich, verändert werden und dann sozusagen "sein" Stempel drunter kommt. Wenn ich sie schon zur Verfügung stelle, dann sollen sie auch immer weiter verwendet werden dürfen. Deswegen hab ich mir überlegt ob ich meine Zeichnungen unter die GPL stellen kann? Und wenn ja, wie muss ich da vorgehen, was muss ich da wo eintragen? Kann ich überhaupt Zeichnungen unter die GPL stellen?
Besten Dank

123456
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Beitrag von 123456 » 25.07.2007 22:55:14

Die GPL ist eine Software Lizenz, da wäre wahrscheinlich die CC Lizenz passender...
Ausserdem solltest Du Dich erstmal schlau machen bevor Du anfängst Lizenzen auszustellen, ob Deine Arbeit nicht sowieso Deinem Arbeitgeber zusteht und er somit damit machen kann was er will - und eben diese unter dem Firmenname zu veröffentlichen...

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Livingston
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Beitrag von Livingston » 26.07.2007 10:08:18

Kommt dafür nicht eher die GNU Free Documentation License (GFDL) in Betracht? Bin da zwar nicht der Profi, aber schau mal unter diesem Link nach:
http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html

Geier0815
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Beitrag von Geier0815 » 27.07.2007 10:29:16

Da Du sie während der Arbeit bzw. im Rahmen deiner Arbeit angefertigt hast, hat dein Chef eh die Rechte an dem Werk, von daher brauchst Du dir um die Lizenz keine Gedanken mehr machen.
Wenn Windows die Lösung ist...
kann ich dann bitte das Problem zurück haben?

azerty
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Beitrag von azerty » 27.07.2007 10:34:53

Geier0815 hats auf den Punkt gebracht. Das gilt aber nicht nur für den Beruf sondern auch für Werke die du an der Uni im Rahmen einer Projektarbeit o. Ä. erstellst.

Du könntest höchstens noch Versuchen deinen Chef davon zu überzeugen eine Freie Lizenz für dieses Werk auszuwählen.
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headless
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Beitrag von headless » 30.07.2007 13:46:25

Er hat dochgesagt, dass er die Zeichnungen FÜR die Arbeit, nicht im Rahmen der Arbeit erstellt hat. Ist auch eigentlich egal. Wie soll man das definieren bzw. nachweisen? Oder ist etwas, dass ich in meiner Freizeit erstelle (zb. ein script, das mir die Arbeit vereinfacht) und dann im Rahmen der Arbeit verwende, automatisch Eigentum meines Arbeitgebers? (Arbeitgeber ist eigentlich ein falsches Wort, aber das nur am Rande..)

Geier0815
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Beitrag von Geier0815 » 30.07.2007 14:00:34

Gerade da er schrieb das er sie FÜR die Arbeit erstellt hat, gilt das von mir Geschriebene. Es gibt Urteile wo Programme die ausschließlich zu Hause erstellt wurden den Arbeitgebern zugesprochen wurden weil ohne die Arbeit die Idee dazu wohl nicht aufgekommen wäre. Allerdings waren das auch Programmierer um die es ging. Aber auch in anderen Berufen wird es so sein dass wenn ein Zusammenhang hergestellt werden kann eher der Arbeitgeber Recht bekommt (von Recht haben reden wir hier nicht).
Wenn Windows die Lösung ist...
kann ich dann bitte das Problem zurück haben?

headless
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Beitrag von headless » 31.07.2007 14:05:30

Und ich dachte Leibeigentum wäre Abgeschafft :roll:

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Joghurt
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Beitrag von Joghurt » 31.07.2007 19:54:35

headless hat geschrieben:Und ich dachte Leibeigentum wäre Abgeschafft :roll:
Ist es auch. Dem Arbeitgeber gehört der Arbeitnehmer nicht. Die Produkte der Arbeit jedoch schon, alles andere würde auch wenig sinn machen.

headless
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Beitrag von headless » 02.08.2007 12:56:22

Habe ich auch überspitzt gemeint. Aber ich finde es schon doof, das man als Angestellter derart an den Arbeitgeber gebunden ist. Gut, jede weitere Diskussion wäre zu subjektiv, ideologisch und außerdem ot.

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fitheach
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Beitrag von fitheach » 02.08.2007 14:01:14

headless hat geschrieben:Habe ich auch überspitzt gemeint. Aber ich finde es schon doof, das man als Angestellter derart an den Arbeitgeber gebunden ist. Gut, jede weitere Diskussion wäre zu subjektiv, ideologisch und außerdem ot.
Der Arbeitnehmer erhält ja auch am Monatsende sein Gehalt dafür. Was also während der Arbeitszeit erfunden wird, gehört dem Arbeitgeber, weil er dafür seinen Arbeitnehmer eingestellt hat.

Nur wenn es andere individuellen o. tarifliche Absprachen gibt oder wenn die Innovation so rein gar nichts mit dem Job zu tun hat oder es wirklich ein sehr sehr krasses Mißverhältnis zw. Job-Arbeitslohn und Innovation-Profit gibt, ließe sich in eine Diskussion einsteigen, wer evtl. Rechte an was habe etc.

Wenn die erstellte Arbeit allerdings auch indirekt nicht auf eine "Investition" des Arbeitgebers zurückzuführen ist, gehört sie grundsätzlich dem Arbeitnehmer.

Auch das kann man individuell anders regeln, indem sich der Arbeitnehmer verpflichtet, dass alle Wertschöpfungen, die während des Beschäftigungszeitraumes entwickelt werden, dem Arbeitgeber zufallen.

Eine solche Regelung ist für kreative Bereiche durchaus sinnvoll und benachteiligt einen Arbeitnehmer nicht über Gebühr: Zum einen wird berücksichtigt, dass häufig der zündende Funke auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten überspringt. Z.B. würde jemand monatelang Laboreinrichtungen etc. nutzen können, Gehalt und sonstige Kosten produzieren und am Ende käme ihm nach aller Vorarbeit die bahnbrechende Idee zu Hause bei einem Glas Wein und dem Arbeitgeber würde in die Röhre schauen.

Zum anderen, seien wir mal ehrlich, dämmt das verlockenden Mißbrauch schon sehr ein.

Bevor wir weiter spekulieren, sollte joeb72 mal kurz sagen, ob wann oder wie er die Arbeit für wegen oder im Job erstellt hat...

Gruß Fith

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