Wie die Lizenz von Softwareprojekten ändern? (solved)
Wie die Lizenz von Softwareprojekten ändern? (solved)
Ich möchte gerne meine Softwareprojekte künftig unter die GPL stellen. Bisher sind sie entweder Freeware (also closed-source) oder unterstehen der Expat-License (= MIT-License).
Bei den Freeware-Programmen sollte es ja kein Problem sein:
Ich veröffentliche einfach den Quellcode auch und stell ihn unter die GPL.
Doch wie ist das bei den Expat-License-Programmen?
Kann ich die Lizenz der bisherigen Versionen einfach ändern, oder muss ich den vorhandenen Code als neue Version mit neuer Lizenz veröffentlichen?
(btw: Die alten Versionen könnte ich dann auch vom Netz nehmen, oder?)
DiV
Bei den Freeware-Programmen sollte es ja kein Problem sein:
Ich veröffentliche einfach den Quellcode auch und stell ihn unter die GPL.
Doch wie ist das bei den Expat-License-Programmen?
Kann ich die Lizenz der bisherigen Versionen einfach ändern, oder muss ich den vorhandenen Code als neue Version mit neuer Lizenz veröffentlichen?
(btw: Die alten Versionen könnte ich dann auch vom Netz nehmen, oder?)
DiV
Zuletzt geändert von Meillo am 11.10.2006 22:15:55, insgesamt 1-mal geändert.
Use ed once in a while!
Du kannst, wenn du alleiniger Autor bist, einfach ab jetzt eine andere Lizenz nehmen. Die älteren Versionen behalten natürlich ihre Lizenz. Soll heißen, wer die Programme unter der MIT-Lizenz erworben hat, kann sie auch weiterhin unter dieser nutzen. Natürlich musst du selbst die Programme nicht mehr anbieten.
Ich schätze, dass du sogar die älteren Versionen mit der neuen Lizenz anbieten kannst, bin mir da aber nicht sicher.
Ich schätze, dass du sogar die älteren Versionen mit der neuen Lizenz anbieten kannst, bin mir da aber nicht sicher.
Warum sollte er es nicht dürfen? Er ist der Urheber und hat damit von der Fertigstellung an bis 70 Jahre nach seinem Tod das Recht, festzulegen, was man mit seinen Werken machen kann und was nicht.hupfdule hat geschrieben:Ich schätze, dass du sogar die älteren Versionen mit der neuen Lizenz anbieten kannst, bin mir da aber nicht sicher.
Die im Umlauf befindlichen alten Versionen dürfen aber glaube ich weiterhin mit der BSD-Lizenz verbreitet und genutzt werden. Bei solchen Fragen kann vielleicht die Newsgroup de.soc.recht.marken+urheber weiterhelfen; oder natürlich ein Anwalt.
müssen sie ja dürfen, da ich sie ja mit der entsprechenden Lizenz veröffentlicht habe.Joghurt hat geschrieben:Die im Umlauf befindlichen alten Versionen dürfen aber glaube ich weiterhin mit der BSD-Lizenz verbreitet und genutzt werden.
Ob ich nun die gleiche Version des Programms unter zwei verschiedenen Lizenzen veröffentliche ist dann also meine Sache?
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Ja, du bist der Urheber, damit kannst du machen was du willst.Meillo hat geschrieben: Ob ich nun die gleiche Version des Programms unter zwei verschiedenen Lizenzen veröffentliche ist dann also meine Sache?
Das Programm das unter der MIT Lizenz steht könntest du auch unter der GPL veröffentlichen wenn du nicht der Urheber wärst, da die MIT Lizenz kompatibel zur GPL ist.
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Wie Bes schon gesagt hat ja.. aber nicht vergessen was hupfdule gesagt hat: Nur wenn du der alleinige Urheber bist ansonsten müßen die anderen damit einverstanden sein. Das ist eines der Probleme bei Freesoftwareprojekten weil es dort oft viele Urheber gibt die dann zustimmen müßen. Die FSF löst das z.b. dadurch daß sie nur kleine Patches akzeptieren (< 10 Zeilen) die damit nicht relevant sind oder einen Vertrag mit dir machen in dem das Urheberrecht übertragen wird.Meillo hat geschrieben:Ob ich nun die gleiche Version des Programms unter zwei verschiedenen Lizenzen veröffentliche ist dann also meine Sache?
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Bevor hier der falsche Eindruck entsteht: das machen sie nicht, um irgendwann die Lizenz zu ändern, sondern um Verstöße gegen die Lizenz rechtlich ahnden zu können. Ansonsten müssten nämlich alle Urheberrechtinhaber einer Klage zustimmen, und das ist praktisch unmöglich. Sitecom wurde ja z.B. nicht wegen Verstößen was den Linux-Kernel betrifft verklagt, sondern von den netfilter/iptables-Leuten, IIRC.esteel hat geschrieben: Die FSF löst das z.b. dadurch daß sie nur kleine Patches akzeptieren (< 10 Zeilen) die damit nicht relevant sind oder einen Vertrag mit dir machen in dem das Urheberrecht übertragen wird.
ist klaresteel hat geschrieben:Nur wenn du der alleinige Urheber bist ansonsten müßen die anderen damit einverstanden sein.
Da die Programme bisher entweder Closed-Source waren oder eine MIT-Lizenz hatten ist das in meinem Fall ja egal.
--
ich denke mein Problem hat sich geklärt
an folgender Stelle möchte ich aber doch nochmal nachhaken:
Wie sieht es denn mit folgendem Sachverhalt aus:BeS hat geschrieben:Ja, du bist der Urheber, damit kannst du machen was du willst.
Ich programmiere (alleine) an einem Programm, das ich der GPL unterstellt habe. Ich bin Urheber des kompletten Codes (also kein Fremdcode).
Darf ich meinen Code später auch mal in einem Closed-Source-Projekt verwenden?
Dafür: Ich bin Urheber des Codes und darf damit machen was ich will (siehe auch BeSs Aussage)
Dagegen: Ich habe den Code der GPL unterstellt und diese gilt auch für mich, da sie für alle Nutzer gilt.
Ich habe in der Rechtsvorlesung beim Studium mal gefragt und der RA meinte (ohne es exakt geprüft zu haben oder Spezialist auf den Gebiet zu sein), dass ich es nicht darf.
(Ja, ich habe Joghurts Anmerkung mit der Newsgroup gesehen, habe allerdings keinen Zugang zum Usenet)
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Du darfst es. Du kannst mit deinem Code machen, was du willst. Es gibt sogr diverse Projekte, deren Code unter zwei Lizenzen steht. Beispielsweise der GPL und einer Lizenz die es erlaubt den Code gegen Geld in nicht FOSS Programmen zu nutzen.Meillo hat geschrieben:Wie sieht es denn mit folgendem Sachverhalt aus:
Ich programmiere (alleine) an einem Programm, das ich der GPL unterstellt habe. Ich bin Urheber des kompletten Codes (also kein Fremdcode).
Darf ich meinen Code später auch mal in einem Closed-Source-Projekt verwenden?
Dafür: Ich bin Urheber des Codes und darf damit machen was ich will (siehe auch BeSs Aussage)
Dagegen: Ich habe den Code der GPL unterstellt und diese gilt auch für mich, da sie für alle Nutzer gilt.
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HP 8510p - Debian Sid
Mitglied des Debian-KDE-Teams
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@Meillo: Ja, darfst du. Wurde z.B. auch bei Tuxracer so gemacht.
Die alte GPL-Version durfte man natürlich weiterentwickeln. Das ist jetzt unter OpenRacer bekannt.
Usenet-Zugriff brauchst du nicht unbedingt: http://groups.google.com
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Klar kannst du das. Du bist der Urheber, der einzige der dich wegen einer Urheberrechtsverletzung verklagen könnte wärst du, würdest du es machen?Meillo hat geschrieben: Wie sieht es denn mit folgendem Sachverhalt aus:
Ich programmiere (alleine) an einem Programm, das ich der GPL unterstellt habe. Ich bin Urheber des kompletten Codes (also kein Fremdcode).
Darf ich meinen Code später auch mal in einem Closed-Source-Projekt verwenden?
Ganz abgesehen davon hast du deinen Code nie unter den Bedingungen der GPL verwendet, du hast ihn nur anderen unter den Bedingungen der GPL zur Verfügung gestellt.
Warum soll etwas in eine Richtung gehen, nicht aber in die andere? Ist Madonna an die Lizenz ihrer CDs gebunden? Darf Hollywood seine Filme auch nicht kopieren, weil sie es ihren Kunden verbieten?
Als Urheber darfst du immer alles machen und zu jeder Zeit bestimmte Bedingungen festlegen unter denen du dann dein Werk verbreitest.
Was du aber nicht machen kannst ist, die Lizenz rückwirkend zu ändern. D.h. jeder der natürlich eine Kopie unter der GPL von deiner Software hat darf auch weiterhin die Software unter diesen Bedingungen nutzen.
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Du bist der Urheber und kannst damit mit deinem Code machen was du willst. Du kannst sogar den selben Code unter einer anderen Lizens zusätzlich vertreiben die es z.b. auch anderen erlaubt deinen Code closedsource zu verwenden. Meistens wird sowas dann wohl gegen Geld gemacht Oder so wie Mozilla GPL, LGPL und MPL gleichzeitig..
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