dansguardian Lizenz Frage

Vom einfachen Programm zum fertigen Debian-Paket, Fragen rund um Programmiersprachen, Scripting und Lizenzierung.
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roll
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dansguardian Lizenz Frage

Beitrag von roll » 17.08.2005 10:11:05

hallo zusammen

ich verwende den filter dansguardian für den proxy server squid. ich möchte nun meine installation in einer Firma installieren, weiss aber nicht ob das ohne lizenz geht. ich bin noch etwas unerfahren in sachen lizenzen "open source" etc. von linux.

http://dansguardian.org/ oder genau http://dansguardian.org/?page=register

das selbe problem habe ich bei den BLACKLIST von http://urlblacklist.com/ auch hier verstehe ich nicht ob diese Daten nur von privaten user gratis verwendet werden dürfen und dass Firmen dafür lizenzen zahlen müssen!
Oder ist der einmalige download gratis für alle, aber man zahlt für die updates?

ich wäre sehr dankbar für eine fachliche hilfe in diesem lizenz chaos :-(

DANKE
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mauser
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Beitrag von mauser » 17.08.2005 12:30:11

hi,

die zitate von den beiden hompages:
DansGuardian 2 is:

* free for non-commercial use
* not free for installation by 3rd parties charging for installation or support
* not free for commercial use
* licensed under the GPL
* copyright Daniel Barron
* is a registered trade mark of Daniel Barron
blacklisting:
You are reminded that this is a commercial service that works upon an honour system. If you use the service then you must buy a subscription. We do not password the blacklist download to keep scripts simple for all users. Please do not abuse the service.
alle fragen geklärt?
mfg
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wum
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Beitrag von wum » 17.08.2005 13:07:57

* not free for commercial use
* licensed under the GPL
Wie kann denn ein Programm unter GPL stehen und nicht für kommerziellen Gebrauch zugelassen sein?
For all non-commercial[1] use DansGuardian 2 can be downloaded under the GPL. For all non-commercial use I grant the end-user permission to download DansGuardian 2. Upon your downloading of DansGuardian 2 for non-commercial use I license it under the GPL.

For all commercial[2] use, upon your downloading, DansGuardian 2 is licensed under the GPL, however permission to download DansGuardian from this, or any mirror[3], website is restricted.
Das steht auch auf der website. Das ist ziemlich merkwürdig. Wenn eine Software unter GPL steht, dann darf man sie doch nutzen wofür man will und Kopien verbreiten für welchen Zweck auch immer.
Vorausgesetzt die Lizenz bleibt die gleiche und der Quellcode wird zugänglich gemacht. Oder liege ich da falsch?

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roll
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Beitrag von roll » 17.08.2005 13:30:47

LEIDER verstehe ich es nicht!

DANSGUARDIAN
was heisst not free for commercial use ???
wenn ich dansguardian in der firma verwende in welcher ich angestellt bin ist dies OK, weil wir keinen finanziellen gewinn daraus tragen. ich darf es aber nicht verkaufen? ich mein ein produkt entwickeln welches dansguardian enthält und diese produkt dann verkaufen, oder was bedeutet das?

BLACKLIST
ich darf das bigblacklist.tar.gz nicht herunterladen oder darf ich einfach den update service nicht verwenden.
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Timo
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Beitrag von Timo » 17.08.2005 13:47:00

roll hat geschrieben: was heisst not free for commercial use ???
übersetzt ist das etwa wie "nicht frei für kommerzielle Benutzung".
Da eine Firma ja kommerzielle Interessen vertritt so ist für die Firma die benutzung nicht frei also nicht gestattet. Die Firma muss also eine Lizenz kaufen.

Also schon der Gebrauch in einer Firma braucht eine Lizenz egal ob damit Geld verdient wird oder nicht. Für Privatanwender (und dazu zählt ja eine Firma nicht) ist es kostenlos.

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mauser
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Beitrag von mauser » 17.08.2005 13:54:42

hi,

das ist leider nicht generell so. das MIT beschreibt die "no commercial use" anders:
hier geht es wirklich nur um die verbreitung der software aus kommerziellen gründen.
das ist z.b. bei PGP so.
ich würde allgemein aber auch dem post von timo zustimmen, so ist man immer auf der sicheren seite, denn bei 95% der software ist es so gemeint.
ausnahmen sind eben universitäten, schulen, non-profit firmen etc.
mfg
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roll
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Beitrag von roll » 17.08.2005 14:27:59

ich weiss jetzt nicht was ich machen soll, mir hat das produkt dansguardian besser gefallen als squidgard. jetzt habe ich eine komplete installation gemacht. auf meinem test server.

nun kann ich mein produkt nur für private gebrauchen oder ebe für schulen etc. verwenden.

es scheint so, als wäre meine ganze arbeit für das 20 seitige howto nur ein grosses und langes selbst-studium gewesen zu sein. schei....e

danke für die hinweise.

nun muss ich mich auch noch auf die suche nach einer guten blacklist machen. leider finde ich hier im forum auch kein guter hinweise dazu.

:cry:
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Timo
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Beitrag von Timo » 17.08.2005 14:40:59

Ja, etwas blöde Situation.
Bei dansguardian kostet eine Lizenz 89€. Da sind dann Lizenzen für 1-99 Computer.
Vielleicht kannst du ja deine Firma überzeugen die 89€ auszugeben. Wenn du mehr Installationen brauchst, dann natürlich mehr.

Alles weitere zu Preisen und die Lizenz zu dansguardian findest du hier:
http://dansguardian.org/?page=pricing

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Joghurt
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Beitrag von Joghurt » 17.08.2005 14:42:02

Die Situation scheint folgende zu sein:

Wenn du das Programm für kommerzielle Zwecke einsetzen willst, darfst du es nicht herunterladen, ohne eine Lizenz zu kaufen. Hast du diese erworben, bekommst du die Erlaubnis, das Programm herunterzuladen, und es steht unter der GPL.

Wenn du das Programm für nicht-kommerzielle Zwecke einsetzen willst, kannst du es herunterladen, dann steht es unter der GPL.

Hmm..
GPL hat geschrieben:Activities other than copying, distribution and modification are not covered by this License; they are outside its scope.
Das heisst, die GPL garantiert gar nicht, dass es frei für alle Nutzungen ist. Wenn du das Programm, das du aber nicht kommerziell benutzen darfst, weitergibt, kann derjenige es dir zurückgeben, und für diese Kopie gelten dann keine Einschränkungen...

IANAL, aber ich denke, dass rechtlich die Klausel zur nicht-kommerziellen Nutzung nicht haltbar ist, aber der Autor setzt hier wohl auf das Ehre Prinzip; also kauft euch doch eine kommerzielle Lizenz, das Programm dürft ihr dann ja auch noch weiterverkaufen.

Timo
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Beitrag von Timo » 17.08.2005 14:47:19

Joghurt hat geschrieben: IANAL, aber ich denke, dass rechtlich die Klausel zur nicht-kommerziellen Nutzung nicht haltbar ist, aber der Autor setzt hier wohl auf das Ehre Prinzip; also kauft euch doch eine kommerzielle Lizenz, das Programm dürft ihr dann ja auch noch weiterverkaufen.
Seit wann darf man denn ein Programm weiterverkaufen, wenn es unter der GPL steht?
Für das Programm darfst du kein Geld verlangen. Nur die Dienstleistung, die evtl dazugehört, darfst du Geld verlangen.

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Joghurt
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Beitrag von Joghurt » 17.08.2005 14:49:17

timo hat geschrieben:Seit wann darf man denn ein Programm weiterverkaufen, wenn es unter der GPL steht?
Schon immer:
GPL hat geschrieben:You may charge a fee for the physical act of transferring a copy
Es macht halt nur keinen Sinn, ein GPL-Programm für €500 anzubieten, wenn der Nachbar das für umsonst anbietet.

Timo
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Beitrag von Timo » 17.08.2005 14:53:59

Jo... und da ist wahrscheinlich auch der Knackpunkt.
Also für die Übertragung darf man Geld bekommen aber doch nicht für das Programm selbst.
You may charge a fee for the physical act of transferring a copy
sonst müsste da stehen:
You may charge a fee for a copy
Dazu muss ich mir aber auch nochmal die gesamte GPL anschauen.
Das ist aber etwas was ja dann für fast jede Software im OS zutrifft.
Mal nachsehen...

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Joghurt
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Beitrag von Joghurt » 17.08.2005 15:02:46

Ist doch Jacke wie Hose ob ich sage "Das Programm kostet €500", oder "Der Download kostet €500", das ist nämlich auch ein physical act of transferring a copy.

Ich muss €500 zahlen, um das Programm von dir zu bekommen. Ob ich das nun für die Lizenz, die Kopie oder die halbnackte Blondine, die das Paket bringt, bezahle, ist doch völlig wurscht.

Timo
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Beitrag von Timo » 17.08.2005 15:26:11

Wenn du sagst "Das Programm kostet €500" und das Programm steht unter der GPL hast du gegen die GPL verstossen und das Programm hat dann keine Lizenz.
Any attempt otherwise to copy, modify, sublicense or distribute the Program is void, and will automatically terminate your rights under this License.
Man sollte schon aufpassen was man dann "sagt" oder "schreibt". Besonders als Firma.

Timo
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Beitrag von Timo » 17.08.2005 15:29:08

Hey, jetzt habe ich aber dazu auch ne Frage:

An wen wendet man sich, wenn eine Firma ein Programm verkauft, welches unter der GPL steht und was macht der dann dagegen?

wum
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Beitrag von wum » 17.08.2005 15:32:00

Ich bin mir ziemlich sicher, daß man bei einer software, die unter GPL steht, den kommerziellen Gebrauch nicht verbieten darf.

Ich denke, die Gebühren für den download bei kommerziellen Gebrauch sind eher als Aufforderung zur Spende zu verstehen. Mir scheint, die haben das so formuliert in der Hoffnung, dass die Leute die GPL nicht kennen und daher mehr spenden :-).
Warum sie es dann überhaupt unter die GPL stellen, ist mir allerdings ein Rätsel.

So weit ich weiss fällt doch bei debian software, die nicht kommerziell genutzt werden darf, unter die Kategorie non-free. Und ich habe noch nicht von GPL-software gehört, die non-free wäre.

rall0r
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Beitrag von rall0r » 17.08.2005 15:32:20

Hallo,
natürlich darf man für Programme, die unter der GPL stehen, Geld verlangen.
Man gibt aber den Code heraus und der Käufer kann dann den Code verändern und seinen Bedürfnissen anpassen.
Was dann aber verboten ist, ist folgendes:
Der Käufer darf den Code nicht ändern und dann closed Source machen und dann weiterverscherbeln.
Oder den Coder verändern und selbst weiterverkaufen.
Die Änderungen muss er dann lediglich ebenfalls unter die GPL stellen.

Gruß,
Ralf
apt-get moo
wer denkt sich soetwas aus? :)

Timo
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Beitrag von Timo » 17.08.2005 15:37:33

rall0r hat geschrieben: ...
natürlich darf man für Programme, die unter der GPL stehen, Geld verlangen.
Wo steht das?

Timo
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Beitrag von Timo » 17.08.2005 15:47:26

Hmm... das stimmt was ihr sagt:
When we speak of free software, we are referring to freedom, not price.
Also darf ich doch für Software, die unter der GPL steht, denselben Preis verlangen, den ich auch bezahlt habe oder wie?

wum
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Beitrag von wum » 17.08.2005 15:50:08

Man darf Geld verlangen für software, die unter GPL steht, aber man darf niemanden daran hindern, sie umsonst weiterzugeben.

Daher kann man sich das Programm für nichtkommerzielle vom server runterladen und an jeden weitergeben, der es für kommerzielle Zwecke nutzen will :-).

Timo
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Beitrag von Timo » 17.08.2005 15:56:33

Hmmm?
Also darf jede Firma ohne etwas zu bezahlt haben von z.B. einem Privatanwender die Software kostenfrei benutzen?
Wenn dem so sei, dann habe ich da was hinzugelernt.

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roll
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Beitrag von roll » 17.08.2005 16:00:28

ich sehen schon, ich bin nicht der eizige welcher etwas probleme hat bei GPL lizenzen bezühlich dansguardian.
also lade ich es runter als privat anwender und stelle es einer firma gratis zur verfügung ???

oder was denn jetzt???
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Joghurt
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Beitrag von Joghurt » 17.08.2005 16:40:36

timo hat geschrieben:An wen wendet man sich, wenn eine Firma ein Programm verkauft, welches unter der GPL steht und was macht der dann dagegen?
Sie verkaufen nicht das Programm, sondern eine Kopie. Und das dürfen sie.
Bei GPL verstößen musst du dich an dem Urheber des Programmes wenden.
Zuletzt geändert von Joghurt am 17.08.2005 16:42:56, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von Joghurt » 17.08.2005 16:42:07

roll hat geschrieben:ich sehen schon, ich bin nicht der eizige welcher etwas probleme hat bei GPL lizenzen bezühlich dansguardian.
also lade ich es runter als privat anwender und stelle es einer firma gratis zur verfügung ???
Das dürftest du, der Autor hat aber unmissverständlich klar gemacht, dass er das nicht möchte, und ich würde seinen Wunsch respektieren. Die paar Euro wird die Firma doch wohl über haben; sie zahlen doch auch bestimmt Unsummen an Microsoft.

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Beitrag von Joghurt » 17.08.2005 16:45:13

timo hat geschrieben:Also darf ich doch für Software, die unter der GPL steht, denselben Preis verlangen, den ich auch bezahlt habe oder wie?
Genau! Sogar mehr, wenn du lustig bist. Das ist eben die Freiheit, das Programm für jeden Zweck zu nutzen; eben auch, um Geld zu machen. (Das geht praktisch natürlich nicht, da andere das Programm für umsonst verteilen)

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