Hallo,
Ich habe erfolgreich einen Webcam an mein Linux server montiert und streame frisch fröhlich in unser Intranet.
Jetzt möche ich einen Schritt weiter gehen: Ins Internet streamen.
Der Webcam ist auf die Haupttür von unserer Haus (9-Familien Haus) gerichtet und man sieht wer ein und aus geht.
Meine Frage: Ist es strafbar wenn ich ins Internet streame, weil sich Nachbar sich "beobachtet" fühlt? oder ist es nicht, da es in der Oeffentlichkeit ist und keine Rechte das verbietet?
Danke.
Streamen von Videos aus der Oeffentlichkeit
- MacGyver031
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Sincerely your
MacGyver
SysInfo:
Intel Centrino 1.3GHz, 1GB, ATI M9, 1400x1050.
2.6.23, xorg-x11 7.2 Fluxbox 1.0.0 and many more.
MacGyver
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Hi,
bin mir ziemlich sicher, dass Du damit Probleme bekommen wirst. Bilder aus dem "öffentlichen Raum" können zwar weitestgehend ohne Zustimmung der gefilmten Personen gesendet werden (also auch als Stream im Internet) - aber sobald dabei eine einzelne Person "herausgefischt" wird, oder - wie bei Euch - in Großaufnahme vor die Tür tritt, müsstest Du das Einverständnis dieser Person einholen.
In Kurzform: (vermutlich) relativ problemlos wäre die Großeinstellung von einem belebten Marktplatz. Euer Hauseingang ist dagegen eine juristisch verminte Zone!!!
By the way - wenn sowas nicht nur als Stream, sondern möglicherweise sogar on demand ins Netz gestellt werden würde, wird's so richtig lustig für Juristen!
Nur zum Hintergrund: Ich bin kein Jurist, arbeite aber für ein Online-Medium - und wir müssen uns ständig mit der komplizierten und zum Teil auch ziemlich unklaren Rechtsprechung in Sachen "Veröffentlichungen im Internet" rumschlagen. Daher kann ich Dir auch Brief und Siegel darauf geben, dass jedes Gericht im Zweifelsfall die Persönlichkeitsrechte von Privatpersonen schützen wird - es sei denn, das Gericht stellt ein "überwiegendes öffentliches Interesse" an den Aufnahmen fest (also etwa wenn es um Kapitalverbrechen o. ä. geht).
Mein Tipp: Lass die Finger davon - Du bekommst nur Ärger
bin mir ziemlich sicher, dass Du damit Probleme bekommen wirst. Bilder aus dem "öffentlichen Raum" können zwar weitestgehend ohne Zustimmung der gefilmten Personen gesendet werden (also auch als Stream im Internet) - aber sobald dabei eine einzelne Person "herausgefischt" wird, oder - wie bei Euch - in Großaufnahme vor die Tür tritt, müsstest Du das Einverständnis dieser Person einholen.
In Kurzform: (vermutlich) relativ problemlos wäre die Großeinstellung von einem belebten Marktplatz. Euer Hauseingang ist dagegen eine juristisch verminte Zone!!!
By the way - wenn sowas nicht nur als Stream, sondern möglicherweise sogar on demand ins Netz gestellt werden würde, wird's so richtig lustig für Juristen!
Nur zum Hintergrund: Ich bin kein Jurist, arbeite aber für ein Online-Medium - und wir müssen uns ständig mit der komplizierten und zum Teil auch ziemlich unklaren Rechtsprechung in Sachen "Veröffentlichungen im Internet" rumschlagen. Daher kann ich Dir auch Brief und Siegel darauf geben, dass jedes Gericht im Zweifelsfall die Persönlichkeitsrechte von Privatpersonen schützen wird - es sei denn, das Gericht stellt ein "überwiegendes öffentliches Interesse" an den Aufnahmen fest (also etwa wenn es um Kapitalverbrechen o. ä. geht).
Mein Tipp: Lass die Finger davon - Du bekommst nur Ärger

Thinkpad Edge E520 (Intel Core i5, 4GB RAM, 128 GB Crucial M4 SSD) + ITX-Desktop (Asrock H77M-ITX, Intel Core i3-2120T, 8GB RAM, 64 GB Samsung 830 SSD)
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