Erstes Gerichtsurteil über die GPL!
- BeS
- Moderator
- Beiträge: 3238
- Registriert: 17.04.2002 18:30:21
- Lizenz eigener Beiträge: MIT Lizenz
- Wohnort: Stuttgart
Erstes Gerichtsurteil über die GPL!
Hallo,
seit heute scheint es den ersten Präzedenzfall über die Gültigkeit der GPL zu geben[1].
Das was eigentlich schon immer klar war, wurde jetzt auch das erstemal von einem Gericht bestätigt, die GPL ist gültig!
[1] http://www.jbb.de/html/?page=news&id=32
seit heute scheint es den ersten Präzedenzfall über die Gültigkeit der GPL zu geben[1].
Das was eigentlich schon immer klar war, wurde jetzt auch das erstemal von einem Gericht bestätigt, die GPL ist gültig!
[1] http://www.jbb.de/html/?page=news&id=32
Ein Problem, das ich immer noch in der GPL sehe und noch nirgendwo gelesen habe, welche Auswirkungen das hat, ist die ausschließliche Verfügbarkeit der GPL in Englisch.
Damit kann sie im Prinzip nicht sehr gut in deutschen Verträgen angewandt werden.
Hat darüber schon mal jemand nähere Informationen gesehen?
Damit kann sie im Prinzip nicht sehr gut in deutschen Verträgen angewandt werden.
Hat darüber schon mal jemand nähere Informationen gesehen?
- BeS
- Moderator
- Beiträge: 3238
- Registriert: 17.04.2002 18:30:21
- Lizenz eigener Beiträge: MIT Lizenz
- Wohnort: Stuttgart
Das Gericht hat anscheinend festgestellt, dass es keine Rolle spielt das der original Text der Lizenz in Englisch ist und es nur eine inoffizielle Übersetzung ins deutsche gibt[1]hupfdule hat geschrieben:rkungen das hat, ist die ausschließliche Verfügbarkeit der GPL in Englisch.
Damit kann sie im Prinzip nicht sehr gut in deutschen Verträgen angewandt werden.
[1] http://www.golem.de/0407/32547.html
Das klingt so weit gut. Und auch sehr beruhigend.
Aber mal folgendes Szenario: Ich bekomme den Auftrag eine Software zu entwickeln. Diese möchte ich nun unter eine freie Lizenz stellen und wähle die GPL. Mein Kunde hat von Softwareentwicklung und Softwarelizenzen überhaupt keine Ahnung. Er hat noch nicht mal etwas von der GPL gehört.
Ich müsste ihm natürlich zum Vertrag den Lizenztext der GPL mitliefern. Dieser ist in Englisch. Wenn ich ihm eine deutsche Übersetzung geben würde, würde das ausdrücklich bedeuten, dass diese nicht bindend ist. Damit wäre mein Kunde natürlich nicht sonderlich glücklich und würde mich fragen, warum ich denn diese Lizenz wähle. Und genau hier käme ich in Erklärungsnot. Denn auch ich bin der Meinung, dass ich als deutscher Entwickler, der von einem deutschen Kunden einen Auftrag bekommt, die Lizenz in Deutsch vorlegen müsste.
Hier sehe ich noch dieses ungelöste Problem.
Aber mal folgendes Szenario: Ich bekomme den Auftrag eine Software zu entwickeln. Diese möchte ich nun unter eine freie Lizenz stellen und wähle die GPL. Mein Kunde hat von Softwareentwicklung und Softwarelizenzen überhaupt keine Ahnung. Er hat noch nicht mal etwas von der GPL gehört.
Ich müsste ihm natürlich zum Vertrag den Lizenztext der GPL mitliefern. Dieser ist in Englisch. Wenn ich ihm eine deutsche Übersetzung geben würde, würde das ausdrücklich bedeuten, dass diese nicht bindend ist. Damit wäre mein Kunde natürlich nicht sonderlich glücklich und würde mich fragen, warum ich denn diese Lizenz wähle. Und genau hier käme ich in Erklärungsnot. Denn auch ich bin der Meinung, dass ich als deutscher Entwickler, der von einem deutschen Kunden einen Auftrag bekommt, die Lizenz in Deutsch vorlegen müsste.
Hier sehe ich noch dieses ungelöste Problem.
-
- Beiträge: 1581
- Registriert: 01.05.2004 13:21:26
- Lizenz eigener Beiträge: MIT Lizenz
- Wohnort: DE
Das ist zwar nur ein Beispiel, aber unrealistisch. Wenn(!) er keine Ahnung hat, ist dem OpenSource auch egal. Wenn er für die Entwicklung zahlt und du ihm sagst, dass du anschliessend die SW quelloffen freigibst, dann wird er schon zucken(vermutlich). Ob die GPL da deutsch oder englisch vorliegt, spielt IMHO keine Rolle mehr. Ausserdem wird sowas dann auch über Rechtsverdreher gehändelt.hupfdule hat geschrieben: Aber mal folgendes Szenario: Ich bekomme den Auftrag eine Software zu entwickeln. Diese möchte ich nun unter eine freie Lizenz stellen und wähle die GPL. Mein Kunde hat von Softwareentwicklung und Softwarelizenzen überhaupt keine Ahnung. Er hat noch nicht mal etwas von der GPL gehört.
Erklärungsnot hätte ich keine, aber du hast schon recht. Amtssprache ist schliesslich auch deutsch.Ich müsste ihm natürlich zum Vertrag den Lizenztext der GPL mitliefern. Dieser ist in Englisch. Wenn ich ihm eine deutsche Übersetzung geben würde, würde das ausdrücklich bedeuten, dass diese nicht bindend ist. Damit wäre mein Kunde natürlich nicht sonderlich glücklich und würde mich fragen, warum ich denn diese Lizenz wähle. Und genau hier käme ich in Erklärungsnot. Denn auch ich bin der Meinung, dass ich als deutscher Entwickler, der von einem deutschen Kunden einen Auftrag bekommt, die Lizenz in Deutsch vorlegen müsste.
Hier sehe ich noch dieses ungelöste Problem.
ciao, frank
drivers/ata/libata-core.c: /* devices which puke on READ_NATIVE_MAX */
Ihm ja, aber mir nicht. Ich würde gern eine offene Software schreiben. Mein Kunde würde da, wie du schon schreibst, gleich etwas zucken. Ich könnte ihm die Vorteile von freier Software klar machen, denk ich. Aber eine ausschließlich englische Lizenz wäre hier schon ein gewisser Pferdefuß.storm hat geschrieben: Das ist zwar nur ein Beispiel, aber unrealistisch. Wenn(!) er keine Ahnung hat, ist dem OpenSource auch egal.
Das würde ja dann wieder bedeuten eine eigene Lizenz zu schreiben, damit gehen mir ja die Vorteile der starken Verbreitung der GPL wieder verloren. Oder hab ich dich hier falsch verstanden?Ausserdem wird sowas dann auch über Rechtsverdreher gehändelt.
- BeS
- Moderator
- Beiträge: 3238
- Registriert: 17.04.2002 18:30:21
- Lizenz eigener Beiträge: MIT Lizenz
- Wohnort: Stuttgart
Ich sehe da nicht so das Problem. Du stellst dein Programm unter die GPL und legst die englische Lizenz dazu, das ist dann die gültige Lizenz. Parallel kannst du deinem Kunden ja eine inoffizielle deutsche Übersetzung anbieten, nur um das Verständnis zu verbessern wenn er mit dem englischen nicht so gut zurecht kommt, bindent bleibt die englische Lizenz.hupfdule hat geschrieben: Ihm ja, aber mir nicht. Ich würde gern eine offene Software schreiben. Mein Kunde würde da, wie du schon schreibst, gleich etwas zucken. Ich könnte ihm die Vorteile von freier Software klar machen, denk ich. Aber eine ausschließlich englische Lizenz wäre hier schon ein gewisser Pferdefuß.
Also ich habe da Frank eher so verstanden, dass wenn du deine Software für einen Firmenkunden schreibst, sich nicht irgendein Manager um die Lizenz kümmern wird sondern das er das seiner Rechtsabteilung überlassen wird und die Leute die da sitzen sollten mit einer Lizenz wie der GPL wenig Probleme haben.Das würde ja dann wieder bedeuten eine eigene Lizenz zu schreiben, damit gehen mir ja die Vorteile der starken Verbreitung der GPL wieder verloren. Oder hab ich dich hier falsch verstanden?Ausserdem wird sowas dann auch über Rechtsverdreher gehändelt.
- C_A
- Beiträge: 1082
- Registriert: 22.04.2004 14:51:01
- Lizenz eigener Beiträge: GNU General Public License
Was ich mich schon immer gefragt habe:
Wie kommt ein OpenSource Programmierer dahinter dass jemand seinen Code in einem ClosedSource Programm verwendet? Wie kann man einen auf Bruch der GPL klagen wenn man denn Code nicht einsehen kann? Kann man da bei Verdacht über ein Gericht einsicht in den Code bekommen?
C_A
Wie kommt ein OpenSource Programmierer dahinter dass jemand seinen Code in einem ClosedSource Programm verwendet? Wie kann man einen auf Bruch der GPL klagen wenn man denn Code nicht einsehen kann? Kann man da bei Verdacht über ein Gericht einsicht in den Code bekommen?
C_A
- peschmae
- Beiträge: 4844
- Registriert: 07.01.2003 12:50:33
- Lizenz eigener Beiträge: MIT Lizenz
- Wohnort: nirgendwo im irgendwo
Ich denke das ist praktisch unmöglich wenn das jemand verstecken will (der kann ja auch eine nicht wörtliche 1:1-Kopie machen
) - aber in einigen Fällen sieht man das dann schon.
Vor allem wen z.B. gleich das ganze OS freie Software ist - melde dich bei einigen Routern per Telnet an und Linux meldet sich. Wenns nur um Komponenten geht ist das wohl eher schwer bis unmöglich.
MfG Peschmä

Vor allem wen z.B. gleich das ganze OS freie Software ist - melde dich bei einigen Routern per Telnet an und Linux meldet sich. Wenns nur um Komponenten geht ist das wohl eher schwer bis unmöglich.
MfG Peschmä
"er hätte nicht in die usa ziehen dürfen - die versauen alles" -- Snoopy
-
- Beiträge: 1581
- Registriert: 01.05.2004 13:21:26
- Lizenz eigener Beiträge: MIT Lizenz
- Wohnort: DE
Ich denk, da gibt es viele Ansätze. Beispielsweise bei Netfilter/iptables. Ich weiss zwar nicht, wie die das rausbekommen haben, aber bei Netzwerk-Apps schaut man sich mal die Fingerprints an. Auch die OS-detection bei nmap funktioniert so.C_A hat geschrieben:Was ich mich schon immer gefragt habe:
Wie kommt ein OpenSource Programmierer dahinter dass jemand seinen Code in einem ClosedSource Programm verwendet? Wie kann man einen auf Bruch der GPL klagen wenn man denn Code nicht einsehen kann? Kann man da bei Verdacht über ein Gericht einsicht in den Code bekommen?
Bei Programmen funktioniert es ähnlich. Selbst wenn du alle Variablen in unrechtgmässig genutzten Code umbenennst, sieht es dem orginalen Code in einem flowgraph sehr ähnlich. Ein flowgraph zeigt dir die Struktur eines Programmes bei der Ausführung an, weiterhin kann man sich die Anzahl von Funktionsaufrufen, Schreibzugriffe auf Variablen, etc. zeigen lassen.
Und wenn man schon einen Anfangsverdacht hat, fragt man doch gleich mal schriftlich nach. :)
@BeS: ja, so meinte ich das mit dem Rechtsverdreher. :)
ciao, frank
drivers/ata/libata-core.c: /* devices which puke on READ_NATIVE_MAX */
Irgendwie bin ich doch froh, dass es jetzt ein rechtskräftiges Urteil zur GPL gibt, aber mal abwarten, vielleicht wird es ja doch noch angefochten, und dann. ...
Ich will ja nicht den schwarzen Peter an die Wand malen, aber ich glaube kaum, dass das Urteil unangefochten bleiben wird.
Ich will ja nicht den schwarzen Peter an die Wand malen, aber ich glaube kaum, dass das Urteil unangefochten bleiben wird.
Debian GNU/Linux 00101010
- Master Mayhem
- Beiträge: 582
- Registriert: 04.04.2004 00:04:46
- Lizenz eigener Beiträge: neue BSD Lizenz
naja im falle von netfilter/iptables war das glaub ich schon recht deutlich, dass Sitecom geklaut hat, einfach weil die angeblich innerhalb von ein paar wochen dieselbe arbeit, die in netfilter/iptables steckt (mehrere jahre) geleistet haben wollen, was wohl ziemlich unmöglich ist....
Auf jeden Fall sehr gutes Urteil!
mfg tyler
Auf jeden Fall sehr gutes Urteil!
mfg tyler
Genau das ist aber doch das Problem. Er kann kein Englisch, aber nur die englische Version ist bindend. Ich könnte ihm ja ne Übersetzung liefern, die bewusst ein paar Dinge unterschlägt oder falsch darstellt, könnte meinen Kunden über den Tisch ziehen.BeS hat geschrieben:Ich sehe da nicht so das Problem. Du stellst dein Programm unter die GPL und legst die englische Lizenz dazu, das ist dann die gültige Lizenz. Parallel kannst du deinem Kunden ja eine inoffizielle deutsche Übersetzung anbieten, nur um das Verständnis zu verbessern wenn er mit dem englischen nicht so gut zurecht kommt, bindent bleibt die englische Lizenz.hupfdule hat geschrieben: Ihm ja, aber mir nicht. Ich würde gern eine offene Software schreiben. Mein Kunde würde da, wie du schon schreibst, gleich etwas zucken. Ich könnte ihm die Vorteile von freier Software klar machen, denk ich. Aber eine ausschließlich englische Lizenz wäre hier schon ein gewisser Pferdefuß.
Also wenn ich mir etwas kaufe und die Lizenz in einer Sprache geschrieben ist, die ich nicht verstehe, würde ich glauben man will mich betrügen. Ich sehe das sogar als das gravierendste Problem beim Einsatz freier Lizenzen an.
Auch wahr, aber auch nur bei Firmen, die sich eine solche Rechtsabteilung leisten können. Kleine oder kleinere mittelständische Firmen fallen da wohl eher raus.Also ich habe da Frank eher so verstanden, dass wenn du deine Software für einen Firmenkunden schreibst, sich nicht irgendein Manager um die Lizenz kümmern wird sondern das er das seiner Rechtsabteilung überlassen wird und die Leute die da sitzen sollten mit einer Lizenz wie der GPL wenig Probleme haben.Das würde ja dann wieder bedeuten eine eigene Lizenz zu schreiben, damit gehen mir ja die Vorteile der starken Verbreitung der GPL wieder verloren. Oder hab ich dich hier falsch verstanden?Ausserdem wird sowas dann auch über Rechtsverdreher gehändelt.
- BeS
- Moderator
- Beiträge: 3238
- Registriert: 17.04.2002 18:30:21
- Lizenz eigener Beiträge: MIT Lizenz
- Wohnort: Stuttgart
Ich denke eigentlich jeder der eine Firma hat, egal wie klein sie ist, hat zumindest irgendwo einen Anwalt seines Vertrauens dem er eine solche Lizenz vorlegen kann. Das ist übrigend auch bei deutschen Lizenzen und Verträgen anzuraten, da ein Anwalt oft etwas ganz anderes aus einem solchen Dokument ließt als ein normaler Arbeitnehmer/Arbeitgeber.hupfdule hat geschrieben: Auch wahr, aber auch nur bei Firmen, die sich eine solche Rechtsabteilung leisten können. Kleine oder kleinere mittelständische Firmen fallen da wohl eher raus.
Ganz abgesehen davon wird die Lizenz eh erst dann interessant wenn dein Kunde die Software weiter vertreiben will, solange er nur Anwender ist kann ihm die Lizenz sowieso egal sein und ich würde jetzt einfach mal behaupten das du 99% deiner Software nicht für eine Kunden schreibst der die Software weiter vermarkten will sondern für einen Kunden der sie einfach einsetzen will. Dieser Kunde wird deine Software vielleicht sogar auf einem GNU/Linux System einsetzen und wird sich da auch keine Sorge um die ganzen GPL, LGPL, BSD, MIT,... Lizenzen gemacht haben die auch alle in englisch verfasst sind.