Zwangsfilter im Betriebssystem

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frogbert
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Re: Zwangsfilter im Betriebssystem

Beitrag von frogbert » 19.12.2024 18:39:58

MSfree hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.12.2024 12:28:39

Das damalige Anliegen wollte die "Problematik" auf Providerseite "lösen". Neu ist jetzt, daß das auf Clientseite "gelöst" werden soll.
Ich glaube, die träumen/halluzinieren sich da Dialoge zw. elektr. Entitäten, da ja alles "zertifiziert" ist:
Client: "Ich, FSK 12, will (App/Bild/Text)..."
Provider antwortet: "Nein, erst ab ... :-("

Ende der Unterhaltung. Auslieferung keines Bildes/Textes etc. Sehr optimistisch.

katzenfan
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Re: Zwangsfilter im Betriebssystem

Beitrag von katzenfan » 19.12.2024 20:27:20

Meillo hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.12.2024 17:44:18
, ein Computer nach zehn Jahren aber kaum mehr in der Lage ist, aktuelle Websites darzustellen und Herstellerspezifische Apps auszufuehren.
Du meinst, daß gerade Debianer/-innen dafür bekannt sind, stets der neusten Mode hinterherrennen?
MSfree hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.12.2024 17:35:53
Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Bestandsschutz gilt nicht nur für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen, sondern generell.
Lies noch mal, was ich geschrieben habe; daß alle Bestandsschutz haben, weiß ich, aber am "H"-Kennzeichen, was ja für "Oldtimer" steht, ist es eben besonders gut zu erkennen.
Virya hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.12.2024 16:43:46
Der Konsum neuer Geräte wird nicht eingeschränkt - im Gegenteil.
Sicher, aber der "Konsum" alter Geräte wird ebenso nicht verboten, und genau mit diesem Bezug ist die Aussage hinsichtlich des Bestandsschutzes zu sehen.

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Re: Zwangsfilter im Betriebssystem

Beitrag von Blue » 19.12.2024 20:45:32

Zum Thema:
Mir scheinen die Posts hier am realistischten zu sein, welche feststellen:
1. Dass Server Linux brauchen.
2. Zum Etablieren von Zwangsfiltern muß man die Open-Source-Freiheiten abschaffen.
3. Die meisten Maintainer würden aber sicher hinschmeißen, wenn Open-Source gekillt wird.

In diesem Zusammenhang muß ich wieder einmal darauf hinweisen, wie weitsichtig und bewundernswert die 4 Freiheiten des Open-Source-System sind, welche Richard Stallman entworfen hat und wie überzogen und sicher auch bewußt gestreut die Angriffe auf seine Person waren.

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Re: Zwangsfilter im Betriebssystem

Beitrag von Virya » 19.12.2024 20:59:13

Blue hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.12.2024 20:45:32
Zum Thema:
Mir scheinen die Posts hier am realistischten zu sein, welche feststellen:
1. Dass Server Linux brauchen.
2. Zum ethablieren von Zwangsfiltern muß man die Open-Source-Freiheiten abschaffen.
3. Die meisten Maintainer würden aber sicher hinschmeißen, wenn Open-Source gekillt wird.

In diesem Zusammenhang muß ich wieder einmal betonen, wie weitsichtig die 4 Freiheiten des Open-Source-System sind, welche Richard Stallman entworfen hat und wie überzogen und sicher auch bewußt gestreut die Angriffe auf seine Person waren.
1. Es geht aber um Clients, nicht Server
2. Nicht ganz, nur das Implantat im Client-BS wird proprietär sein.
3. Glaube ich nicht. Überall sind proprietäre Teile, auf jedem Rechner

Ja, Richard Stallman lag/liegt richtig

wanne
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Re: Zwangsfilter im Betriebssystem

Beitrag von wanne » 19.12.2024 21:39:45

Zum Inhalt: Im Gegensatz zu vielen Vorhergehendem Quatsch der hier einfach mal wieder angenommen wurde finde ich das rein Handwerklich eigentlich gut umgesetzt. Wenn man das jetzt hart durchsetzen würde, würde das wenig kaputt machen und tatsächlich funktionieren

Zuerst mal an wen sich das richtet:
Das ganze gilt nur für Anbieter von Betriebssysteme nach Deutschland die üblicherweise von Kindern genutzt werden. Irgend welches Zeug, was irgend jemand in China baut oder irgend welche Bastelprojekte oder Steuerungssysteme die sowas von Natur aus nicht umsetzen würden und können sind also mal außen vor und könnten weiterleben.
Da aber die großen Mirrors, Distro organisationen, Veräufer von Hardware.. sicherstellen müssen das das von ihnen verkaufte Zeug den Anforderungen genügt, wäre genug druck da, dass sowas entwickelt und angeboten wird.

Wie das ganze funktioniert:
  • Das Betriebssystem hat sicherzustellen das passende Nutzer anlegen kann (was eh jedes für Kinder übliche OS kann selbst Windows hat es gelernt), die nur Software aus passenden verifizierten Quellen nutzen können. iOS hat das sowieso. Unter Android kann man die Option für Sideloading aus den Einstellungen ausblenden. Auch Windows hat längst passende Gruppenrichtlinien für MDM unter GNU/Linux könnte man /home noexec mounten und für Kinderaccounts Zugriffe auf Interpreter über ne Kindergruppe verhindern. (Da bash, awk und python deutlich häufiger genutzt werden wie wo anders wäre das der dickste Brocken. Könnte man aber machen. Es würden sich sicher alternative Nutzungsweisen finden iOS lebte ja auch ewig mit Interpreterverbot.) Wäre jetzt nicht schwer da ne passende Option in den Installer zu packen. Wenn das EU-Gesetz wäre würde man das nach etwas Diskussion genau so umsetze wie die EU-Vorgaben zu Wifi. Da das ganze optional bleibt und nur die Auswahloption da sein muss, würde sich am Ende keinen Jucken, weil man die halt einfach abschalten kann. Debian hat ja sogar irgend wann den deutlich härter alle betreffenden Kernel-Lockdown akzeptiert um den MS-Vorgaben für secure-boot zu genügen.
  • Anwendungen in den Quellen müssen entweder den Richtlinien fürs passende Alter genügen oder nur für Nutzer im von der in den Quellen angegeben Alter verfügbar sein. Auch das ließe sich einfach über Gruppen regeln.
  • Anwendungen müssen in den Quellen passend fürs Alter geflagged sein. Das ist erst mal Arbeit. Aber da alles was in der EU in Stores vertrieben wird eh schon passend geflagged sein muss und ein Großteil der Software (VLC-Player...) eh schon im MS-Store oder Playstore hängt ist das überschaubar. Ja die Maintainer würden stöhnen aber am Ende melden sie auch brav alle genutzte Verschlüsslung an passende US-Behörden (und überlasten damit dort jährlich die E-Mail-Server) um den dortigen Verschlüsselungsvorschriften zu genügen. Das KJM bietet ein Formular dass man lediglich nach bestem Wissen und Gewissen ausfüllen muss und dann ein passendes Alter ausspuckt. Ist schon zumutbar. Es würde also durchaus massenhaft Software für Kinder zur Verfügung stehen und andere halt nicht.
  • Anbieter die ihre Online-Inhalten ausdrücklich an Deutsche richten müssen ihre Inhalte passend markieren (Websiten z.B. über die ages.xml). Und zwar explizit passend. Schlicht als 18 flaggen ist verboten. Auch da wird man also schnell einige aber nicht alle Angebote haben
  • Für Firefox und Chrome bietet das KJM schon passende Plugins, die die auswerten können und dann nur Inhalte von Webseiten mit passendem Angebot anzeigen. Andere können einfach folgen.
Warum das ganze Hand und Fuß hat und 90% der Kritik hier Unfug ist:
  • Das Ding ist konkret. Statt irgend herbeizuphantasieren dass sich schon irgend jemand irgend was ausdenken wird, dass ein gewisses Ziel erfüllt, gibt das Ding genaue Schritte vor was wer zu machen hat. – Ausnahme bildet ein bisschen der Absatz zur Suchmaschine. Aber es gibt sehr wenige Suchmschienenbetreiber, die hier aktiv sind. Kann schon sein, dass die sich was ausdenken.
  • Die Aufgaben liegen wirklich bei den Leuten, die die auch real umsetzen können. Nicht irgend welche Provider, die plötzlich wissen sollen, was in verschlüsselten Nachrichten steckt. Klarer Verlierer sind Kleinstprojekte wie private Websiten, die sich jetzt erst mal nen Wochenende mit dem Fragebogen vom KJM auseinander setzen müssten und eventuell lieber dicht machen. Aber das bewegt sich alles im Machbaren und es gibt sicher genug, die das machen.
  • Da es sich ausdrücklich an Sachen richtet die hier in Deutschland aktiv sind, hat man durchaus die Möglichkeit das durchzusetzen. Alles andere wird geblockt. Da das doch relativ viele sind und die explizit passend arbeiten müssen, würde da auch ein passendes Angebot entstehen, dass Kinder wahrnehmen können. Man macht sich nicht die Illusionen Tempel-OS von irgend einem Spinner aus de n USA sanktionieren zu können. Aber Microsoft, Mirror-Betreiber (UNIs) oder KDE die hier Organisationen mit Mitarbeitern, Bankkonten und Büros unterhalten werden genug Interesse haben das umzusetzen
  • Das ganze ist optional. Wer kein Bock auf das ganze hat oder mit dessen Anforderungen das nicht zusammen passt (z.B. weil er auf vornehmlich ausländische Dienste zugreifen möchte oder programmieren will) klickt sich halt einfach einen nicht-Kinder Account und hat keine Einschränkungen. Das gilt insbesondere für root/Admin-Accounts unter GNU bzw. Windows, die man naturgemäß nicht so einfach einschränken kann.
  • Es gibt keinerlei Einschränkungen in Richtung Hardware. Das soll explizit eine Abfrage bei der Inbetriebnahme sein. Die "Lücke" der Neuinstalltion ist also ziemlich offensichtlich. Ich interpretiere das jetzt mal gutmütig nicht als Inkompetenz sondern als Feature: Es geht hier um sehr kleine Kinder die noch keine Ahnung haben was sie da tun oder um etwas ältere, die den Regeln ihrer Eltern weitestgehend vertrauen und die vielleicht nur ein bisschen neugierig sind was sich jetzt hinter der XXX-App verbirgt und relativ schnell aufhören wenn die Meldung kommt, dass Papa das verboten hat. Nicht um die horny-15-Jährige die das Material, dass sie sonst immer mit ihrem Freund anguckt zuhause angucken will, so lange der mit seinen Eltern im Urlaub ist und sich dafür eventeull sogar heimlich einen alten Laptop besorgt.
Warum das nicht funktioniert
  • So wie es 1983 mit dem Telefonnetz nicht mehr zeitgemäß das jedes Bundesland seine eigenen Jugendschutzregeln für passende Telefondienste hatte und sich die Bundesländer auf etwas gemeinsames einigen mussten, ist es 2024 in Zeiten des Internets nicht mehr zeitgemäß dass jedes EU-Land seinen eigenen hat. Webseitenanbieter sehen eventuell ein, eigene abfragen für die EU und die USA zu machen aber ganz sicher nicht 200 abfragen für jedes einzelne Land in dessen Landesprache sie verfügbar sind.
  • Deutschland ist so häufig mit unsinnigen Gesetzen in die Richtung aufgefallen, die dann mangels Umsetzbarkeit nicht durchgesetzt werden dass alle erst mal hoffen werden, nicht der erste zu sein, der verklagt wird und sich erst mal angucken, was später passiert, ob das nicht direkt wieder zurück gerollt wird und was die Gerichte sagen bevor man sich die Mühe macht, das umzusetzen.
  • Da die EU längst Richtlinien zum Jugendschutz hat und weitere entwickelt ist es nicht nur nicht sinnvoll da die Länder eigene Gesetze machen, sie dürfen es auch nicht mehr. Entsprechend werden die Gerichte urteilen.
Ich nehme an, dass sie Länder hier gehofft haben, schnell einen sinnvollen "Vorschlag" zu machen an dem sie ja schon einige Jahre entwickeln. (Länger als der DSA in Planung war.) und hoffen, dass dann einiges in EU-Recht adaptiert wird, damit die Arbeit nicht für die Katz war. Real tippe ich dass das eher aufs Gegenteil hinaus läuft und von Seiten der EU Unverständnis für die Querschießerei hervorruft.
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Re: Zwangsfilter im Betriebssystem

Beitrag von katzenfan » 19.12.2024 23:14:31

wanne hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.12.2024 21:39:45
dass dann einiges in EU-Recht adaptiert wird, damit die Arbeit nicht für die Katz war. Real tippe ich dass das eher aufs Gegenteil hinaus läuft und von Seiten der EU Unverständnis für die Querschießerei hervorruft.
Es ist durchaus denkbar, daß nationale Regeln zu EU-Regeln werden, auch aus D hatte es das schon; es kommt halt darauf, ob alle anderen das auch sinnvoll finden.

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Re: Zwangsfilter im Betriebssystem

Beitrag von wanne » 20.12.2024 00:32:15

katzenfan hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.12.2024 23:14:31
Es ist durchaus denkbar, daß nationale Regeln zu EU-Regeln werden, auch aus D hatte es das schon; es kommt halt darauf, ob alle anderen das auch sinnvoll finden.
Um das etwas weiter auszuführen: "Wenn die das auch sinnvoll finden" ist der springende Punkt. Es ist durchaus übliche Taktik nationale Gesetze kurz vor EU-Richtlinien zu verabschieden. "Das funktioniert bei uns schon könnt ihr ohne viel Arbeit einfach kopieren." ist ein verdammt gutes Argument um für seine Vorlieben zu werben. Das verkehrt sich aber halt ganz extrem ins Gegenteil, wenn man kurz nach der Richtline ein passendes Gesetz verabschiedet. Dann wird daraus: Wir haben was, das funktioniert und du willst es kaputt schießen und wird auf weit weniger Gegenliebe stoßen.
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Re: Zwangsfilter im Betriebssystem

Beitrag von katzenfan » 20.12.2024 07:49:05

wanne hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
20.12.2024 00:32:15
Das verkehrt sich aber halt ganz extrem ins Gegenteil, wenn man kurz nach der Richtline ein passendes Gesetz verabschiedet.
Nach einer Richtlinie muß immer ein nationales Gesetz "gebastelt" werden, das diese Richtlinie umsetzt.

Darüberhinaus ist es allen Unionsländern immer unbenommen, sich via EU-Rat, bzw., EU-Parlament vor und während des Erstellens einer Regelwerkes der EU einzubringen. Ein Land, das diesen Prozess verpennt oder nicht für voll nimmt, braucht nicht mit dem Finger auf andere Länder oder, bspw., gar nach Brüssel zu zeigen.

EU-Regelwerke haben im Entstehungsprozess üblicherweise im EU-Parlament nicht nur eine Lesung und oft ändert das EU-Parlament auch die Vorstellungen der EU-Kommission; das Ergebnis davon ist meist im EU-Amtsblatt veröffentlicht, leider aber nicht immer zeitnah.

Das EU-Amtsblatt "wühle" ich täglich durch; es erscheint im Regelfall Mo-Fr, und am Mo werden im Regelfall auch Entscheidungen der Unionsgerichte veröffentlicht, wobei die Unionsgerichte, (primär allerdings der EuGH), wiederum auch selber mehrmals wöchentlich Pressemitteilungen online stellen.

EU-Amtsblatt
https://eur-lex.europa.eu/oj/direct-acc ... ?locale=de

Unionsgerichte-Pressemitteilungen
https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_7052/de/

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