Zwangsfilter im Betriebssystem

Smalltalk
Benutzeravatar
debilian
Beiträge: 1383
Registriert: 21.05.2004 14:03:04
Wohnort: 192.168.43.7
Kontaktdaten:

Re: Zwangsfilter im Betriebssystem

Beitrag von debilian » 19.12.2024 07:53:14

katzenfan hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.12.2024 07:38:23
pro Kinderschutz
das würde aber bedeuten, dass wir mehr Geld in Bildung, Aufklärung und die Unterstützung der Eltern stecken müssten.
Da sehe ich eher das Problem.....

Krieg, Gewalt und diese Dinge bekommen die Kinder frei Haus geliefert aber Sexualität ist pöse, komische Welt.
-- nichts bewegt Sie wie ein GNU --

katzenfan
Beiträge: 645
Registriert: 19.04.2008 22:59:51

Re: Zwangsfilter im Betriebssystem

Beitrag von katzenfan » 19.12.2024 08:04:09

debilian hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.12.2024 07:53:14
das würde aber bedeuten, dass wir mehr Geld in Bildung, Aufklärung und die Unterstützung der Eltern stecken müssten.
Da stimme ich Dir absolut zu; die Bildung in der Gesellschaft ist international kaum konkurrenzfähig.

Benutzeravatar
Virya
Beiträge: 118
Registriert: 10.12.2022 13:02:31

Re: Zwangsfilter im Betriebssystem

Beitrag von Virya » 19.12.2024 08:29:22

katzenfan hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.12.2024 08:04:09
... Da stimme ich Dir absolut zu; die Bildung in der Gesellschaft ist international kaum konkurrenzfähig.
Ja, dabei gab es nie mehr Möglichkeiten für Bildung als heutzutage. Wer es aktiv anpackt, kann sich bilden. Wer aber passiv darauf wartet, dass er gebildet wird, darf sich nicht wundern, wenn er mit sog. Narrativen gefüttert wird, die in ihm ein erwünschtes Weltbild erzeugen, das übel ausgenutzt werden kann.

Benutzeravatar
debilian
Beiträge: 1383
Registriert: 21.05.2004 14:03:04
Wohnort: 192.168.43.7
Kontaktdaten:

Re: Zwangsfilter im Betriebssystem

Beitrag von debilian » 19.12.2024 08:37:14

Virya hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.12.2024 08:29:22
Wer aber passiv darauf wartet, dass er gebildet wird, darf sich nicht wundern, wenn er mit sog. Narrativen gefüttert wird, die in ihm ein erwünschtes Weltbild erzeugen, das übel ausgenutzt werden kann.
Es geht um Kinder, die können noch nicht wirklich entscheiden, wie mensch Informationen filtern kann....
-- nichts bewegt Sie wie ein GNU --

Benutzeravatar
Meillo
Moderator
Beiträge: 9241
Registriert: 21.06.2005 14:55:06
Wohnort: Balmora
Kontaktdaten:

Re: Zwangsfilter im Betriebssystem

Beitrag von Meillo » 19.12.2024 08:58:03

Virya hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.12.2024 08:29:22
katzenfan hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.12.2024 08:04:09
... Da stimme ich Dir absolut zu; die Bildung in der Gesellschaft ist international kaum konkurrenzfähig.
Ja, dabei gab es nie mehr Möglichkeiten für Bildung als heutzutage. Wer es aktiv anpackt, kann sich bilden. Wer aber passiv darauf wartet, dass er gebildet wird, darf sich nicht wundern, wenn er mit sog. Narrativen gefüttert wird, die in ihm ein erwünschtes Weltbild erzeugen, das übel ausgenutzt werden kann.
Haben wir nicht alle einen Vorteil davon, wenn unsere Mitmenschen gebildet sind?

In dem Fall ist es dann keine individuelle Entscheidung mehr (die man uebrigens als nicht gebildete Person nicht in gleicher Weise ueberblicken kann wie als gebildete Person), sondern es wird zu einer gesellschaftlichen Entscheidung.
Use ed once in a while!

Benutzeravatar
Virya
Beiträge: 118
Registriert: 10.12.2022 13:02:31

Re: Zwangsfilter im Betriebssystem

Beitrag von Virya » 19.12.2024 09:07:19

debilian hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.12.2024 08:37:14
Es geht um Kinder, die können noch nicht wirklich entscheiden, wie mensch Informationen filtern kann....
Ja, da hast du natürlich recht. Das sollten normalerweise Erwachsene für sie tun. Bei diesen hat sich die Vorstellung von Bildung aber gewaltig geändert. Da könnte so viel dazu gesagt werden, ist hier aber nicht der richtige Platz dazu. Jedenfalls wird vom Elternhaus gerne alles abgegeben. Was meine ich? Da war eine Mutter, die kaufte ihrem Zehnjährigen ein Buch, in dem das Leben Louis Pasteurs in einer spannenden Weise dargestellt wurde. Geschildert wurden sehr spannend alle Irrungen und Wirrungen und alle Erkenntnisse des Forschers. Der Zehnjährige hat das Buch sehr interessiert gelesen und begann nebenbei die Mikrobiologie zu verstehen. Das basierte letztendlich darauf, dass die Mutter nicht einfach auf Bildung ihres Sohnes wartete. Aktiv suchte und kaufte sie ihrem Sohn das Buch. Weil der Sohn ein Kind war, übernahm der Erwachsene, also die Mutter, aktiv die Suche nach Bildung.

Benutzeravatar
debilian
Beiträge: 1383
Registriert: 21.05.2004 14:03:04
Wohnort: 192.168.43.7
Kontaktdaten:

Re: Zwangsfilter im Betriebssystem

Beitrag von debilian » 19.12.2024 09:26:33

da bin ich auch bei dir....

;-)
-- nichts bewegt Sie wie ein GNU --

Benutzeravatar
thunder11
Beiträge: 2205
Registriert: 19.04.2023 09:08:30

Re: Zwangsfilter im Betriebssystem

Beitrag von thunder11 » 19.12.2024 09:41:07

Es scheint mir, als hätte hier niemand gelesen, worum es geht:

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV in der Fassung des Fünften Medienänderungsstaatsvertrages vom 1. Oktober 2024

Ich empfehle die Lektüre des §4 "Unzulässige Angebote"

Benutzeravatar
debilian
Beiträge: 1383
Registriert: 21.05.2004 14:03:04
Wohnort: 192.168.43.7
Kontaktdaten:

Re: Zwangsfilter im Betriebssystem

Beitrag von debilian » 19.12.2024 09:49:17

§4 - 7 den Krieg zu verherrlichen

jetzt muss ich doch zum Lachen in den Keller!
-- nichts bewegt Sie wie ein GNU --

Benutzeravatar
Virya
Beiträge: 118
Registriert: 10.12.2022 13:02:31

Re: Zwangsfilter im Betriebssystem

Beitrag von Virya » 19.12.2024 09:55:41

thunder11 hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.12.2024 09:41:07
Es scheint mir, als hätte hier niemand gelesen, worum es geht ...
Zurück zum Thema: es geht um technische Eingriffe in Betriebssysteme.
Laut dem überarbeiteten Paragraf 12 müssen Anbieter von Betriebssystemen künftig sicherstellen, dass diese über eine "Jugendschutzvorrichtung" verfügen..
https://www.heise.de/news/Jugendschutz- ... 99425.html
Würde mich interessieren, wie das auf meinen Rechnern, in Devuan/Debian, aussehen soll?

Benutzeravatar
Meillo
Moderator
Beiträge: 9241
Registriert: 21.06.2005 14:55:06
Wohnort: Balmora
Kontaktdaten:

Re: Zwangsfilter im Betriebssystem

Beitrag von Meillo » 19.12.2024 10:37:03

Virya hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.12.2024 09:55:41
Laut dem überarbeiteten Paragraf 12 müssen Anbieter von Betriebssystemen künftig sicherstellen, dass diese über eine "Jugendschutzvorrichtung" verfügen..
https://www.heise.de/news/Jugendschutz- ... 99425.html
Würde mich interessieren, wie das auf meinen Rechnern, in Devuan/Debian, aussehen soll?
Das Internet abschalten zu koennen, waere natuerlich eine aeussert wirksame Jugendschutzvorrichtung, wie MSfree schon erwaehnt hat. Da muesste man noch nicht mal irgendwas einbauen, weil das auch jetzt schon vorhanden und moeglich ist.

Die Person, die das Betriebssystem installiert, wird jede Jugendschutzvorrichtung umgehen koennen. Damit koennte man sich auf einem jugendgeschuetzten Computer auch einfach eine unbeschraenkte VM aufsetzen.

Wenn man es wirklich sicher haben wollen wuerde, dann muesste wohl schon die Firmware zweifelsfrei das Alter der bedienenden Person bestimmen koennen und alle anschliessend laufende Software muesste zertifiziert und zugelassen sein. Netzwerkkommunikation wuerde dann natuerlich nur noch ueber kontrollierte Software moeglich sein. Zudem muessten eigentlich alle Schnittstellen unter der gleichen vollstaendigen Kontrolle sein, weil man sich sonst einfach ein Internet-Gateway ueber eine beliebige Schnittstelle (USB, Kopfhoerer- und Micro-Anschluesse, etc.) bauen koennte. Wir sehen schon: Eine wirksame Beschraenkung ist technisch in keiner Weise umsetzbar.

Was mit der erwaehnten ``Jugendschutzvorrichtung'' wirklich genau gemeint ist, ist mir schleierhaft. Vermutlich haben die Personen, die das vorgeschlagen haben, auch keine Ahnung.

Alles was man verwenden wuerde, um seinen Kindern den Zugriff auf unerwuenschte Inhalte einzuschraenken, hat eine Distribution wie Debian laengst an Bord: Konfiguration der Internetverbindung, Firewall, Tunnel, Filter, usw. Das werden diese Leute aber wohl nicht gemeint haben. ... oder wollten sie nur sicherstellen, dass alle mobilen Devices gerootet sind und man beliebige freie Software darauf installieren kann, damit man nicht durch die Auswahl an Apps aus irgendwelchen Hersteller-spezifischen Repos beschraenkt ist? :lol:
Use ed once in a while!

Benutzeravatar
Virya
Beiträge: 118
Registriert: 10.12.2022 13:02:31

Re: Zwangsfilter im Betriebssystem

Beitrag von Virya » 19.12.2024 11:07:24

Zu befürchten ist, dass sich diverse Akteure Gedanken darüber machen, dass wie bei einem Virenscanner, eine eingebaute Software, die ständig mit neuen Böse-Inhalte-Signaturen von einer zentralen Instanz aktuell gehalten werden kann und ähnlich wie bei einer Firewall, dann den Downstream blockiert.

tobo
Beiträge: 2362
Registriert: 10.12.2008 10:51:41

Re: Zwangsfilter im Betriebssystem

Beitrag von tobo » 19.12.2024 11:12:21

Meillo hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.12.2024 10:37:03
Was mit der erwaehnten ``Jugendschutzvorrichtung'' wirklich genau gemeint ist, ist mir schleierhaft. Vermutlich haben die Personen, die das vorgeschlagen haben, auch keine Ahnung.
Da werden doch Erinnerungen wach - in länglicher Form die Machenschaften der "Beton-Frisur" und ihrem Gefolge:
https://www.danisch.de/blog/2011/06/21/ ... unde-ging/

wanne
Moderator
Beiträge: 7561
Registriert: 24.05.2010 12:39:42

Re: Zwangsfilter im Betriebssystem

Beitrag von wanne » 19.12.2024 11:18:11

Zuerstmal EU vs. nationales Recht vs. Verfassung.
Wenn in Deutschland geklagt wird gilt immer erst mal deutsches recht nicht das der EU und die Verfassung steht prinzipiell über den Gesetzen des Bundes, der Länder und der Gemeinden und teilt je nach Aufgabenbereich Zuständigkeiten zu.
Aber Deutschland hat sich verpflichtet EU-Richtlinien umzusetzen.
Wenn Deutschland also ein Gesetz macht, dass EU-Recht widerspricht macht sich einer der verstößt erst mal vor deutschem Recht strafbar Deutschland aber vor der EU. Ähnlich wie wenn du einem Polizeibeamten nicht folge leistest, wenn der eine fehlerhafte Anordnung gibt. (Wenn nicht irgend etwas anderes greift. (Was meistens der Fall ist.)) machst du dich strafbar wenn du dem nicht folgst aber der Polizeibeamte wird für seine illegale Anordnung bestraft.
AAAAber es ist geregelt: Wenn ein Bundesgesetz einer EU-Richtlinie widerspricht die es umsetzt gilt die EU-Richtlinie. Bundesgesetze können also nur spezifischer sein als EU-Recht. (Z.b. genauere Strafmaße vorschreiben...) Defacto dreht das die Hierarchie zwischen Bund und EU um. Die Verfassung gesteht der EU daneben zu Zuständigkeiten zumindest im Detail vom Grundgesetz abweichend ändern darf solange die Länder bei der EU dagegen klagen (aber natürlich nicht recht bekommen) dürfen. Da quasi jede Richtlinie mit sowas wie "Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet" anfängt schlagen EU-Richtlinien defakto auch Landesrecht da das im Zweifelsfall auf Bundesrecht bounced, das im Zweifel auf die EU bounced. Sie verlangt deswegen auch dass sich die Länder an der Entwicklung des EU-Rechts beteiligen. Aber die Verfassung selbst hat für andere Teile keine solche Regelung. Es bleibt also in der Verantwortung Deutschlands sie notfalls anzupassen, falls sie gegen EU-Recht verstößt und die EU kann entsprechende Strafen verhängen. Das entbindet Leute aber erst mal nicht sich selbst an eine nicht EU-Rechts konforme Verfassung zu halten.

Was bedeutet das im Konkreten:
Richtlinie 2000/31/EG schreibt vor, dass EU-Länder Anbietern aus anderen EU-Ländern keine zusätzlichen Vorschriften machen darf aber beliebige Gesetze für seine eigenen Bürger verabschieden darf solange der Sachverhalt nicht schon ausdrücklich durch EU-Recht abgedeckt wird. Der Jugend-Medienschutz-Staatsvertrages würde also erst mal nur für KDE Neo das KDE seinen Sitz in Tübingen hat gelten, weil sonst kein anderes OS in Deutschland sitzt. Nu macht da aber ausdrücklich eine Ausnahme für Jugenschutzvorschriften so lange sie verhältnismäßig sind.
Bis jetzt war das quasi ein Freifahrtsschein. Die EU macht nichts mit Jugendschutz, der Jugend-Medienschutz-Staatsvertrag hat sich immer nur an deutsche Anbieter gewendete entsprechend war ein eingreifen auf untergeordneter Ebene verhältnismäßig die Verfassung sagt Jugendschutz ist Landesrecht. Konnten die Länder mehr oder weniger doppelt machen was sie wollten.
Jetzt kam aber der DSA der die Beteiligten dazu verpflichtet dabei zu helfen im Rahmen von BIK+ einheitliche Empfehlungen für die ganze EU zu entwickeln wie Anbieter Jugendschutz umsetzen sollen und Anbieter verpflichtet, jugendliche zu schützen und sich an diesen Empfehlungen zu orientieren. Er setzt auch fest, dass alle Länder den Empfehlungen der EU folgen müssen. Einige Bundesländer waren da auch schon sehr aktiv Anbieter auf dieser Grundlage zu verklagen. Gleichzeitig würde der Staatsvertrag auch auf Anbieter im Ausland ausgeweitet. Wenn die Länder einem Anbieter aus Portugal (mit anderer Zeitzohne und anderer Landessprache) der schon den Empfehlungen, die die Länder selbst mitentwickelt haben folgt dazu verpflichten will, Behörden, die nur deutsch und englisch sprechen zu kontaktieren und nach deutschen Uhrzeiten zu arbeiten klingt das nicht mehr nach ner verhältnismäßigen Maßnahme zum Jugendschutz sondern viel mehr nach einer Maßnahme, die "ähnlich" wie eine Diskriminierung von Anbieter aus anderen Staaten wirkt.
Die Länder erlassen hier IMHO klar etwas das sie nicht dürfen und auf Deutschland könnte dafür Strafzahlungen aufgedrückt bekommen. Ob das Anbietern hilft, die sich nicht dran halten, halte ich dagegen für komplexer, da die Gummi-Schreibweise des DSA BIK+ ja nur zu Empfehlungen macht in irgend einem Seitenabsatz, die Anbieter einhalten sollen statt hart vorzugeben, die die Mitgliedsstaaten passende Richtlinien umzusetzen haben. Da bin ich zu wenig Jurist für.
rot: Moderator wanne spricht, default: User wanne spricht.

kreuzschnabel
Beiträge: 505
Registriert: 24.09.2020 14:51:14

Re: Zwangsfilter im Betriebssystem

Beitrag von kreuzschnabel » 19.12.2024 12:19:25

Virya hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.12.2024 11:07:24
Zu befürchten ist, dass sich diverse Akteure Gedanken darüber machen, dass wie bei einem Virenscanner, eine eingebaute Software, die ständig mit neuen Böse-Inhalte-Signaturen von einer zentralen Instanz aktuell gehalten werden kann und ähnlich wie bei einer Firewall, dann den Downstream blockiert.
Alles schon dagewesen: https://www.spiegel.de/netzwelt/web/kin ... 01440.html

--ks
Hier so: Debian Stable/Sid (nach Laune) – KDE Plasma – Lenovo Thinkpad T470p – i7-7700HQ – 32GB RAM

Benutzeravatar
MSfree
Beiträge: 11613
Registriert: 25.09.2007 19:59:30

Re: Zwangsfilter im Betriebssystem

Beitrag von MSfree » 19.12.2024 12:28:39

kreuzschnabel hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.12.2024 12:19:25
Alles schon dagewesen: https://www.spiegel.de/netzwelt/web/kin ... 01440.html
Das damalige Anliegen wollte die "Problematik" auf Providerseite "lösen". Neu ist jetzt, daß das auf Clientseite "gelöst" werden soll. Was damals schon absurd und unlösbar war, ist auf Clientseite noch viel unsinniger.

Letztlich läuft es auf Alterverifikation hinaus. Die kann unmöglich anonym sein, also hat des Staat doch sein Ziel erreicht: Datenspeicherung mit Visitenkarte, ohne die Gefahr, daß der EUGH es kippen kann wie die anlaßlose Vorratsdatenspeicherung. Denn die Datenspeicherung mit Visitenkarte dient ja "Abrechnungszwecken", und die muß der Anbieter jahrzehnte aufbewahren.

uname
Beiträge: 12410
Registriert: 03.06.2008 09:33:02

Re: Zwangsfilter im Betriebssystem

Beitrag von uname » 19.12.2024 13:18:45

Ich frage mich, wie das alles gehen soll. Beschränken wir uns doch mal auf die Smartphone-Anwendung TikTok (Wikipedia), die ich weder wirklich kenne noch jemals genutzt habe.

Wie sollte man die App kontrollieren? Ich denke der Hersteller der App hat daran kein Interesse. Aber wie soll das sonst auf dem Smartphone gehen? Da müsste man schon auf Apple und Google zugehen. Und am Ende wird es die Sicherheit unterwandern, wenn man ohne TikTok auf die App irgendwie einwirkt. Ist doch schon bei den Staatstrojanern ein großes Problem, die Apple aus Sicherheitsgründen massiv ablehnt. Alternativ kann man natürlich alle Apps in den Store bewerten. Da bleibt dann nur die App ganz oder gar nicht zu erlauben. Mag bei TikTok noch ok sein. Aber beim Browser?

Benutzeravatar
MSfree
Beiträge: 11613
Registriert: 25.09.2007 19:59:30

Re: Zwangsfilter im Betriebssystem

Beitrag von MSfree » 19.12.2024 13:42:08

uname hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.12.2024 13:18:45
Wie sollte man die App kontrollieren? Ich denke der Hersteller der App hat daran kein Interesse.
Zu Tiktok gibt es zwei Zugänge, die App und die Webseite. Du müßtest also beide Zugänge kontrollieren, was den Aufwand ggfls. verdoppelt.
Aber wie soll das sonst auf dem Smartphone gehen? Da müsste man schon auf Apple und Google zugehen.
Was auch passiert. Aber was hilft das, wenn die App gesperrt bzw. in gewissen Ländern nicht erhältlich ist, wenn man dann auf die Webseite ausweichen kann?
Und am Ende wird es die Sicherheit unterwandern, wenn man ohne TikTok auf die App irgendwie einwirkt.
Da greifen dann andere passende Gesetze. :mrgreen:

Benutzeravatar
Virya
Beiträge: 118
Registriert: 10.12.2022 13:02:31

Re: Zwangsfilter im Betriebssystem

Beitrag von Virya » 19.12.2024 13:55:46

uname hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.12.2024 13:18:45
Ich frage mich, wie das alles gehen soll. ...
Es gibt Beispiele dafür, dass das als Problem des Anbieters angesehen wird. Der muss sich darum kümmern.

Wie bei den Autos: Hersteller will neues Auto auf den Markt bringen. Darf er. Aber es muss für den Straßenverkehr zugelassen sein. Zulassung bekommt der Hersteller nur, wenn ein Spurhalteassistent 8) , ein Notbremsassistent, eine Blackbox, eine Alkoholtest-Vorrichtung usw. eingebaut ist. Das Fahren ist nur erlaubt, wenn man einen Führerschein besitzt. Ab 15 Mofas. Auto ab 16 mit Begleitung, ab 18 dann ohne. Ab 60 muss regelmäßig der Nachweis erbracht werden, dass das Fahren noch möglich ist, ohne auf Abwege zu gelangen.

Computer: Hersteller will neues BS auf den Markt bringen. Darf er. Aber es muss für das Netz zugelassen sein. Zulassung bekommt der Hersteller nur, wenn ein Surfassistent, ein Internet-Notbremsassistent, eine Blackbox, eine Kriminalitätsverhinderungs-Vorrichtung usw. eingebaut ist. Das Surfen ist nur erlaubt, wenn man einen Surfschein besitzt. Ab 15 Smartphones. PC ab 16 mit Betreuung, ab 18 dann ohne. Ab 60 muss regelmäßig der Nachweis erbracht werden, dass das Surfen noch möglich ist, ohne auf Abwege zu geraten.

katzenfan
Beiträge: 645
Registriert: 19.04.2008 22:59:51

Re: Zwangsfilter im Betriebssystem

Beitrag von katzenfan » 19.12.2024 16:08:42

thunder11 hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.12.2024 09:41:07
Es scheint mir, als hätte hier niemand gelesen, worum es geht:
Und mir scheint, daß sich niemand mal die Mühe gemacht hat, die Entscheidungen des EGMR insbesondere auch zur Informations- und Meinungsfreiheit zu analysieren; die EMRK, zu der der EGMR entscheidet, ist im Rang von Bundesrecht und bei jedem staatlichen Handeln mitsamt den Entscheidungen des EGMR zu beachten. Und da steht ausdrücklich "alle staatlichen Organe", also auch alle Länder, Landkreise und ihre untergeordneten Behörden, Gemeinden, etc.

BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 14. Oktober 2004
- 2 BvR 1481/04 -, Rn. 1-73,

http://www.bverfg.de/e/rs20041014_2bvr148104.html

Teilzitat Rn. 50
Die Europäische Menschenrechtskonvention gilt in der deutschen Rechtsordnung im Range eines Bundesgesetzes und ist bei der Interpretation des nationalen Rechts – auch der Grundrechte und rechtsstaatlichen Garantien – zu berücksichtigen (1.). Die Bindungswirkung einer Entscheidung des Gerichtshofs erstreckt sich auf alle staatlichen Organe und verpflichtet diese grundsätzlich, im Rahmen ihrer Zuständigkeit und ohne Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) einen fortdauernden Konventionsverstoß zu beenden und einen konventionsgemäßen Zustand herzustellen ...
Und, übrigens, auch in Belangen Medien und Rundfunk haben die Länder keine Befugnis, sich über die völkerrechtlichen Pflichten des Bundes hinwegzusetzen.

Rundfunkentscheidung, die beim BVerfG selber offenbar nicht online ist
BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1,2/60
https://opinioiuris.de/entscheidung/1112

Teilzitat Rn. 162,
... Noch stärker tritt diese Rechtsschranke aus dem Gedanken der Bundestreue bei der Ausübung von Gesetzgebungsbefugnissen zu Tage: "Bleiben die Auswirkungen einer gesetzlichen Regelung nicht auf den Raum des Landes begrenzt, so muß der Landesgesetzgeber Rücksicht auf die Interessen des Bundes und der übrigen Länder nehmen" (BVerfGE 4, 115 [140]). Aus dem Verfassungsgrundsatz der Pflicht zu bundesfreundlichem Verhalten kann sich weiter die Pflicht der Länder zur Beachtung von völkerrechtlichen Verträgen des Bundes ergeben (BVerfGE 6, 309 [328, 361 f.]). Unter Umständen kann schließlich ein Land mit Rücksicht auf seine Pflicht zur Bundestreue verpflichtet sein, im Wege der Kommunalaufsicht gegen Gemeinden einzuschreiten, die durch ihre Maßnahmen in eine ausschließliche Bundeskompetenz eingreifen (BVerfGE 8, 122 [138 ff.]). Auch bei der Wahrnehmung der Bundeskompetenzen auf dem Gebiet des Rundfunks ist, wie oben dargelegt (vgl. I 4 d und D II 7 b), der Satz vom bundesfreundlichen Verhalten von grundsätzlicher Bedeutung.
Wenn die Länder in ihren ganzen Medien- und Rundfunkregelwerken auch nur einmal gegen die EMRK und die Entscheidungen des EGMR verstoßen, ist das betreffende Regelwerk in diesem Punkt defakto also verfassungswidrig? Und damit übrigens auch unionsrechtswidrig, (freilich nur eine starke Vermutung), denn die EMRK ist integraler Part des Unionsrechts, (Art 6 Abs 3 EUV, der im Thema bereits verlinkt wurde).

Richtlinie sind übrigens nicht druch bloßes Verwaltungshandeln umsetzbar, sondern nur via ordentlichem Gesetz.

Rechtssache C-131/88
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 7995268458

Teilzitat aus den Leitsätzen
... Eine blosse Verwaltungspraxis, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann, kann nicht als rechtswirksame Erfuellung der Verpflichtung betrachtet werden, die den Mitgliedstaaten als Adressaten einer Richtlinie nach Artikel 189 EWG-Vertrag obliegt.
User @wanne hat das in seinem Beitrag von heute vergleichsweise gut dargestellt.

Zuerst einmal sind also die Regelwerke der EU zu analysieren, und zwar alle, die den betreffenden Part, der national geregelt werden soll, unmittelbar wie mittelbar berühren, denn die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts sind ranghöher.

katzenfan
Beiträge: 645
Registriert: 19.04.2008 22:59:51

Re: Zwangsfilter im Betriebssystem

Beitrag von katzenfan » 19.12.2024 16:19:04

Virya hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.12.2024 13:55:46
Wie bei den Autos: Hersteller will neues Auto auf den Markt bringen. Darf er. Aber es muss für den Straßenverkehr zugelassen sein. Zulassung bekommt der Hersteller nur, wenn ein Spurhalteassistent 8) , ein Notbremsassistent, eine Blackbox, eine Alkoholtest-Vorrichtung usw. eingebaut ist. Das Fahren ist nur erlaubt, wenn man einen Führerschein besitzt. Ab 15 Mofas. Auto ab 16 mit Begleitung, ab 18 dann ohne. Ab 60 muss regelmäßig der Nachweis erbracht werden, dass das Fahren noch möglich ist, ohne auf Abwege zu gelangen.

Computer: Hersteller will neues BS auf den Markt bringen. Darf er. Aber es muss für das Netz zugelassen sein. Zulassung bekommt der Hersteller nur, wenn ein Surfassistent, ein Internet-Notbremsassistent, eine Blackbox, eine Kriminalitätsverhinderungs-Vorrichtung usw. eingebaut ist. Das Surfen ist nur erlaubt, wenn man einen Surfschein besitzt. Ab 15 Smartphones. PC ab 16 mit Betreuung, ab 18 dann ohne. Ab 60 muss regelmäßig der Nachweis erbracht werden, dass das Surfen noch möglich ist, ohne auf Abwege zu geraten.
Wenn Du diesen Vergleich schon bringst, dann gehört auch der Bestandschutz dazu, den alle "alten" heute noch in Betrieb befindlichen Kfz, bspw., haben, erkennbar am "H" am Ende der Kennzeichennummer.

Derartiges muß dann auch, bspw., für alle alten PC gelten, und, nein, diese sind nicht nachrüstpflichtig.

Benutzeravatar
Virya
Beiträge: 118
Registriert: 10.12.2022 13:02:31

Re: Zwangsfilter im Betriebssystem

Beitrag von Virya » 19.12.2024 16:43:46

katzenfan hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.12.2024 16:19:04
...
Derartiges muß dann auch, bspw., für alle alten PC gelten, und, nein, diese sind nicht nachrüstpflichtig.
Eine Kubanisierung wird es aber deshalb in Europa nicht geben. Der Konsum neuer Geräte wird nicht eingeschränkt - im Gegenteil.

Benutzeravatar
MSfree
Beiträge: 11613
Registriert: 25.09.2007 19:59:30

Re: Zwangsfilter im Betriebssystem

Beitrag von MSfree » 19.12.2024 17:35:53

katzenfan hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.12.2024 16:19:04
Wenn Du diesen Vergleich schon bringst, dann gehört auch der Bestandschutz dazu, den alle "alten" heute noch in Betrieb befindlichen Kfz, bspw., haben, erkennbar am "H" am Ende der Kennzeichennummer.
Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Bestandsschutz gilt nicht nur für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen, sondern generell. Und im Gegensatz zu (m)einem 55 Jahre alten KFZ, mit dem ich relativ problemlos auch auf der Autobahn mitschwimmen kann, ist das mit meinem ältesten PC (ein 35 Jahre alter 9.54MHz 8086) auf der Datenautobahn unmöglich.
Derartiges muß dann auch, bspw., für alle alten PC gelten, und, nein, diese sind nicht nachrüstpflichtig.
Du irrst. Es gibt für alte Fahrzeuge durchaus Nachrüstpflichten. Zwar brauchen weder Sicherheitsgurte noch Kopfstützen nachgerüstet werden, aber Blinker sind beispielsweise nachrüstpflichtig, sollte das Fahrzeug nur über Winker verfügen. Spätestens am 1. Juli 1963 mußten alle Bestandsfahrzeuge mit Blinkern nachgerüstet sein. Davon ausgenommen sind nur kleine Fahrzeuge, die kürzer als 4m und schmaler als 1.6m sind, der Käfer ist z.B. länger als 4m.

Auch eine Warnblinkanalge ist nachzurüsten, es sei denn, man hat ein Gutachten, das die Unmöglichkeit der Nachrüstung bescheinigt, was man aber fast nur für Fahrzeuge ohne elektrische Anlage bekommt. Wer allerdings Blinker (nachgerüstet) hat, kommt um die Nachrüstung der Warnblinkanlage nicht herum.

Benutzeravatar
Meillo
Moderator
Beiträge: 9241
Registriert: 21.06.2005 14:55:06
Wohnort: Balmora
Kontaktdaten:

Re: Zwangsfilter im Betriebssystem

Beitrag von Meillo » 19.12.2024 17:44:18

katzenfan hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.12.2024 16:19:04
Wenn Du diesen Vergleich schon bringst, dann gehört auch der Bestandschutz dazu, den alle "alten" heute noch in Betrieb befindlichen Kfz, bspw., haben, erkennbar am "H" am Ende der Kennzeichennummer.

Derartiges muß dann auch, bspw., für alle alten PC gelten, und, nein, diese sind nicht nachrüstpflichtig.
Das bringt halt nichts, weil du ein Auto Jahrzehnte spaeter noch fahren kannst, ein Computer nach zehn Jahren aber kaum mehr in der Lage ist, aktuelle Websites darzustellen und Herstellerspezifische Apps auszufuehren. Da bringen dir dann identische Ersatzgeraete zum Ausschlachten auch nichts, weil das Problem nicht das Versagen der Hardware ist, sondern, dass neue Software darauf nicht mehr laeuft und die alte nicht mehr in der Lage ist, die dann aktuellen Websites und Apps zu nutzen. Email ist seit Jahrzehnten quasi unveraendert und weiterhin kompatibel. Das Web aendert sich dagegen monatlich und Apps haben auch keine Abwaertskompatibilitaet ... da wird einfach dreist gefordert, dass man ein neues Geraet haben moege.


Edit: MSfree war schneller.
Use ed once in a while!

Benutzeravatar
MSfree
Beiträge: 11613
Registriert: 25.09.2007 19:59:30

Re: Zwangsfilter im Betriebssystem

Beitrag von MSfree » 19.12.2024 17:59:15

Meillo hat geschrieben: ↑ zum Beitrag ↑
19.12.2024 17:44:18
...ein Computer nach zehn Jahren aber kaum mehr in der Lage ist, aktuelle Websites darzustellen
10 Jahre alte PCs kommen noch ganz gut klar. Sogar die damaligen Low-End i3 sind heute noch als Schreibmaschine und Surfgerät (zumindest unter Linux) brauchbar. Und mein 17 Jahre alter Q9300 schlägt sich auch noch sehr wacker.

Antworten