GPL: Code in Forschungsarbeiten
GPL: Code in Forschungsarbeiten
Nehmen wir an, dass ich im Rahmen einer Forschungsarbeit Code (zur Datenverarbeitung und Analyse mit Pandas oder R) produziere.
Ich publiziere die Forschungsarbeit als Artikel in einem Journal, aber packe den Code nicht ins Supplement, weil ich diese Option aus verschiedenen Gründen einfach nicht habe.
Ein anderer Forscher schreibt mich an und möchte den Code sehen. Ich schicke ihm diesen Code mit dem Hinweis, dass dieser unter GPL steht. Der Hinweis ist auch im Code selbst deutlich sichtbar.
Der Forscher verwendet und evtl. modifiziert diesen Code und nutzt ihn für eine eigene Forschungsarbeit, die er auch in einem Journal veröffentlicht.
Ist er durch meine GPL-Lizensierung gezwungen seinen (vermischt mit meinem) Code ins Supplement seines Artikels zu packen?
Anders gefragt: Ich schicke meinen Code ja nur exclusive an den einen Forscher. Ist das schon "publizieren" i.S. der GPL?
Nebenbei: Ja, es wäre einfacher, wenn ich meinen Code gleich ins Supplement hänge. Aber die meisten Journals und Forscherkollegen wollen davon nix wissen, weil sie damit nichts anfangen und den Wert nicht einschätzen können.
Ich publiziere die Forschungsarbeit als Artikel in einem Journal, aber packe den Code nicht ins Supplement, weil ich diese Option aus verschiedenen Gründen einfach nicht habe.
Ein anderer Forscher schreibt mich an und möchte den Code sehen. Ich schicke ihm diesen Code mit dem Hinweis, dass dieser unter GPL steht. Der Hinweis ist auch im Code selbst deutlich sichtbar.
Der Forscher verwendet und evtl. modifiziert diesen Code und nutzt ihn für eine eigene Forschungsarbeit, die er auch in einem Journal veröffentlicht.
Ist er durch meine GPL-Lizensierung gezwungen seinen (vermischt mit meinem) Code ins Supplement seines Artikels zu packen?
Anders gefragt: Ich schicke meinen Code ja nur exclusive an den einen Forscher. Ist das schon "publizieren" i.S. der GPL?
Nebenbei: Ja, es wäre einfacher, wenn ich meinen Code gleich ins Supplement hänge. Aber die meisten Journals und Forscherkollegen wollen davon nix wissen, weil sie damit nichts anfangen und den Wert nicht einschätzen können.
Debian 11 & 12; Desktop-PC, Headless-NAS, Raspberry Pi 4
Teil des Upstream Betreuer Teams von Back In Time (backintime)
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Re: GPL: Code in Forschungsarbeiten
Hier eine Sammlung an Gedanken zum Thema:
Ich habe keine Ahnung von Supplementen und Journalen und so.
Wenn du der alleinige Rechteinhaber des Codes bist, dann kannst du parallel verschiedene Nutzungsrechte gewaehren, so lange diese nicht exklusiv sind und sich dadurch widersprechen wuerden. Auch wenn der Code also per GPL allen zugaenglich ist, kannst du ihn bestimmten Personen unter anderen Bedingungen zusaetzlich bereitstellen.
Ob Code im Text erscheint oder als Supplement (Anhang?) oder nur verlinkt an anderer Stelle ist unerheblich. Wenn der betreffende Code(-Abschnitt) die Schoepfungshoehe erreicht, gilt die Lizenz.
Ich weiss nicht, ob es sich bei Code anders verhaelt als bei sonstiger Literatur: Ein Zitat ist etwas anderes als die Nutzung nach Lizenzbedingungen. Wenn es sich also um ein wirkliches Zitat handelt, dann darf man das machen, auch ohne Verwertungsrechte am Werk.
Generell erfordert die GPL nicht, dass Code direkt online zugaenglich sein muss. Es reicht aus, wenn man ihn auf Nachfrage erhalten kann. (Das kommt noch aus Zeiten als man Code auf Band bestellen musste, weil es das Internet so noch nicht gab bzw. es zu langsam war.)
Entscheidend fuer deinen Kollegen ist IMO, dass seine modifizierte Version deines Codes auch unter der GPL stehen muss. Er ihn also (auf Nachfrage) unter den gleichen Lizenzbedingungen weitergeben muss wie er ihn von dir erhalten hat.
Ich hoffe, das hilft dir weiter. Ich bin kein Anwalt, sondern kann dir nur sagen wie ich die Dinge verstehe.
(Ich persoenlich bin ja der Meinung, dass jede wissenschaftliche Publikation immer alles beinhalten sollte was noetig ist, um sie vollstaendig nachzuvollziehen, d.h. beim Einsatz von Maschinen oder Software sie reproduzieren zu koennen. So gesehen wuerde ich mir bei jeder Publikation gebuendelt auch allen Quellcode und alle Angaben die fuer die Reprodukation noetig sind wuenschen. ... Aber ich sehe schon auch wie die Realitaet aussieht und wie unwichtig das von vielen Wissenschaftlern auch gesehen wird.)
Ich habe keine Ahnung von Supplementen und Journalen und so.
Wenn du der alleinige Rechteinhaber des Codes bist, dann kannst du parallel verschiedene Nutzungsrechte gewaehren, so lange diese nicht exklusiv sind und sich dadurch widersprechen wuerden. Auch wenn der Code also per GPL allen zugaenglich ist, kannst du ihn bestimmten Personen unter anderen Bedingungen zusaetzlich bereitstellen.
Ob Code im Text erscheint oder als Supplement (Anhang?) oder nur verlinkt an anderer Stelle ist unerheblich. Wenn der betreffende Code(-Abschnitt) die Schoepfungshoehe erreicht, gilt die Lizenz.
Ich weiss nicht, ob es sich bei Code anders verhaelt als bei sonstiger Literatur: Ein Zitat ist etwas anderes als die Nutzung nach Lizenzbedingungen. Wenn es sich also um ein wirkliches Zitat handelt, dann darf man das machen, auch ohne Verwertungsrechte am Werk.
Generell erfordert die GPL nicht, dass Code direkt online zugaenglich sein muss. Es reicht aus, wenn man ihn auf Nachfrage erhalten kann. (Das kommt noch aus Zeiten als man Code auf Band bestellen musste, weil es das Internet so noch nicht gab bzw. es zu langsam war.)
Entscheidend fuer deinen Kollegen ist IMO, dass seine modifizierte Version deines Codes auch unter der GPL stehen muss. Er ihn also (auf Nachfrage) unter den gleichen Lizenzbedingungen weitergeben muss wie er ihn von dir erhalten hat.
Ich hoffe, das hilft dir weiter. Ich bin kein Anwalt, sondern kann dir nur sagen wie ich die Dinge verstehe.
(Ich persoenlich bin ja der Meinung, dass jede wissenschaftliche Publikation immer alles beinhalten sollte was noetig ist, um sie vollstaendig nachzuvollziehen, d.h. beim Einsatz von Maschinen oder Software sie reproduzieren zu koennen. So gesehen wuerde ich mir bei jeder Publikation gebuendelt auch allen Quellcode und alle Angaben die fuer die Reprodukation noetig sind wuenschen. ... Aber ich sehe schon auch wie die Realitaet aussieht und wie unwichtig das von vielen Wissenschaftlern auch gesehen wird.)
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Re: GPL: Code in Forschungsarbeiten
Ich weiß nicht, woher der Puplizieren und Veröffentlichen bullshit herkommt. Die GPL erlaubt dem anderen Forscher lediglich, den GPL-Code beliebig weiterzugeben. Und damit ihn auch zu publizieren. – Da ist kein Zwang.buhtz hat geschrieben:05.11.2021 10:25:22Anders gefragt: Ich schicke meinen Code ja nur exclusive an den einen Forscher. Ist das schon "publizieren" i.S. der GPL?
Alles was sein kann, ist dass das Journal irgend welche Anforderungen an FDM/Reproduzierbarkeit stellt. Wenn er zwecks reproduzierbarkeit sein Programm irgend wo bereit stellt, muss das auch unter GPL sein.
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Re: GPL: Code in Forschungsarbeiten
Hallo Meillo,
danke für deine Gedanken.
danke für deine Gedanken.
Ich glaube hier war meine Unsicherheit. Praktisch ist mein Code nur "zugänglich", weil man mich (bzw. mein Institut) fragen kann und ich den Code dann schicke. Ich bin sozusagen die Hürde. Es gibt kein öffentliches repo, wo man ohne mein Zutun und Wissen den Code ziehen könnte.Meillo hat geschrieben:05.11.2021 10:48:20wenn der Code also per GPL allen zugaenglich ist
...
Generell erfordert die GPL nicht, dass Code direkt online zugaenglich sein muss. Es reicht aus, wenn man ihn auf Nachfrage erhalten kann. (Das kommt noch aus Zeiten als man Code auf Band bestellen musste, weil es das Internet so noch nicht gab bzw. es zu langsam war.)
Da bin ich ganz bei dir. Gerade bei Sekundärdaten-Analysen ist es extrem viel Code, der evtl. auch Geschäftsgeheimnisse betreffen kann, da er die Variablenstruktur und-namen (nicht die Daten selbst) des Datengebers offenbart, selbst wenn der Datengeber auf seiner Seite die Daten bereits umgearbeitet und anonymisiert hat. Der Großteil des Codes formt die Rohdaten so um, dass sie sich überhaupt erst einmal zur statistischen Analyse eignen. D.h. ich muss beim Datengeber erst einmal jemanden finden, der das versteht und hierzu Entscheidungen treffen kann. Abgesehen vom Sicherheitsaspekt möchte der Datengeber vielleicht auch aus Imagegründen einfach nicht, dass jeder sehen kann, wie seine "historisch gewachsene" Datenbank strukturiert ist.Meillo hat geschrieben:05.11.2021 10:48:20(Ich persoenlich bin ja der Meinung, dass jede wissenschaftliche Publikation immer alles beinhalten sollte was noetig ist, um sie vollstaendig nachzuvollziehen
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Re: GPL: Code in Forschungsarbeiten
Weil die GPL-Version bisher im ganzen Thread noch nicht erwähnt wurde, möchte ich daran erinern, dass deren Angabe wichtig ist. GPLv2 und GPLv3 sind zueinander inkompatibel, wenn es sich um eine ausschließliche Lizensierung unter der jeweiligen Lizenz handelt. Um dem zu begegnen findet man oft Lizenzangaben der Form "GPLv2 or later".
GPLv2 ist vergleichsweise einfach, aber mit Hinblick auf ihre "Schlagkraft" veraltet (z.B. machtlos gegen Tivoisierung). GPLv3 ist "mächtiger" aber komplizierter. Es gibt also Argumente für beide Versionen.
Generell vermute ich aber, dass du keine guten Gründe für die GPL hast, sondern lediglich aus Bekanntheit zu ihr tendierst. Oder kannst du begründen, warum du deinen Code unter eine virulente Copyleft-Lizenz stellen möchtest?
GPL-Code ist nicht relizensierbar. Bist du sicher, dass du nicht vielleicht eine permissivere Lizenz wählen möchtest?
Ein nach Zitatrecht problemloser Codeauszug könnte nach Lizenzrecht durchaus problematisch sein und umgekehrt. Ein im Sinne des Zitatrechts gemachtes Codezitat könnte durchaus im lizenzrechtlich relevanten Sinn weiterverarbeitet werden.
Du als alleiniger(!) Originalautor hast aber natürlich jederzeit die Möglichkeit, den Code unter anderen Bedingungen als denen der GPL zu veröffentlichen.
Jede Weitergabe von Code oder Programm verpflichtet denjenigen der es weitergibt, dem Empfänger die Möglichkeit einzuräumen, den vollständigen Code zu erhalten. Das ist nicht fakultativ. Es ist ein Publikationszwang auf Anfrage.
Edit:
Die Bestimmungen der GPL (Lizenzrecht) und Geschäftsgeheimnisse (Wettbewerbsrecht) wissen nichts voneinander. Ob Eines das Andere bricht entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht.
Du darfst die Wirkung der GPL auf dein Werk nicht eigenmächtig zugunsten von Geschäftsgeheimnissen abschwächen. Wenn dich Geschäftsgeheimnisse an einer GPL-konformen Veröffentlichung hindern, dann darfst du nicht unter GPL veröffentlichen. Wenn die GPL deine einzige Veröffentlichungsmöglichkeit ist (weil du z.B. ein von einem GPL-Werk abgeleitetes Werk erstellt hast), dann darfst du gar nicht veröffentlichen.
[1] https://www.gnu.org/licenses/old-licens ... .0.en.html
GPLv2 ist vergleichsweise einfach, aber mit Hinblick auf ihre "Schlagkraft" veraltet (z.B. machtlos gegen Tivoisierung). GPLv3 ist "mächtiger" aber komplizierter. Es gibt also Argumente für beide Versionen.
Generell vermute ich aber, dass du keine guten Gründe für die GPL hast, sondern lediglich aus Bekanntheit zu ihr tendierst. Oder kannst du begründen, warum du deinen Code unter eine virulente Copyleft-Lizenz stellen möchtest?
GPL-Code ist nicht relizensierbar. Bist du sicher, dass du nicht vielleicht eine permissivere Lizenz wählen möchtest?
Ich stimme der Aussage prinzipiell zu, wäre aber bei ihrer Interpretation vorsichtig.Meillo hat geschrieben:05.11.2021 10:48:20Ich weiss nicht, ob es sich bei Code anders verhaelt als bei sonstiger Literatur: Ein Zitat ist etwas anderes als die Nutzung nach Lizenzbedingungen. Wenn es sich also um ein wirkliches Zitat handelt, dann darf man das machen, auch ohne Verwertungsrechte am Werk.
Ein nach Zitatrecht problemloser Codeauszug könnte nach Lizenzrecht durchaus problematisch sein und umgekehrt. Ein im Sinne des Zitatrechts gemachtes Codezitat könnte durchaus im lizenzrechtlich relevanten Sinn weiterverarbeitet werden.
Ergänzung: in kompatibler Version (s.o.)Meillo hat geschrieben:05.11.2021 10:48:20Entscheidend fuer deinen Kollegen ist IMO, dass seine modifizierte Version deines Codes auch unter der GPL stehen muss.
Ja, ist es.buhtz hat geschrieben:05.11.2021 10:25:22Anders gefragt: Ich schicke meinen Code ja nur exclusive an den einen Forscher. Ist das schon "publizieren" i.S. der GPL?
Du als alleiniger(!) Originalautor hast aber natürlich jederzeit die Möglichkeit, den Code unter anderen Bedingungen als denen der GPL zu veröffentlichen.
Dieser "bullshit" steht im Lizenztext, exemplarisch für GPLv2 unter "TERMS AND CONDITIONS FOR COPYING, DISTRIBUTION AND MODIFICATION" Section 1-3. [1]wanne hat geschrieben:05.11.2021 11:06:14Ich weiß nicht, woher der Puplizieren und Veröffentlichen bullshit herkommt. Die GPL erlaubt dem anderen Forscher lediglich, den GPL-Code beliebig weiterzugeben. Und damit ihn auch zu publizieren. – Da ist kein Zwang.
Jede Weitergabe von Code oder Programm verpflichtet denjenigen der es weitergibt, dem Empfänger die Möglichkeit einzuräumen, den vollständigen Code zu erhalten. Das ist nicht fakultativ. Es ist ein Publikationszwang auf Anfrage.
Edit:
Zur Klarstellung:buhtz hat geschrieben:05.11.2021 11:22:04Gerade bei Sekundärdaten-Analysen ist es extrem viel Code, der evtl. auch Geschäftsgeheimnisse betreffen kann, [..]
Die Bestimmungen der GPL (Lizenzrecht) und Geschäftsgeheimnisse (Wettbewerbsrecht) wissen nichts voneinander. Ob Eines das Andere bricht entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht.
Du darfst die Wirkung der GPL auf dein Werk nicht eigenmächtig zugunsten von Geschäftsgeheimnissen abschwächen. Wenn dich Geschäftsgeheimnisse an einer GPL-konformen Veröffentlichung hindern, dann darfst du nicht unter GPL veröffentlichen. Wenn die GPL deine einzige Veröffentlichungsmöglichkeit ist (weil du z.B. ein von einem GPL-Werk abgeleitetes Werk erstellt hast), dann darfst du gar nicht veröffentlichen.
[1] https://www.gnu.org/licenses/old-licens ... .0.en.html
Re: GPL: Code in Forschungsarbeiten
Gibt es einen Grund das nicht zu tun? Der fetteste Grund dürfte sein: GPL-Code ist nicht relizensierbar.hikaru hat geschrieben:05.11.2021 12:17:57Oder kannst du begründen, warum du deinen Code unter eine virulente Copyleft-Lizenz stellen möchtest?
Das entspricht gefühlt nicht so wirklich dem deutschen Sprachgebrauch.permissivere Lizenz
Nur dass da nirgends was von Veröffentlichen sondern nur von kopieren Steht...
Oder aus der Sicht des anderen Formuliert: Empfänger hat das Recht den Code zu erhalten (und weiterzugeben.) Der Sender muss das nicht proaktiv machen.Jede Weitergabe von Code oder Programm verpflichtet denjenigen der es weitergibt, dem Empfänger die Möglichkeit einzuräumen, den vollständigen Code zu erhalten.
Äh doch. Du hast das doch wunderbar selbst gechriben: es muss lediglich die Möglichkeit geschaffen werden.Das ist nicht fakultativ.
Nein. Ließ nach was Publizieren bedeutet: https://de.wikipedia.org/wiki/Ver%C3%B6ffentlichung. Es geht um eine einfaches Recht der Weitergabe auf Anfrage an den 2. Wissenschaftler. Der Rest der Welt hat mit der Situation nichts zu tun.Es ist ein Publikationszwang auf Anfrage.
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Re: GPL: Code in Forschungsarbeiten
Ich glaube, dass der Begriff ``veroeffentlichen'' hier unterschiedlich verstanden und genutzt wird. Wir sollten schauen, dass wir vom Gleichen reden, um Missverstaendnisse zu vermeiden.
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Re: GPL: Code in Forschungsarbeiten
Ja. Die GPL baut mit ihren Bestimmungen absichtlich Fallstricke um aus Copyright Copyleft zu machen. Es ist eine schlaue Form der Rechtsverdrehung, die leider nötig ist, wenn man sicherstellen möchte, dass Freier Code auch Frei bleibt. Falls einem dieser Punkt der "Wehrhaftigkeit" egal ist, dann gibt es keinen Grund, seinen Code unter so eine komplizierte Lizenz zu stellen. Daher sollte jeder der sich für die GPL entscheidet, begründen können, warum er explizit eine Copyleft-Lizenz wählt. Aber eigentlich hatten wir das Thema schon mal.
Welche Relevanz hat diese Wortklauberei?wanne hat geschrieben:06.11.2021 01:35:21Nur dass da nirgends was von Veröffentlichen sondern nur von kopieren Steht...
Wenn ich als Urheber ein Werk unter GPL an jemand anderen weitergebe, dann darf der damit alles machen, so lange er sich an die GPL hält. Das schließt "Veröffentlichung" im Sinne des UrhG ein. Also muss schon meine eigene Weitergabe veröffentlichungstauglich sein, und z.B. nicht mit dem Wettbewerbsrecht ("Geschäftsgeheimnisse") in Konflikt stehen.
Re: GPL: Code in Forschungsarbeiten
Ich finde auch, dass wir das bleiben lassen sollten, weil du einseitig Werbung gegen die GPL machst. Genauso gut koennte man sagen, dass jeder Privatentwickler, der eine Lizenz nutzt, die die Entwicklung geheimgehaltenen Codes unterstuetzt, begruenden sollte warum er dies tut, statt mit der GPL ihn zur Staerkung eine Code-Gemeingutes einzubringen. Dass die GPL aus Urheberrechtssicht als ``Rechtsverdrehung'' angesehen wird ist klar, jedoch wird das Urheberrecht im Kontext von Code von der GPL-Fraktion gleichermassen als unerlaubte Invasion und Annektion angesehen. Damit laeuft diese ganze Diskussion nur auf die Kollision von unvereinbar kontraeren Sichtweisen hinaus, was sie recht unertraeglich macht ... und darum seit Jahrzehnten in erster Linie religioes gefuehrt wird, ohne, dass sich an den Fronten etwas bewegen wuerde.hikaru hat geschrieben:06.11.2021 10:52:33Ja. Die GPL baut mit ihren Bestimmungen absichtlich Fallstricke um aus Copyright Copyleft zu machen. Es ist eine schlaue Form der Rechtsverdrehung, die leider nötig ist, wenn man sicherstellen möchte, dass Freier Code auch Frei bleibt. Falls einem dieser Punkt der "Wehrhaftigkeit" egal ist, dann gibt es keinen Grund, seinen Code unter so eine komplizierte Lizenz zu stellen. Daher sollte jeder der sich für die GPL entscheidet, begründen können, warum er explizit eine Copyleft-Lizenz wählt. Aber eigentlich hatten wir das Thema schon mal.
Mir war es wichtig, deiner einseitigen Darstellung etwas entgegenzusetzen, um diesen Seitenarm des Themas moeglichst ausgewogen zu beenden. Ich bin nicht pro-GPL, ich moechte sie nur als gleichwertige Option dargestellt sehen.
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Re: GPL: Code in Forschungsarbeiten
Es war das einzige was der Fragesteller wissen wollte. Er wollte keinen Seitenlangen Rant von dir gegen die GPL. Das hast nur du in deiner Missionarischen Instinkten rein interpretiert.Welche Relevanz hat diese Wortklauberei?
Veröffentlichen ist ein zusätzlicher Aufwand. Den wollte der Fragesteller nicht betreiben. Das war die Einzige Frage, die der Fragesteller stellen wollte. Die einmalige Weitergabe als Source war etwas was er eh machen wollte und ist eben kein zusätzlicher Aufwand. Und für die 2. Person ist sie nicht verpflichtend, da die GPL (im Gegensatz zur AGPL) erst bei der Weitergabe greift.
Ja. Das fasst es gut zusammen. Aber das selbe gilt eben genau so für die von dir angepriesenen kurzen "Permissive licenses". Allen voran die super kurze MIT.Wenn ich als Urheber ein Werk unter GPL an jemand anderen weitergebe, dann darf der damit alles machen, so lange er sich an die GPL hält. Das schließt "Veröffentlichung" im Sinne des UrhG ein. Also muss schon meine eigene Weitergabe veröffentlichungstauglich sein, und z.B. nicht mit dem Wettbewerbsrecht ("Geschäftsgeheimnisse") in Konflikt stehen.
Nein. Die GPL lediglich irgend welche Fallstricke gegen die Wiederverwender einzubauen. Wer anderen keine Grube graben will, bekommt keine Probleme. Sie ist halt das rundum sorglos Paket für beide Seiten. Genau deswegen ist sie so beliebt und ist Leuten, die sich eben nicht mit dem Thema auseinander setzen wollen zu empfehlen. (Und der Fragesteller hat ausdrücklich eben auch den Verpflichtungen des Empfängers gefragt.)hikaru hat geschrieben:06.11.2021 10:52:33Ja. Die GPL baut mit ihren Bestimmungen absichtlich Fallstricke
Wenn du dein Programm im Sourcecode weitergibst (was unter Wissenschaftlern defakto die einzig relevante Form ist) gibt es genau 0 weitere Verpflichtungen für dich oder die Gegenüberliegende Seite. Genau das ist die Idee der GPL. Alle weiteren Verpflichtungen auszuräumen.
Nein eben nicht. Gerade wenn du den Code nicht veröffentlichst, willst eben nicht, dass einer einseitig Patente erheben kann und den anderen verklagen. Deswegen schließt die GPL das aus. (Btw. beide Varianten in der v2 gab es lediglich Umgehungsmöglichkeiten) (Klar man kann das auch als "Verpflichtung keine Patente zu erstellen" auffassen. Aber jeder normale Mensch sieht es halt als keine Verpflichtung an, passiv bleiben zu dürfen.) Daher ihre Komplexität (vor allem der v3): Sie will Fallstricke die durch diverse Gesetze auf der ganzen Welt entstehen können unterbinden. Eben eine Einheitliche Basis schaffen.wenn man sicherstellen möchte, dass Freier Code auch Frei bleibt. Falls einem dieser Punkt der "Wehrhaftigkeit" egal ist
Im krassen Gegensatz zu den von dir vorgeschlagenen kürzeren Lizenzen, für die du dich mit mit den Gesetzgebungen von hunderten von Ländern auseinandersetzen muss (wobei schon alleine deutsche Immaterialgüterrechte ganz Bücher verschlingt), weil irgend jemand da mal dein Programm verwenden könnte und dich dann aufgrund der dortigen Gesetzgebung verklagen könnte. Die GPL bietet dir die Möglichkeit dass ein fettes Team von Juristen da schon mal drüber gelesen hat und versucht hat, dich von allen Verpflichtungen freizusprechen. Insbesondere auch Garantie-/ Gewährleistungsverpflichtungen etc.
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Re: GPL: Code in Forschungsarbeiten
Ich mache keine Werbung gegen die GPL. Ich habe auch nichts gegen sie. Ich mache Werbung dafür, seine eigene Lizenzentscheidung begründen zu können. Denn nur wenn man seine Entscheidung begründen kann, kann man sie im Bedarfsfall auch verteidigen.* Und gerade die GPL als Copyleft-Lizenz ist witzlos, wenn man nicht bereit ist, sie auch zu verteidigen.Meillo hat geschrieben:06.11.2021 11:36:36Ich finde auch, dass wir das bleiben lassen sollten, weil du einseitig Werbung gegen die GPL machst.
Daher hast du hiermit völlig recht:
Meillo hat geschrieben:06.11.2021 11:36:36Genauso gut koennte man sagen, dass jeder Privatentwickler, der eine Lizenz nutzt, die die Entwicklung geheimgehaltenen Codes unterstuetzt, begruenden sollte warum er dies tut, statt mit der GPL ihn zur Staerkung eine Code-Gemeingutes einzubringen.
Richtig. Aber vor Gericht (wo es darauf ankommt) hat die Urheberrechtsfraktion Heimvorteil. Daher muss die "Gastmannschaft" hier gut vorbereitet sein. Und dazu zählt, seinen Standpunkt glasklar darstellen zu können.Meillo hat geschrieben:06.11.2021 11:36:36Dass die GPL aus Urheberrechtssicht als ``Rechtsverdrehung'' angesehen wird ist klar, jedoch wird das Urheberrecht im Kontext von Code von der GPL-Fraktion gleichermassen als unerlaubte Invasion und Annektion angesehen.
Der Eingangsbeitrag zeigt Wissenslücken in Bezug auf die GPL, was nicht schlimm ist. Aber diese Wissenslücken offenbaren, dass die Wahl der GPL offenbar keine Informierte war.
Mein "Rant" galt deinem "bullshit" und wenn du in meinen Aussagen etwas Missionarisches sehen willst, dann sei es der Aufruf zu sachlicherer Wortwahl deinerseits.wanne hat geschrieben:06.11.2021 12:53:17Er wollte keinen Seitenlangen Rant von dir gegen die GPL. Das hast nur du in deiner Missionarischen Instinkten rein interpretiert.
Nein. buhtz wollte wissen, wie sich ein Folgeautor bei einer Veröffentlichung verhalten muss:wanne hat geschrieben:06.11.2021 12:53:17Veröffentlichen ist ein zusätzlicher Aufwand. Den wollte der Fragesteller nicht betreiben. Das war die Einzige Frage, die der Fragesteller stellen wollte.
buhtz hat geschrieben:05.11.2021 10:25:22Ist er durch meine GPL-Lizensierung gezwungen seinen (vermischt mit meinem) Code ins Supplement seines Artikels zu packen?
Trotzdem muss schon buhtz dafür Sorge tragen, dass sein Werk veröffentlichungstauglich ist, denn er hat nicht unter Kontrolle wer es nach ihm tut.wanne hat geschrieben:06.11.2021 12:53:17Die einmalige Weitergabe als Source war etwas was er eh machen wollte und ist eben kein zusätzlicher Aufwand.
Die sind aber einfacher zu begründen. Das sauge ich mir zur Not ad hoc aus den Fingern. Bei einer guten(!) Begründung für die GPL zu einem konkreten Werk schaffe ich das nicht.wanne hat geschrieben:06.11.2021 12:53:17Ja. Das fasst es gut zusammen. Aber das selbe gilt eben genau so für die von dir angepriesenen kurzen "Permissive licenses". Allen voran die super kurze MIT.
Doch. Die GPL baut Fallstricke für diejenigen, die anderen eine Grube graben wollen, wie du es ausdrückst. Dabei gibt es leider Kollateralschäden (siehe z.B. Virulenz).wanne hat geschrieben:06.11.2021 12:53:17Nein. Die GPL lediglich irgend welche Fallstricke gegen die Wiederverwender einzubauen. Wer anderen keine Grube graben will, bekommt keine Probleme.
Ich verstehe, warum man das für nötig halten mag, aber das beseitigt nicht das Problem der Kollateralschäden
Die GPL ist ein Vertragstext, und im Umfeld der FLOSS-Lizenzen einer der Komplizierteren. Ein "Rundum-Sorglospaket" kann ein Vertragstext aber nur sein, wenn ich ihn vollumfänglich verstehe. Das sehe ich bei vielen GPL-Nutzern nicht.
Eben das stimmt nicht. Wenn ich ein Programm unter GPL veröffentliche, bereite ich damit den Weg, es außerhalb der Forschungsgemeinde zu veröffentlichen. Ich muss also zumindest prüfen, ob es keine zusätzlichen Einschränkungen gibt, die mir verbieten, den Code aus der Forschungsgemeinde heraus zu tragen (enthaltene Daten unter CC-by-nd oder by-nc gehören z.B. dazu).wanne hat geschrieben:06.11.2021 12:53:17Wenn du dein Programm im Sourcecode weitergibst (was unter Wissenschaftlern defakto die einzig relevante Form ist) gibt es genau 0 weitere Verpflichtungen für dich oder die Gegenüberliegende Seite. Genau das ist die Idee der GPL. Alle weiteren Verpflichtungen auszuräumen.
*) Das ist übrigens nicht nur meine Meinung zu Lizenzfragen, sondern zu allen Lebensentscheidungen.
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Re: GPL: Code in Forschungsarbeiten
Bei Veröffentlichung eines ausführbaren Programms muss ich nicht automatisch den Quellcode mitliefern - das hat sich halt so eingebürgert, weil Programme heutzutage nicht auf auf Disketten vertrieben werden uns deswegen kein Problem ist. Die GPL (zumindest v2, bei v3 weiß ich nicht) schreibt aber lediglich vor, dass der Quelltext auf Nachfrage bereit gestellt werden muss.buhtz hat geschrieben:05.11.2021 10:25:22Ist er durch meine GPL-Lizensierung gezwungen seinen (vermischt mit meinem) Code ins Supplement seines Artikels zu packen?
Falls deine Frage sich also weniger auf die Lizenz bezogen hat, die der zweite Autor wählen muss, sondern auf den organisatorischen Aufwand des gleich Mitveröffentlichens würde ich sagen "Nein, er muss den Code nicht sofort mitveröffentlichen - auf Nachfrage bereitstellen reicht".