also jetzt kommt mal ne frage der etwas anderen art, die mir grad den schlaf raubt:
wenn ich normalerweise im web was bestelle hab ich ja das recht, die ware innerhalb 2 wochen ohne angabe von gründen zurückzuschicken und krieg mein geld zurück.
gilt das auch wenn ich in einem musikportal eine mp3-datei kaufe (also gegen geld herunterlade). rechtlich handelt es sich doch dabei um versand, oder?
und wenn ja, muss ich die mp3-datei dann per email zurückschicken oder reicht eine erklärung, dass ich sie gelöscht habe??
hat das jemals jemand bedacht ?
mp3 umtauschen innerhalb 2 wochen?
also mediamarkt behauptet:
also bezahl ich nicht den service, sondern die ware, nur "eignet sie sich nicht zur rücksendung".
ich aber sage da:
1)ausschlagebend ist doch der "widerruf". ich kann ja auch eine
zeitungsbestellung widerrufen, ohne etwas zurückzusenden.
2)mit dem gleichen argument könnte man ja auch dvds vom widerruf ausnehmen, auch da könnten sie sich nicht sicher sein, ob ich nicht eine kopie behalte.
sie behaupten weiter oben auch, dass
auch ein leih- und kein kaufvertrag,
quelle: http://musikdownload.mediamarkt.de/agb.pt§ 6 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht gem. § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht, da der Musik-Download aufgrund seiner Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet ist.
also bezahl ich nicht den service, sondern die ware, nur "eignet sie sich nicht zur rücksendung".
ich aber sage da:
1)ausschlagebend ist doch der "widerruf". ich kann ja auch eine
zeitungsbestellung widerrufen, ohne etwas zurückzusenden.
2)mit dem gleichen argument könnte man ja auch dvds vom widerruf ausnehmen, auch da könnten sie sich nicht sicher sein, ob ich nicht eine kopie behalte.
sie behaupten weiter oben auch, dass
was so so auch nicht ganz stimmen kann, oder? ich darf ja auch meine win-ihr-wisst-schon-was lizenz weiterverkaufen. sonst wäre es dochEine Weiterübertragung der Rechte an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Rechtsübertragung ist mit dem Abschluss des Download erfolgt, steht aber unter dem Vorbehalt der vollen Kaufpreisleistung.
auch ein leih- und kein kaufvertrag,