mp3 umtauschen innerhalb 2 wochen?

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startx
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mp3 umtauschen innerhalb 2 wochen?

Beitrag von startx » 20.03.2004 22:05:25

also jetzt kommt mal ne frage der etwas anderen art, die mir grad den schlaf raubt:

wenn ich normalerweise im web was bestelle hab ich ja das recht, die ware innerhalb 2 wochen ohne angabe von gründen zurückzuschicken und krieg mein geld zurück.

gilt das auch wenn ich in einem musikportal eine mp3-datei kaufe (also gegen geld herunterlade). rechtlich handelt es sich doch dabei um versand, oder?

und wenn ja, muss ich die mp3-datei dann per email zurückschicken oder reicht eine erklärung, dass ich sie gelöscht habe??

hat das jemals jemand bedacht ?

tylerD
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Beitrag von tylerD » 20.03.2004 22:23:45

Erst mal cooler Gedanke. Schon mal den die AGBs von dem Dienst durchgelesen den du da nutzt? Kann mir vorstellen das du nicht die MP3 an sich bezahlts sonderen den Dienst, das du diese runterladen kannst. Und einen genutzen Dienst kann man ja schlecht zurückgeben.

cu

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startx
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Beitrag von startx » 20.03.2004 22:42:39

also mediamarkt behauptet:
§ 6 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht gem. § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht, da der Musik-Download aufgrund seiner Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet ist.
quelle: http://musikdownload.mediamarkt.de/agb.pt
also bezahl ich nicht den service, sondern die ware, nur "eignet sie sich nicht zur rücksendung".
ich aber sage da:

1)ausschlagebend ist doch der "widerruf". ich kann ja auch eine
zeitungsbestellung widerrufen, ohne etwas zurückzusenden.

2)mit dem gleichen argument könnte man ja auch dvds vom widerruf ausnehmen, auch da könnten sie sich nicht sicher sein, ob ich nicht eine kopie behalte.


sie behaupten weiter oben auch, dass
Eine Weiterübertragung der Rechte an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Rechtsübertragung ist mit dem Abschluss des Download erfolgt, steht aber unter dem Vorbehalt der vollen Kaufpreisleistung.
was so so auch nicht ganz stimmen kann, oder? ich darf ja auch meine win-ihr-wisst-schon-was lizenz weiterverkaufen. sonst wäre es doch
auch ein leih- und kein kaufvertrag,

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suntsu
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Beitrag von suntsu » 21.03.2004 01:27:32

startx hat geschrieben: 2)mit dem gleichen argument könnte man ja auch dvds vom widerruf ausnehmen, auch da könnten sie sich nicht sicher sein, ob ich nicht eine kopie behalte.
Machen Sie ja imo indem Sie sagen das du nur original verpackte dvd's/cd's umtauschen darfst...


gruss
manuel

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