Ui. Etwa um die Zeit sind die von der Bundespolizei bei uns aufgetaucht. Ich hatte damals schlicht angenommen, dass das halt ein Überrest aus der Vergangenheit ist. Macht das ganze noch bescheuerter...Und das 2007!
Endgeräte in der Nähe tracken
Re: Endgeräte in der Nähe tracken
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Re: Endgeräte in der Nähe tracken
So kann man das nicht sagen. Aufgabe eines Juristen ist es, in einem konkreten Fall zu begründen, welche abstrakten gesetzlichen Regelungen zutreffen oder eben nicht zutreffen. Deshalb gibt es die Kommentierungen zu den Gesetzen wie zB den im Link erwähnten Fischer ( https://www.fischer-stgb.de/fischer/kommentar/ ). Anhand derer orientieren sich Juristen dann bei der Begründung in ihren Fällen.MSfree hat geschrieben:04.03.2020 15:23:39Die Aufgabe eines Juristen ist es, nicht einheitlicher Meinung zu sein, denn nur so kann er seinen Klienten verteidigen oder den Gegner anklagen.
...
Und das ist so im Grunde auch aus den Kommentaren in deinem Link zu lesen.
Wobei man für das Erfassen der Anfragen an ein Wlan meiner Meinung nach diese im obigen Link aufgeführte Begründung nehmen kann: "Weiterhin müssen die Daten nicht für den Täter bestimmt sein. "
Konkret würde ich das so sehen: Wenn ein Handy mit seinem Wlan eine Anfrage an mein Wlan sendet, so ist der Handy-Besitzer mit der Übermittlung seiner MAC-Adresse etc an mein Wlan einverstanden, denn sonst wäre das Wlan am Handy aus. Schließlich wird hier nach einem verbindungsfähigen Gerät gesucht.
Re: Endgeräte in der Nähe tracken
Da hat wohl ein Polizist/Staatsanwalt unbedingt einen Erfolg für die nächste Stufe der Karriereleiter gebraucht und hat sich dann voller Freude auf die Jagd nach "Hackern" gemacht, als endlich das Gesetz verabschiedet war. Oder es war als Bestätigung der Sinnhaftigkeit des Gesetzes für das Bundesinnenministerium gedacht.wanne hat geschrieben:04.03.2020 15:26:03Ui. Etwa um die Zeit sind die von der Bundespolizei bei uns aufgetaucht. Ich hatte damals schlicht angenommen, dass das halt ein Überrest aus der Vergangenheit ist. Macht das ganze noch bescheuerter...
Re: Endgeräte in der Nähe tracken
Das WLAN Tracking ist inzwischen allgegenwärtig. Eine Betrachtung aus Strafrechtlicher Sicht kann ich nirgends finden.
https://www.datenschutzbeauftragter-inf ... z-risiken/
Also braucht man sich auch keine Gedanken darüber machen ob das im Sinne des StGB strafbar ist.
Die Daten (Kennung / MAC Adresse) die ein Handy aussendet sind öffentlich und für jeden bestimmt.
Wenn ein Router das macht und signalisiert, das er was nicht verschlüsseltes (z.B. WLAN-Zugang) anbietet,
darf ich mich auch dort bedienen. Ganz straffrei
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/wupp ... 01019.html
Aber ist halt alles nur Bullshit
https://www.datenschutzbeauftragter-inf ... z-risiken/
Also braucht man sich auch keine Gedanken darüber machen ob das im Sinne des StGB strafbar ist.
Die Daten (Kennung / MAC Adresse) die ein Handy aussendet sind öffentlich und für jeden bestimmt.
Wenn ein Router das macht und signalisiert, das er was nicht verschlüsseltes (z.B. WLAN-Zugang) anbietet,
darf ich mich auch dort bedienen. Ganz straffrei

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/wupp ... 01019.html
Aber ist halt alles nur Bullshit

Re: Endgeräte in der Nähe tracken
Und hier die passende Begründung für das Urteil:willy4711 hat geschrieben:04.03.2020 15:55:10https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/wupp ... 01019.html
Aber ist halt alles nur Bullshit
Da hat sich jemand in ein fremdes WLAN eingeloggt also aktiv mit dem AP kommuniziert. – Da kann wohl eher nicht mehr von abhören oder Zugang verschaffen die Rede sein. Diese Daten waren also durchaus für ihn bestimmt. Nicht die Pakete anderer Clienten abgehört, die explizit für den APs zuhause bestimmt sind.Der Angeschuldigte hat nicht zwischen anderen Kommunikationspartnern vertraulich ausgetauschte Daten wahrgenommen, sondern war vielmehr dadurch, dass er die Datenübermittlung initiiert und die darauf übermittelten Daten empfangen hat, selbst Teilnehmer des fraglichen Kommunikationsvorgangs. Geht es dem Täter nur darum, ein fremdes Netzwerk zum Zwecke der eigenen Kommunikation zu nutzen, so greift er die Vertraulichkeit fremder Kommunikation ebenso wenig an, wie jemand, der ungefragt ein fremdes Telefon zu einem eigenen Gespräch nutzt.
Hier die passende Einschätzung des Bundestages.
https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf
Wichtig ist, dass BSSIDs sofort unkenntlich gemacht werden. – Genau so wie SSIDs. Die sind nämlich absolut ganz sicher nicht für dich gedacht.
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