moin,
wenn ich Mails per Mailverteiler versende und die Adressliste in BCC stelle, habe ich dann meiner Pflicht im Sinne DSVGO genüge getan, bzw. kennt ihr da Gegenargumente? Alternative wäre ja jede Mail einzeln, also ne Art Serienbrief.
danke und Gruß, Markus
Mailversand und DSGVO
Re: Mailversand und DSVGO
Augenscheinlich :Jein
Lies mal hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Header_(E ... Blindkopie
Lies mal hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Header_(E ... Blindkopie
Das wäre der Worst-Case und die Wahrscheinlichkeit, bei einer geschäftlichen Mail richtig Ärger zu bekommen, groß.Je nach E-Mail-Programm erhält entweder jeder BCC-Adressat eine Kopie, in der nur seine E-Mail-Adresse steht, oder alle Empfänger erhalten die gleiche BCC-Zeile. In letzterem Fall ist es Empfängern einer Blindkopie möglich, alle anderen BCC-Adressaten zu sehen.
Auch wenn E-Mail-Programme und Server üblicherweise nach der ersten Variante vorgehen, sollte man sich im Zweifelsfall nicht darauf verlassen.
Re: Mailversand und DSVGO
ok, - das würde dann bedeuten, dass man den Fall direkt beim Client ausprobieren und das Ergebnis auf Empfängerseite verifizieren muss. Der Anwender darf dann halt vom vorgegebenen Versandweg auch nicht abweichen.
das war hilfreich, danke erstmal soweit.
das war hilfreich, danke erstmal soweit.
Re: Mailversand und DSVGO
Die Sichtbarmachung der Adresse ist eine Sache, aber bei der DSGVO geht es doch vielmehr um die Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten, also der Email-Adressen. Es ist klar, dass du die Mailadressen nicht Dritten veroeffentlichen darfst. Aber das war schon immer so. Das hat AFAIK nichts mit der DSGVO zu tun. Die bezieht sich mehr darauf, was du mit den Mailadressen machst, wer sie verwendet, zu welche Zweck, wann sie geloescht werden, dass man seine eigene loeschen lassen kann, etc. So jedenfalls meine Wahrnehmung bislang.
Use ed once in a while!
Re: Mailversand und DSVGO
Seh ich genauso. Allerdings ist die aktuelle Gesetzesänderung ntl. ein guter Anlass, alle kritischen Bereiche nochmal zu hinterfragen. Jetzt gibt es ja auch 'richtige' Strafen.Meillo hat geschrieben:07.06.2018 12:22:17Es ist klar, dass du die Mailadressen nicht Dritten veroeffentlichen darfst. Aber das war schon immer so. Das hat AFAIK nichts mit der DSGVO zu tun.
Nebenbei erhalten ich regelmäßig Mails in denen alle Empfänger fein säuberlich rauszulesen sind. , wenn auch eher im privaten Umfeld.