Digitale Selbstverteidigung
Digitale Selbstverteidigung
Der Bundestag hat die Demokratie endgültig ermordet (SPD, CDU/CSU). Jeder kann durch Infiltrationen ausgespäht werden die durch gezielte Attacken mit einem "Staatstrojaner" erfolgen soll. Die Grundrechte der bürgerlichen Gesellschaft wird nun endgültig von Diktaturen angeglichen. Die Dreistigkeit mit der Koppelung an andere Paragrafen wurde dies im wahrsten Sinne des Wortes als Trojaner eingeschleust.
Konkrete Vorschläge um in der modernen Welt bestehen zu können ohne die Freiheit und Privatsphäre aufzugeben?
OpenPGP, Festplattenverschlüsselung, TOR-Netzwerk, VPN?
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Re: Digitale Selbstverteidigung
Rechner abschalten - bez. Netzwerkkabel ziehen und Smartphone durch normales Telefon ersetzen. Wobei mich persönlich das Geschnüffel durch die Geheimdienste weniger stört, wie das von Google und Co. Wenn dadurch verhindert wird, dass ich oder meine Familie sinnlos in die Luft gesprengt wird, muss man halt heutzutag leider damit leben. Unschön - aber wie sonst ?
Re: Digitale Selbstverteidigung
Wenn das Wörtchen "wenn" nicht wäre ... Du und deine Familie haben viel höhere Risiken und Wahrscheinlichkeiten, anders zu sterben. Krankenhauskeime, MRSA, Krebs, Herz-Kreislauferkrankungen. Viele Bürger sind von Einbruchsdiebstählen genervt. Und dann die Gewaltorgien einiger in- und ausländischer Jugendlicher ...pferdefreund hat geschrieben:Wenn dadurch verhindert wird, dass ich oder meine Familie sinnlos in die Luft gesprengt wird, muss man halt heutzutag leider damit leben.
Man könnte Prioritäten setzen, ehe man Methoden nutzt, die man anderen Verbrechern ankreidet. Der Parargraph 100 STPO ist weit gefasst. Mal lesen?
Überwachung kann maximal der Aufklärung von Anschlägen dienen, kaum der Verhinderung von Terrorismus. Verhindern oder zumindest Einschränken könnte man ihn durch Nichteinmischung in ausländische Konflikte und Einstellung von Rüstiungsexporten. Und nun überlegen wir mal, worum es bei den ganzen Überwachungsmaßnahmen geht (§100 STPO und Berücksichtigung aller weiter angestrebten Überwachungs- und Einschüchterungsmaßnahmen) und kommen auf den Threadtitel zurück. Ist ja kein Smalltalk-Faden.
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Re: Digitale Selbstverteidigung
... kaum der Verhinderung... stimmt so nicht wirklich. Täter im Knast können schlecht mit nem LKW in eine Fußgängerzone rasen.
- schorsch_76
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Re: Digitale Selbstverteidigung
Auf Festplattenebene gibt es dm-verity. Das schützt deine Partition vor unerwünschter Manipulation. Das wird bsp. dafür eingesetzt um Smartphone Root Partitionen zu schützen wenn SecureBoot aktiv ist. Das lässt sich auch problemlos auf PCs anwenden. dm-verity + SecureBoot. Damit kannst du dein System mit einem eigenen Schlüssel (PSK Key im Bios + der Secure Key an einem Sicheren Ort) schützen. Dazu würde ich noch Festplattenverschlüsselung nutzen.
Damit unterbindest du, dass bsp. einem Grenzübertritt manipulierte Software aufgespielt werden kann, wie es bsp. beim untersuchten Staatstrojaner vom CCC damals passiert war. In einer Geschichte damals, erinnere ich mich, das vermutet wurde, dass er so auf den Laptop aufgespielt wurde. Hier hab ich keine Quelle gefunden.
[1] viewtopic.php?f=15&t=165031&hilit=dm+verity
[2] https://ccc.de/en/updates/2011/staatstrojaner
Damit unterbindest du, dass bsp. einem Grenzübertritt manipulierte Software aufgespielt werden kann, wie es bsp. beim untersuchten Staatstrojaner vom CCC damals passiert war. In einer Geschichte damals, erinnere ich mich, das vermutet wurde, dass er so auf den Laptop aufgespielt wurde. Hier hab ich keine Quelle gefunden.
[1] viewtopic.php?f=15&t=165031&hilit=dm+verity
[2] https://ccc.de/en/updates/2011/staatstrojaner
Re: Digitale Selbstverteidigung
Mir geht es da genau umgekehrt. Daten, die der Staat über mich sammelt, werden gegen mich verwendet werden. Im dritten Reich wurden Einwohnerarchive genutzt, um Juden zu ermitteln und "unauffällig" verschwinden zu lassen.pferdefreund hat geschrieben:Wobei mich persönlich das Geschnüffel durch die Geheimdienste weniger stört, wie das von Google und Co.
Daten, die Google über mich sammelt, führen schlimmstenfalls zu Werbespam, den man relativ einfach ausfiltern kann.
Oh man, wo hast du denn diesen Schwachsinn her. Überwachungsmaßnahmen führen eben genau nicht dazu, daß man verhindert, das Familien sinnlos in die Luft gesprengt werden. Kriminelle wissen nämlich besser als der überwachte Bürger, wie man sich den Überwachungsmaßnahmen entzieht.Wenn dadurch verhindert wird, dass ich oder meine Familie sinnlos in die Luft gesprengt wird, muss man halt heutzutag leider damit leben.
Nicht unschön sondern reichlich naiv von dir.Unschön
Gar nichts tun, und das meine ich durchaus ernst. Diese Einschüchterung der unbescholtenen Bürger durch Überwachung führt letztlich genau zum Gegenteil. Irgendwann wird einer bedingt durch diese Einschüchterung ausflippen und Leute umbringen. Beschäftige dich mal mit den Schwabinger Krawallen und was die letztlich ausgelöst haben.- aber wie sonst ?
Wer Freiheit opfert, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
Re: Digitale Selbstverteidigung
Jetzt wird deine "Argumentation" vollends abstrus.pferdefreund hat geschrieben:... kaum der Verhinderung... stimmt so nicht wirklich. Täter im Knast können schlecht mit nem LKW in eine Fußgängerzone rasen.
Wie kam der Täter in der Knast, wenn nicht durch eine Straftat?
Re: Digitale Selbstverteidigung
Du solltest zuerst mal den § 100 StPO in Ruhe lesen, wie Jana66 vorgeschlagen hat. Dann erübrigt es sich, hier weiter über die recht unwahrscheinliche Möglichkeit, sein Leben durch einen Terroranschlag zu beenden, zu schwadronieren.pferdefreund hat geschrieben: kaum der Verhinderung... stimmt so nicht wirklich. Täter im Knast können schlecht mit nem LKW in eine Fußgängerzone rasen.
https://dejure.org/gesetze/StPO/100a.html
Und folge in Ruhe erst mal allen dort vorhandenen Kurzerklärungen zu den im Gesetzt angezogenen Paragrafen.
Weiterer Lesestoff:
Gesetzentwurf (netzpolitik.org)
Bundestag gibt Staatstrojaner für die alltägliche Strafverfolgung frei
Aber zurück zum Thema (vielleicht doch besser im Smalltalk?)
Bringt die Verschlüsselung der Festplatte überhaupt etwas?
Wenn jemand in mein System einbricht, und ich den Rechner in Betrieb habe, ist der Schutz doch gleich Null.
Der einzige Grund eine Festplatte zu verschlüsseln ist der Schutz vor Diebstahl.
Wer gerne seine Daten in der Cloud speichert, tut ebenfalls gut daran sie zu verschlüsseln, damit sie nicht geklaut werden.
Aber auch dieser Schutz kann schnell ausgehebelt werden, sowie ich darauf zugreife.
Die Verschlüsselung des Mailverkehrs mag in bestimmten Fällen sinnvoll sein, schützt aber nicht davor, dass die Kommunikationswege (Adressaten) protokolliert werden.
Effektiver erscheint mir die partielle Verschlüsselung von einzelnen Verzeichnissen, in denen ich wirklich private Daten gespeichert habe, In diesem verschlüsselten Verzeichnis wären dann Dokumente nochmals durch PW gesichert bzw. verschlüsselt. Dann wäre es einem Angreifer nicht möglich, an die Daten zu kommen, es sei denn, ich mache eines dieser Dokumente auf.
Da habe ich unter Linux aber noch kein vernünftiges Tool gefunden.
Ich habe Probleme, bei der jetzigen gesetzlichen Situation wirksame Maßnahmen zum Schutz meiner Privatsphäre zu sehen.
Man kann das eine oder andere machen (z.B. Tor - Netzwerk) aber die Staatsorgane haben immer Möglichkeiten das auszuhebeln.
Hab mir gerade was ausgedacht :
Trojaner wird auf das Handy geschleust ---> Handy synchronisiert sich mit PC und ich weis nicht mit was noch allem -----> schwuppdiwupp ist es passiert
Weitere Maßnahmen, beim Firefox und anderen Browsern:
Firefox mit firejail (alle Browser)
Firefox speichert keinerlei Chroniken
viele vorgeschlagenen Änderungen von hier implementiert
https://www.privacy-handbuch.de/handbuch_21n.htm
Quickjava
uBlock Orgin
Disconnect
Cookie Killer
Für Vorschläge und Berichtigung meiner Ansichten wäre ich dankbar, vielleicht sehe ich das alles ja zu schwarz,
Re: Digitale Selbstverteidigung
Ich sehe da keinen qualitativen Unterschied zur schon seit langem ausufernden Telefon- und Heimüberwachung. Ist die Demokratie jetzt noch toter, weil auch dein PC und nicht bloß dein Smartphone verwanzt ist? Wohl kaum, es ist schon länger so schlimm...Emre hat geschrieben:Der Bundestag hat die Demokratie endgültig ermordet
Re: Digitale Selbstverteidigung
Der qualitative Unterschied ist enorm.CH777 hat geschrieben:Ich sehe da keinen qualitativen Unterschied zur schon seit langem ausufernden Telefon- und Heimüberwachung. Ist die Demokratie jetzt noch toter, weil auch dein PC und nicht bloß dein Smartphone verwanzt ist? Wohl kaum, es ist schon länger so schlimm...
Zitat aus https://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung:
Jetzt ist die gesetzliche Grundlage für die Telekommunikationsüberwachung eingeführt worden, die es bisher nicht gab.Die Vorratsdatenspeicherung ist eine Vorstufe der Telekommunikationsüberwachung und vermindert die Anonymität im Internet. Die auf Vorrat zu speichernden Daten (z. B. bei Telefonaten die Telefonnummern und Standortdaten der Gesprächspartner, bei Internetbenutzung die Zeit und benutzte IP-Adresse) erlauben demjenigen, der auf sie Zugriff hat, weitgehende Analysen persönlicher sozialer Netzwerke. Mit Hilfe der auf Vorrat zu speichernden Daten lässt sich – ohne dass auf Kommunikationsinhalte zugegriffen wird – das Kommunikationsverhalten jedes Teilnehmers analysieren. In dem Maße, in dem die Telekommunikation zunimmt, wird die Bedeutung solcher Analysen für die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen wachsen.[3]
Also dürfen sie nicht nur deine Bewegungsdaten und Verbindungsdaten speichern. Sie dürfen jetzt auch z..B. beim Verdacht der Steuerhinterziehung (§370Abgabenordnung ), oder beim Verstoß gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz oder oder oder dich in jeder Form überwachen und durchsuchen.
Es ist damit die gesetzliche Grundlage geschaffen worden praktisch jeden Bürger nach Belieben auszuspionieren
Ich kann es nur wiederholen: §100 StPO eingehen studieren, und dann sich äußern.
https://dejure.org/gesetze/StPO/100a.html
Re: Digitale Selbstverteidigung
erledigtgeier22 hat geschrieben: Aber zurück zum Thema (vielleicht doch besser im Smalltalk?)
Use ed once in a while!
Re: Digitale Selbstverteidigung
Das nennt sich Amtshilfe und steht seit Jahren in unserer Verfassung (§ 35 GG).geier22 hat geschrieben: Sie dürfen jetzt auch z..B. beim Verdacht der Steuerhinterziehung (§370Abgabenordnung ), oder beim Verstoß gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz oder oder oder dich in jeder Form überwachen und durchsuchen.
Re: Digitale Selbstverteidigung
Was haben den Naturkatastrophen und die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder OrdnungTintom hat geschrieben:Das nennt sich Amtshilfe und steht seit Jahren in unserer Verfassung (§ 35 GG).
mit dem hier Diskutierten zu tun ?
Die Verbindung von z.B. einer Steuerhinterziehung zu einer Naturkatastrophe oder der Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung herzustellen schaffen selbst
die abgedrehtesten Politiker nicht. Alle Achtung
Re: Digitale Selbstverteidigung
Wobei das relativ ist und ganz im Auge des Betrachters liegt was er/sie darunter versteht!geier22 hat geschrieben: .... Was haben den Naturkatastrophen und die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung
....
Viele Grüße
Holger
Holger
Re: Digitale Selbstverteidigung
Na dann hätte ja schon immer die Bundeswehr bei einem, der über den Eigenbedarf Drogen besitzt ( z.B. 10g Gras) einrücken dürfen? Weil die Polizei gerade mit einem Fußballspiel zu tun hatte und aufgrund des (gefühlten) innerem Notstandes um Amtshilfe bittet ?cougar hat geschrieben:Wobei das relativ ist und ganz im Auge des Betrachters liegt was er/sie darunter versteht!
So einfach ist das aber nicht. Ist aus meiner Sicht dies mit dem hier angesprochen Thema nicht unmittelbar in Verbindung zu bringen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat Regelungen zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung in
Großbritannien für grundrechtswidrig erklärt.
Zitat aus https://curia.europa.eu/jcms/upload/doc ... 0145de.pdf
Und genau aus diesem Grund ist jetzt der §100 StPO als Rechtsgrundlage für für Überwachung und Datenerhebung aller Art herangezogen worden.Das Unionsrecht untersagt eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von
Verkehrs- und Standortdaten. Es steht den Mitgliedstaaten aber frei, vorbeugend eine
gezielte Vorratsspeicherung dieser Daten zum alleinigen Zweck der Bekämpfung schwerer
Straftaten vorzusehen, sofern eine solche Speicherung hinsichtlich der Kategorien von
zu speichernden Daten, der erfassten Kommunikationsmittel, der betroffenen Personen
und der vorgesehenen Dauer der Speicherung auf das absolut Notwendige beschränkt ist.
Der Zugang der nationalen Behörden zu den auf Vorrat gespeicherten Daten muss von
Voraussetzungen abhängig gemacht werden, zu denen insbesondere eine vorherige Kontrolle
durch eine unabhängige Stelle und die Vorratsspeicherung der Daten im Gebiet der Union gehören
Re: Digitale Selbstverteidigung
Ja, das ist schlimm. Aber der einzige praktische Unterschied ist, dass es jetzt für die Behörden wahrscheinlich etwas weniger interne Bürokratie bedeutet. Wie gesagt: Kein qualitativer Unterschied, es ist naiv zu glauben, dass bisher "alles gut" war. Beispiele anlassloser Totalüberwachung gab es wirklich schon genug (z.B. sowas hier).geier22 hat geschrieben:Es ist damit die gesetzliche Grundlage geschaffen worden praktisch jeden Bürger nach Belieben auszuspionieren
Re: Digitale Selbstverteidigung
Ich habe auch nie geglaubt, dass es das nicht schon gab und gibt.CH777 hat geschrieben:Kein qualitativer Unterschied, es ist naiv zu glauben, dass bisher "alles gut" war. Beispiele anlassloser Totalüberwachung gab es wirklich schon genug (z.B. sowas hier).
Jetzt ist aber die Grundlage geschaffen worden praktisch jeden zu überwachen, und nicht nur Terrorverdächtige oder
organisierter Kriminalität.
Auch ein Arbeitsloser ist verdächtig (eventuell Schwarzarbeit= Steuerhinterziehung ?). Usw usw.
Das ist schon nicht nur ein quantitativer sondern auch ein qualitativer Sprung in Richtung totaler Überwachungsstaat.
Ganz offiziell wären riesige Datenzentren (wie bei der NSA) abgesegnet, weil man die ja braucht um im Sinne des §100 StPO
tätig werden zu können.
Habt ihr vielleicht irgendwann mal Marihuana geraucht und seid aktenkundig geworden? Vielleicht gebt ihr mal was an einen Freund weiter (= Handel) --> wollen wird doch mal überwachen.
Kein Richter hätte dem bisher zugestimmt.
Damit vom Tisch gefegt:
zum Beschluss des Ersten Senats vom 4. April 2006
- 1 BvR 518/02 -
Eine präventive polizeiliche Rasterfahndung der in § 31 PolG NW 1990 geregelten Art ist mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) nur vereinbar, wenn eine konkrete Gefahr für hochrangige Rechtsgüter wie den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person gegeben ist. Im Vorfeld der Gefahrenabwehr scheidet eine solche Rasterfahndung aus.
Eine allgemeine Bedrohungslage, wie sie im Hinblick auf terroristische Anschläge seit dem 11. September 2001 durchgehend bestanden hat, oder außenpolitische Spannungslagen reichen für die Anordnung der Rasterfahndung nicht aus. Vorausgesetzt ist vielmehr das Vorliegen weiterer Tatsachen, aus denen sich eine konkrete Gefahr, etwa für die Vorbereitung oder Durchführung terroristischer Anschläge, ergibt.
Re: Digitale Selbstverteidigung
Nein, das meinte ich nicht, hatte auch keinen direkten Bezug auf §100 StPO, war mehr allgemein gehalten... z.B. meint der eine dass die öffentl. Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist wenn hunderte oder tausende Gefährder frei in der Gegend rumlaufen weil die Gesetzliche Handhabe fehlt diese aus dem Verkehr zu ziehen, der andere meint es reicht aus diese mit elekt. Fußfesseln zu versehen, der dritte ist der Meinung solange nichts weiter passiert ist alles im Grünen Bereich, der vierte ist der Meinung dass alle Gefährder umgehend weggesperrt müssen usw usw... wobei der Ausdruck "Gefährder" auch dehnbar ist und nur als Beispiel dient, also auch relativ ist. Daran wird auch dieses blödsinnige Gesetz nichts ändern, es wird eher dazu führen dass haufenweise überflüssige Anklagen wegen nichts erhoben werden wie im verlinkten Beispiel gegen nicht unbedingt Linientreue Mitmenschen. Dagegen war das Denunziantentum in der DDR ein Witz. Etwas verhindern wird so eine "Abhöraktion" jedenfalls nichts, evtl. steigt die Aufklärungsrate leicht an, aber auch nur ganz vielleicht.... ich geb dir Brief und Siegel, verschickst du meinetwegen per WhatsApp 1- 3 schlechte Witze über Muslime, wanderst du ein, das gleiche über über Schwule, wanderst du ein, äußerst du dich reichlich unzufrieden mit der Regierung, wanderst du ein usw... siehe nur allein die jetzt schon verhängten empfindlichen Geldbußen wenn man sich, nennen wir es mal abwertend, über die Bundestagsvizepräsidentin äußert, wie auch immer man dazu oder zu ihr stehen mag, geht auch das in die Richtung dass nicht Linientreue Mitmenschen zum schweigen gebracht werden.geier22 hat geschrieben:Na dann hätte ja schon immer die Bundeswehr bei einem, der über den Eigenbedarf Drogen besitzt ( z.B. 10g Gras) einrücken dürfen? Weil die Polizei gerade mit einem Fußballspiel zu tun hatte und aufgrund des (gefühlten) innerem Notstandes um Amtshilfe bittet ?cougar hat geschrieben:Wobei das relativ ist und ganz im Auge des Betrachters liegt was er/sie darunter versteht!
https://www.welt.de/politik/deutschland ... frufs.html
Viele Grüße
Holger
Holger
Re: Digitale Selbstverteidigung
In dem was du sagst gebe ich dir vollkommen Recht.cougar hat geschrieben:, wie auch immer man dazu oder zu ihr stehen mag, geht auch das in die Richtung dass nicht Linientreue Mitmenschen zum schweigen gebracht werden.
Es konnte bisher aber nur Äußerungen und Taten geahndet werden, die öffentlich begangen wurden. Ein Abhören oder Ausspähen war zumindest
illegal - Ausnahmen begründen die Urteile des BGH und des EuGH (s.O) und konnten so ohne weiteres nicht als Beweis herangezogen werden.
Das hat sich mit dem Gesetz grundlegend geändert.
Jetzt hängt es nur noch von den Rechnerkapazitäten ab, ob und in welchen Umfang spioniert werden darf.
Re: Digitale Selbstverteidigung
Im Hinblick auf den Staatstrojaner hilft ja nur das Einfallstor so klein wie möglich zu halten. Die Schadsoftware muss irgendwie auf deine Geräte. Hat sie das geschafft wird es unweit schwieriger sich zu schützen. Abwehrmaßnahmen sind daher in meinen Augen die üblichen Verdächtigen. Hat der Angreifer physischen Zugang zu deinem Gerät hilft Festplattenverschlüsselung (sofern das Gerät nicht dauerhaft angelassen wird). Bevor du deinen Laptop/Handy also aus der Hand gibst, siehe zu, dass dir niemand so leicht etwas draufspielen kann. Oder die Schadsoftware wird remote aufgespielt. Dafür braucht es Lücken/Backdoors/Social Engineering usw. Hier helfen Updates und das eigene Verhalten. Eigentlich nicht viel anders als bei jeder anderen Schadsoftware. "Nur" der Angreifer ist ein anderer.Konkrete Vorschläge um in der modernen Welt bestehen zu können ohne die Freiheit und Privatsphäre aufzugeben?
Nette Idee, aber die Frage sei erlaubt: Was bringen dir verschlüsselte Daten, wenn du sie nie öffnen darfstEffektiver erscheint mir die partielle Verschlüsselung von einzelnen Verzeichnissen, in denen ich wirklich private Daten gespeichert habe, In diesem verschlüsselten Verzeichnis wären dann Dokumente nochmals durch PW gesichert bzw. verschlüsselt. Dann wäre es einem Angreifer nicht möglich, an die Daten zu kommen, es sei denn, ich mache eines dieser Dokumente auf.
Re: Digitale Selbstverteidigung
Das sehe ich auch so. Es ist ein weiterer - diesmal sehr großer - Schritt in den Überwachungsstaat. An mancher Stelle würde es den alten Stasi-Leuten die Tränen in die Augen treiben. Wenn die das damals schon gehbt hätten...
Ich kann mir aber noch nicht vorstellen, dass das vom Verfassungsgericht nicht gekippt wird. Aber bis dahin hat man schon ein mal Zeit, die Werkzeuge an "ihren Platz" zu bringen und Fakten zu schaffen.
Und mit Terrorbekämpfung hat das m.E. nichts zu tun. Hier geht es um andere Dinge.
Ich kann mir aber noch nicht vorstellen, dass das vom Verfassungsgericht nicht gekippt wird. Aber bis dahin hat man schon ein mal Zeit, die Werkzeuge an "ihren Platz" zu bringen und Fakten zu schaffen.
Und mit Terrorbekämpfung hat das m.E. nichts zu tun. Hier geht es um andere Dinge.
Grüße, Kruhling
Ich stehe hinter jeder Regierung, bei der ich nicht sitzen muß, wenn ich nicht hinter ihr stehe. ( Werner Finck )
Ich stehe hinter jeder Regierung, bei der ich nicht sitzen muß, wenn ich nicht hinter ihr stehe. ( Werner Finck )
Re: Digitale Selbstverteidigung
Wohl kaum, die "Werkzeuge" des bisherigen Grossen Lauschangriff wurden nur "etwas" erweitert:kruhling hat geschrieben:Ich kann mir aber noch nicht vorstellen, dass das vom Verfassungsgericht nicht gekippt wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__100c.htmlStrafprozeßordnung (StPO)
§ 100c Akustische Wohnraumüberwachung
(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf das in einer Wohnung nichtöffentlich gesprochene Wort mit technischen Mitteln abgehört und aufgezeichnet werden, wenn ...
https://www.lecturio.de/magazin/stpo-gr ... changriff/
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Großer_Lauschangriff
Oder anders gesagt, das "Werkzeug" Trojaner wird nun für den schon gehabten Grossen Löschangriff verwendet. Mehr ist eigentlich nicht passiert. Theoretisch müsste man sich über den Lauschangriff an sich aufregen, nicht unbedingt oder nur über die Erweiterung der Methodik. Diese war bisher auch nicht nett. Siehe Link von CH777 oder meine Links.
Wer hat es verbockt?
Wiki-Link oben. Und Hut ab vor Sabine L. (FDP).Die Grundlagen für den „Großen Lauschangriff“ wurden am 16. Januar 1998 vom Bundestag und am 6. März 1998 vom Bundesrat durch Einfügung der Absätze 3 bis 6 des Art. 13 Grundgesetz (GG),[1] wodurch die sogenannte akustische Wohnraumüberwachung zu Zwecken der Strafverfolgung ermöglicht wurde (Abs. 3), gelegt.
Mit dem „Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur akustischen Wohnraumüberwachung“ (BGBl. 2005 I S. 1841), das der Bundestag am 12. Mai 2005 mit den Stimmen der SPD und der Grünen verabschiedete, erhielt der Große Lauschangriff seine bis heute gültige Form.
wachungsstaates.
Schon vor 1998 hatte die Bundesregierung versucht, den „Großen Lauschangriff“ einzuführen. Meist scheiterte dies an der damaligen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). 1995 führte die FDP dazu eine Urabstimmung durch, bei der sich eine Mehrheit von 63,6 % für den „Großen Lauschangriff“ aussprach. Als Reaktion darauf trat Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von ihrem Amt als Bundesministerin zurück.
...
Chronologie
19. Mai 1995: Innenministerkonferenz spricht sich für „Großen Lauschangriff“ aus.
25. September 1995: FDP startet parteiintern eine Mitgliederbefragung zum „Großen Lauschangriff“, wobei nahezu zwei Drittel der Einführung dieser Maßnahme zustimmen.
14. Dezember 1995: Als Reaktion auf dieses Ergebnis legt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ihr Amt als Bundesjustizministerin nieder.
16. Januar 1998: Der Bundestag beschließt mit den Stimmen der CDU/CSU, FDP und Teilen der SPD die Einschränkungen des Grundgesetzartikels 13 (Ja: 452 Stimmen; Nein: 184 Stimmen; Enthaltungen: 5).
6. Februar 1998: Der Bundesrat beschließt die Grundgesetzänderung, ruft aber den Vermittlungsausschuss an, um die Ausführungsgesetze überprüfen zu lassen.
2. März 1998: Der Vermittlungsausschuss fordert, die Schutzgarantien des Art. 13 GG für Personen in besonderer Vertrauensstellung (z. B. Pfarrer, Ärzte) unvermindert fortgelten zu lassen.
5. März 1998: Der Bundestag folgt mehrheitlich der Forderung des Vermittlungsausschusses. Die Regierung Helmut Kohl erleidet dadurch zum ersten Mal seit 1982 eine Abstimmungsniederlage.
6. März 1998: Die im Bundestag beschlossene Änderung wird durch den Bundesrat abschließend mit 39 gegen 30 Stimmen verabschiedet.
März 1999: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Burkhard Hirsch, Gerhart Baum und weitere FDP-Mitglieder erheben vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Änderung des Art. 13 GG.
18. Mai 2000: In Mecklenburg-Vorpommern wird der „Große Lauschangriff“ durch Beschluss des Landesverfassungsgerichts stark erschwert.
1. Juli 2003: Mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über die Vereinbarkeit des „Großen Lauschangriffs“ mit dem Grundgesetz.
3. März 2004: Das Bundesverfassungsgericht bewertet den „Großen Lauschangriff“ zwar als mit dem Grundgesetz vereinbar, annulliert aber zahlreiche Ausführungsbestimmungen und stellt erhebliche Anforderungen an die Durchführung des „Großen Lauschangriffs“.
10. Juli 2004: Das Bundesjustizministerium präsentiert einen Referenten-Entwurf zur Änderung der vom Bundesverfassungsgericht als nicht verfassungskonform erklärten Regelungen. Die sich entwickelnde heftige öffentliche Kritik am Entwurf, der nach Auffassung der Kritiker dem Sinn des Richterspruchs völlig entgegensteht, führt dazu, dass der Entwurf zurückgezogen wird.
24. Juni 2005: Das Parlament beschließt ein Gesetz zur Umsetzung des Richterspruchs (BGBl. I S. 1841) und fasst Bestimmungen der Strafprozessordnung neu.
Liste der Bundesregierungen:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Liste_d ... egierungen
Edit: Sachlich/inhaltlich korrigiert.
Zuletzt geändert von BenutzerGa4gooPh am 23.06.2017 15:24:15, insgesamt 24-mal geändert.
Re: Digitale Selbstverteidigung
Wer soll sie denn sonst öffnen dürfen ?justme2h hat geschrieben:Nette Idee, aber die Frage sei erlaubt: Was bringen dir verschlüsselte Daten, wenn du sie nie öffnen darfst
Ich versuche zu ergründen was auf meinem Rechner wirklich nicht für andere bestimmt ist, und was davon ausschließen kann.
Dazu zählt vor allem meine Korrespondenz über mehrere Jahrzehnte.
Private Dokumente und Zeugnisse sowie Bankdaten.
Alles andere kann meinetwegen jeder sehen, weil da nichts bei ist, was mich sonderlich kompromittieren könnte.
Auf diese Dokumente muss ich aber nicht jeden Tag zugreifen, sondern nur bei Bedarf.
Ein verschlüsselter Ordner würde in dem Fall bewirken, das der Angreifer auch nicht anhand des
Dateinamens ersehen kann, was für Ihn eventuell von Interesse sein könnte.
Wenn der Ordner geöffnet wird, sind die Dateien immer noch verschlüsselt und nur die Datei die ich öffne,
weil ich sie gerade brauch ist für Ihn zu lesen.
Das hat gegenüber einem verschlüsseltem /home/ aus meiner Sicht einen großen Vorteil, da das /home/ ja
in der Regel beim Start geöffnet ist also entschlüsselt. In diesem Stadium ist eine Verschlüsselung sinnlos.
Aber - wie anfangs gesagt - hab ich noch kein wirklich komfortables Tool dafür gefunden. Auf der Kommandozeile
für diesen Zweck rumzuhacken, hab ich keine Lust. Bisher habe ich dies Daten auf einem Stick,
den ich bei Bedarf einstecke. Schöner und besserer wäre die mir vorschwebende Lösung.
Da Linux sehr geschwätzig ist, und über jedes und alles Protokoll führt (die Anwendungen ja für sich selbst auch,
versuche ich das zumindest etwas einzudämmen, in dem bleachbit beim Start automatisch erst mal möglichst viel an
"user - Zeugs" löscht. Im Anschluss starte ich dann nochmal Bleachbit als root und putze das /.
Allerdings muss man dabei vorsichtig sein, einmal hab ich mir das System dabei zerschossen
Re: Digitale Selbstverteidigung
Neben der Ausweitung an sich ist das auch der Punkt, den ich besonders bedenklich finde!Emre hat geschrieben:Die Dreistigkeit mit der Koppelung an andere Paragrafen wurde dies im wahrsten Sinne des Wortes als Trojaner eingeschleust.
http://www.sueddeutsche.de/digital/uebe ... -1.3555917
Bleibt nur zu hoffen, dass Karlsruhe diese Ausweitung so nicht stehen lassen wird.
Ich schließe mich jetzt mal an und mische Staatstrojaner (100a-c), Vorratsdatenspeicherung (100g) und private Datensicherheit wild durcheinander.Konkrete Vorschläge um in der modernen Welt bestehen zu können ohne die Freiheit und Privatsphäre aufzugeben?
OpenPGP, Festplattenverschlüsselung, TOR-Netzwerk, VPN?
Gegen einen aktiven Staatstrojaner hilft nichts mehr. Ist das Ding auf deinem Rechner, bleibt es solange aktiv dort bis ein anderer es findet (und es damit auffliegt) oder es sich selbst abschaltet (falls software-technisch vorgesehen).
Gegen die deutsche Vorratsdatenspeicherung hilft der Tor-Browser (auf Browser-Ebene) - und zwar zu 100%. Anders als hier behauptet, hat der Staat hier keine Möglichkeiten, da das Tor-Netztwerk dezentral organisiert ist. OpenPGP (E-Mail) nützt hingegen nichts, da dort nur [sic] Verbindungsdaten erfasst werden und die werden im Klartext übertragen. VPN ist anbieterabhängig, kann also prinzipiell abgefragt werden. Festplattenverschlüsselung hat nur für die private Datensicherheit Relevanz.
https://netzpolitik.org/2015/digitale-s ... vermeidet/
Edit: Metadaten-->Verbindungsdaten
Zuletzt geändert von tobo am 23.06.2017 15:22:56, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Digitale Selbstverteidigung
@Jana66
Danke für den Link und natürlich ziehe auch ich den Hut vor Sabine L. Aber solche Dinge interessieren heutzutage nur noch wenige. Das aktuelle Gesetz wurde ja ohne Datenschutzbeauftragte der Länder und des Bundes sehr schnell durchgewunken. Und wenn man netztpolitik.org glaubt, wurde auch die Opposition mit einen Tricks ausmanövriert.
Bleachbit läuft bei mir auch schon beim Starten mit und räumt erst einmal auf. Sensible Dokumente sind nicht auf dem Rechner und werden bei Bedarf auf externer Platte bearbeitet, ohne LAN-Kabel. Das klngt schon etwas paranoid, aber so passiert wahrscheinlich wenig.
Gegen den Staatstrojaner hilft dann wohl nur noch eine Live-DVD und die Einbußen an anderer Stelle muss man dann wohl hinnehmen.
Danke für den Link und natürlich ziehe auch ich den Hut vor Sabine L. Aber solche Dinge interessieren heutzutage nur noch wenige. Das aktuelle Gesetz wurde ja ohne Datenschutzbeauftragte der Länder und des Bundes sehr schnell durchgewunken. Und wenn man netztpolitik.org glaubt, wurde auch die Opposition mit einen Tricks ausmanövriert.
Bleachbit läuft bei mir auch schon beim Starten mit und räumt erst einmal auf. Sensible Dokumente sind nicht auf dem Rechner und werden bei Bedarf auf externer Platte bearbeitet, ohne LAN-Kabel. Das klngt schon etwas paranoid, aber so passiert wahrscheinlich wenig.
Gegen den Staatstrojaner hilft dann wohl nur noch eine Live-DVD und die Einbußen an anderer Stelle muss man dann wohl hinnehmen.
Grüße, Kruhling
Ich stehe hinter jeder Regierung, bei der ich nicht sitzen muß, wenn ich nicht hinter ihr stehe. ( Werner Finck )
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